Erstkontakt mit Beihilfe - Aua.

  • Hi,


    wahrscheinlich bin ich zu gesund, jedenfalls hatte gerade meinen Erstkontakt mit der Beihilfe BW - und bin gleich voll auf die Nase gefallen.


    Ich habe jedenfalls einen Bescheid bekommen, dass die Kosten nicht erstattet werden, denn: "Es fehlt der Nachweis über die Art und Höhe (Prozentsatz) Ihrer Krankenversicherung."


    Ich meine, ich hätte einen Prozentsatz auf dem Formular angegeben... Aber offenbar hätte ich noch etwas mitschicken müssen.


    Naiverweise habe ich der Beihilfe auch noch Originalrechnungen geschickt, weil ich dachte, das wäre nötig. Nun wird mir freundlicherweise auch noch mitgeteilt: "Wir senden Ihnen die Belege nicht mehr zurück."


    Für mich hört sich das folgendermaßen an: "Schön, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Das entbindet uns von der Pflicht, Ihre Kosten zu übernehmen." So etwas habe ich, um ehrlich zu sein, noch nie erlebt. Dagegen sind Briefe vom Finanzamt Höflichkeit und Vernunft pur.


    Kennt sich jemand aus?


    a) Wie weist man der Beihilfe den eigenen Versicherungsschutz nach (was geht das die Beihilfe überhaupt an? Sie übernehmen ja eh nur das, was sie übernehmen)?


    b) Kriegt man seine Belege wohl wieder, wenn man mal freundlich anruft?


    (Anrufen muss ich Montag so oder so, wäre aber nett, wenn ich mich schon mal mental drauf einstellen könnte...)


    Vielen Dank für Tipps!
    Unter uns

    • Offizieller Beitrag

    Die Beihilfe braucht in Kopie Deinen Versicherungsnachweis beim ersten Zahlen, damit die auch wissen, welche Sachen in welcher Höhe versichert sind, soweit ich mich erinnere.


    Nachfragen wegen der Belege musst Du jetzt so oder so. Und in Zukunft dran denken: Beihilfe Kopien, Versicherung Originale.

    • Offizieller Beitrag


    a) Wie weist man der Beihilfe den eigenen Versicherungsschutz nach (was geht das die Beihilfe überhaupt an? Sie übernehmen ja eh nur das, was sie übernehmen)?


    Da Du als Elternteil von zwei Kindern statt 50% dann 70% Beihilfe erhältst oder bei einem Lehrerehepaar man sich bei zwei Kindern entscheiden muss, wer dann die 70% nimmt und man bei Elternzeit bei Beihilfeanspruch des Ehepartners ebenfalls mit 70% über den Ehepartner beihilfeberechtigt bleibt, ist der Nachweis nicht ganz unwichtig.


    Schick eine Kopie Deines PKV-Versicherungsscheins - das reicht völlig. Manchmal stellen die PKVs auch Quotenbescheinigungen aus - die schickst Du dann an die Beihilfe.


    Was die Belege angeht, so denke ich nicht, dass die verloren sind. In NRW werden sie z.B. gescannt, so dass da nichts verloren geht. Sobald die den PKV-Nachweis haben, wirst Du sicherlich an Dein Geld kommen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Da du in Baden-Württemberg tätig bist, musst du bei der Beihilfe überhaupt keine Belege einreichen. Der Beihilfeantrag kann beim LBV online im Kundenportal gestellt werden. Die Belege scannst du ein und hängst sie dem Antrag als pdf-Dateien an.


    Link: http://www.lbv.bwl.de/pdf/2_anleitung_bh_online.pdf


    Das LBV benötigt für die erstmalige Berechnung der Beihilfe eine Bescheinigung der PKV über deinen dortigen Versicherungsschutz, da sie niemals über 100 % des Rechnungsbetrages hinaus leistet. Denkbar wäre, dass du 70 % beihifeberechtigt bist und privat zu 50 % versichert bist, also 'überversichert'. Damit hatte sich vor langer Zeit mancher ein kleines Zubrot verdient. Deshalb wird die Beihilfe jetzt bei maximal 100 % gekappt.

  • Ach, es ist beruhigend, dass es kompetente Leute gibt. Herzlichen Dank Euch allen. Jetzt sehe ich in jeder Hinsicht klarer. Ich verschicke ja eigentliche NIE Originale, aber irgendwie dachte ich, die Beihilfe ist streng und wichtig, da muss es sein. Hoffe, dass sie die Dokumente wieder rausrücken.


    Ich hatte halt gedacht, ich krieg 'nen Wisch oder eine Email, in der steht: Dies und das fehlt. Stattdessen kommt ein Brief, der Antrag werde abgelehnt und ich könne Widerspruch einlegen. Manchmal wär ich auch gern Schüler, dem alles dreimal hinterher geschleppt und verziehen wird... Gibts da keine Fürsorgepflicht ;-)?

  • Das ist doch jetzt ganz einfach: du schickst eine Kopie deiner Versicherungspolice und Widersprichst gegen den letzten Bescheid in einem kleinen Schreiben.
    Dann bekommst du dein Geld und brauchst dir keine Gedanken mehr zu machen.

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