Vertrag ohne Zusage auf Verbeamtung - dennoch Verbeamtung irgendwann?

  • Da ich alle Optionen durchgehen möchte, habe ich eine Frage. In Bayern hat man nach dem 2. Staatsexamen mehrere Vertragsoptionen, die einem die Regierung anbietet, je nach dem welchen Durchschnitt man hat.


    1. Sofortige Verbeamtung auf Probe
    2. Angestelltenvertrag mit Zusage auf Verbeamtung in 2 Jahren
    3. Angestellltenvertrag ohne Zusage auf Verbeamtung von September eines Jahres - September des folgenden Jahres
    4. Angestelltenvertrag ohne Zusage auf Verbeamtung von November eines Jahres - August des Folgejahres


    Sollte man einen Vertrag nach 3. bekommen, wird man dann dennoch irgendwann verbeamtet? Weiß das jemand?


    Liebe Grüße

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  • Zitat

    Angestelltenvertrag ohne Zusage auf Verbeamtung von September eines Jahres - September des folgenden Jahres

    Verständlicher sollte es wohl heißen:


    Angestelltenvertrag von September eines Jahres - September des folgenden Jahres (ohne Zusage auf Verbeamtung),


    d. h. der Angestelltenvertrag ist zeitlich befristet und endet durch Zeitablauf. Danach sieht man weiter (in die Glaskugel :?: ). Je nach Bedarf an Lehrkräften und Anzahl der im jeweiligen Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen ist eine spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis (auf Probe) nicht ausgeschlossen, aber keinesfalls sicher.


    www.km.bayern.de


    Edit: Der Hyperlink führt auf eine andere Seite ?( . Seltsam! Adresse muss manuell eingegeben werden.


    Hier findet sich unter 'Lehrer' > 'Stellen' ==> 'Haupt-/Mittelschulen' allerdings eine andere Einteilung:


    • Planstellen
    • Superverträge
    • unbefristete Angestelltenverträge
    • befristete Beschäftigungsmöglichkeiten
    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich weiß die Antwort, weil ich es selbst erlebt habe.
    Deine Angabe unter Nummer 3 ist ein sogenannter Jahresvertrag. Wenn du gleichzeitig auf der Warteliste stehst, hast du durchaus die Option noch irgendwann verbeamtet zu werden.
    Wenn nicht, hast du immer noch die Möglichkeit, eine unbefristete Angestelltenstelle zu bekommen.
    Lg, Hermine

  • Zitat

    Deine Angabe unter Nummer 3 ist ein sogenannter Jahresvertrag. Wenn du gleichzeitig auf der Warteliste stehst, hast du durchaus die Option noch irgendwann verbeamtet zu werden.

    Würde ich erfahren, ob ich und wo ich auf der Warteliste stehen würde, wenn ich dort draufstehen sollte?

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  • Aufnahme in die Warteliste


    In die Warteliste werden die Lehramtsbewerber aufgenommen, die wegen fehlenden Bedarfs oder wegen fehlender Planstellen nicht auf Dauer in den staatlichen Schuldienst eingestellt werden können und deren maßgebende Prüfungsnote nicht unter 3,50 liegt. Lehrkräfte, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt sind, werden daher ebenfalls in die Warteliste aufgenommen. Ferner können auf Antrag auch Lehramtsbewerber in die Warteliste aufgenommen werden, die (bis 30. Mai) auf eine Einstellung verzichtet haben, obwohl die notenmäßigen Voraussetzungen für eine Einstellung vorliegen.


    Verfahren


    Es wird vorausgesetzt, dass jeder Lehramtsbewerber, der nicht eingestellt werden konnte, in die Warteliste aufgenommen werden möchte. Die Aufnahme in die Warteliste erfolgt daher zunächst automatisch. Jeder Bewerber erhält bis zum Jahresende von Amts wegen zwei vorgedruckte Formblätter “Daten für die Warteliste”, von denen ein Exemplar unterschrieben und ergänzt an die zuständige Regierung zurückzuleiten ist. Der Termin für die Rückgabe wird gesondert mitgeteilt. Damit wird die Aufnahme in die Warteliste bestätigt. Unterbleibt die Rückgabe, wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen.


    Eintragung in den Wartelistenjahrgang


    Die Wartelisten werden jahrgangsweise geführt. Jeder Lehramtsbewerber wird in den Jahrgang aufgenommen, in dem er die Zweite Staatsprüfung abgelegt hat. Bewerber, bei denen eine Verzögerung gemäß § 11 a Arbeitsplatzschutzgesetz (Wehr-/ Zivildienst) oder § 125 b Beamtenrechtsrahmengesetz (Geburt eines Kindes/Pflege eines nahen Angehörigen) anerkannt wurde, werden in zwei Jahrgänge - den tatsächlichen Prüfungsjahrgang und den fiktiven Prüfungsjahrgang, soweit dieser Wartelistenjahrgang existiert (vgl. Nr. 9 Abs. 1) - aufgenommen. Dies gilt nicht für Bewerber, die auf eine Einstellung verzichtet haben, obwohl die notenmäßigen Voraussetzungen für eine Einstellung vorliegen. Wer die Prüfung freiwillig wiederholt, wird mit dem jeweiligen Ergebnis in den jeweiligen Wartelistenjahrgang aufgenommen.


    Auskunft über die Wartelistensituation


    Die Lehramtsbewerber eines Prüfungsjahrgangs erhalten mit den Formblättern zur Warteliste auch eine Mitteilung über die Bewerbersituation ihres Wartelistenjahrgangs (Gesamtzahl, Platzierung). Einzelanfragen dieser Prüfungsteilnehmer werden deshalb nicht beantwortet. In den darauffolgenden Jahren ist eine automatische Mitteilung über die neue Wartelistensituation nicht mehr möglich, das Staatsministerium erteilt dann auf schriftliche Anfrage darüber Auskunft. Es wird gebeten, in der schriftlichen Anfrage den Namen (evtl. Geburtsname), das Lehramt, das Prüfungsjahr und die erzielte Gesamtprüfungsnote anzugeben und diese nicht vor Ende September des jeweiligen Jahres an das Staatsministerium zu richten, da vorher keine aktualisierten Wartelisten vorliegen.


    Eine Folgerung auf die Einstellungschancen kann aus der Mitteilung nicht ohne Weiteres gezogen werden.

  • Wow danke :) Jetzt bin ich well informed :P Hmm, ich hätte die Seite unseres Kultusministeriums genauer durchstöbern sollen... Danke dir Jorge :P

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    • Offizieller Beitrag

    Friesin: Ich fürchte, da wird zwischen Landeskindern und "Zugroasten" unterschieden. Bei Bayern kann es sein, dass sie durch Fürsprache des SL eine unbefristete Angestelltenstelle bekommen.

  • Hermine
    Darf ich dich fragen, was man da so verdient Netto? Das interessiert mich nämlich schon...am besten via PM. Nur wenn es dir nichts ausmacht, denn über Geld spricht man ja bekanntlich nicht ^^

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  • Wow, also die Frage hat sich geklärt...danke für die PM :)


    Hab mir umsonst Gedanken gemacht. Unser lieber Kultusminister wird das nächste Schuljahr so viel Geld in die Bildung investieren, dass der Schnitt für die Verbeamtung bei 2,79 lag. :)
    Damit habe ich eine Einstellung, aber dennoch danke für diese Infos hier *g*

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