Elternzeit-Elterngeld-Kindergeld-Dschungel... Hilfe?

  • Hallo zusammen!
    Nur noch ein paar Tage und unsere Tochter soll zur Welt kommen. :love:
    Nun habe ich die ganzen Anträge, die man für's Finanzielle und Offizielle braucht, natürlich schon so weit es geht ausgefüllt (puh!), bei einigen Punkten sind wir uns aber doch noch unsicher und da ich angestellt bin (und zudem die erste, die schwanger ist), kann mir leider keiner in meinem Kollegium weiterhelfen. Aber vielleicht jemand von euch? Das wäre klasse!
    Ich versuche mal unsere "Unklarheiten" geordnet aufzuschreiben.
    Erst mal die Grundlagen:
    Wenn die kleine Maus da ist, möchte ich gerne 12 Monate zu Hause bleiben, für diese Zeit Elterngeld (bzw. ja erst Mutterschaftsgeld) beziehen und danach (je nach Betreuungssituation) 10-14 Wochenstunden ab dem zweiten Lebensjahr wieder einsteigen. Mein Mann (schon beim Arbeitgeber angemeldet) nimmt den 1. und 12. Lebensmonat Elternzeit und möchte auch für diese Zeit Elterngeld beantragen.


    So nun unsere Fragen:


    1. Elternzeit für mich: Ich will nun für zwei Jahre Elternzeit anmelden, das dritte Jahr zur Übertragung beantragen. Für das zweite Jahr Elternzeit habe ich den vorraussichtlichen Umfang meiner Wochenstunden angegeben. Ist das so die richtige Entscheidung? Wie ist es mit der Krankenkasse? Im ersten Jahr bin ich weiter beitragsfrei versichert, oder? Und im zweiten Jahr?


    2. Elterngeld für mich: Sehe ich das richtig, dass ich einfach 12 Monate beantrage und die Elterngeldstelle das Ganze mit dem Mutterschutzgeldgeld verrechnet?


    3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?


    4. Orts-, Kinder- oder sonstiger Zuschlag: Gibt es so etwas für Angestellte (noch)? Wenn ich wieder arbeiten gehe, gibt es irgendwelche Zuschläge? Ich bin seit 08/2005 unbefristet angestellt (damals noch BAT-Vertrag) und ich weiß, dass es damals nach der Hochzeit (2006) auch einen Zuschlag gab, der dann in den TV-L-Tarif übernommen wurde. Gibt es irgendwelche Zuschläge für Kinder?


    5. Kindergeld: Ist es egal, wer das beantragt? Hat es irgendwelche Vor- bzw. Nachteile, wenn ich das Kindergeld beim LBV beantrage bzw. mein Mann bei der Kindergeldstelle?


    Ach ja, der bürokratische Dschungel...
    Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, unsere Fragen durchzulesen und vielleicht weiß ja der ein oder andere auch eine Antwort auf unsere Fragen!?
    LG pinacolada

    • Offizieller Beitrag


    So nun unsere Fragen:


    1. Elternzeit für mich: Ich will nun für zwei Jahre Elternzeit anmelden, das dritte Jahr zur Übertragung beantragen. Für das zweite Jahr Elternzeit habe ich den vorraussichtlichen Umfang meiner Wochenstunden angegeben. Ist das so die richtige Entscheidung? Wie ist es mit der Krankenkasse? Im ersten Jahr bin ich weiter beitragsfrei versichert, oder? Und im zweiten Jahr?


    Laut meinem Sachbearbeiter würde man automatisch in den Versetzungspool rutschen, wenn man mehr als ein Jahr Elternzeit beantragt. Damit wäre ein Verbleib an der alten Schule nicht sichergestellt.
    Tipp: Ein Jahr Elternzeit beantragen und dann rechtzeitig verlängern. (Sagt auch der Sachbearbeiter!)


    Zitat


    2. Elterngeld für mich: Sehe ich das richtig, dass ich einfach 12 Monate beantrage und die Elterngeldstelle das Ganze mit dem Mutterschutzgeldgeld verrechnet?


    Ja.


    Zitat


    3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?


    Macht das wirklich so viel mehr aus bei Euch? Die "Deckelung" ist ja bei 1800,- Euro, trotz der 65%-Regel. Ob diese Beantragung in der Form funktioniert, weiß ich nicht. Er muss ja in jedem Fall mindestens zwei Monate nehmen. Meines Wissens ist hierfür nicht vorgesehen, dass bei einer Übertragung auf das nächste Jahr das netto neu berechnet wird. Ansonsten müsste das im Antrag aufgeführt sein.
    Da steht zwar: "Der andere Elternteil meldet einen Anspruch auf X Bezugsmonate an", jedoch ist das nicht gleichzusetzen damit, dass man zweimal je einen Monat beantragt. Da gilt ja die Regel, dass der Mindestbezugszeitraum zwei Monate beträgt. Es würde mich wundern, wenn da die Möglichkeit bestünde, die beiden Monate vom Nettogehalt aus zweimal separat zu berechnen.


    Zitat


    4. Orts-, Kinder- oder sonstiger Zuschlag: Gibt es so etwas für Angestellte (noch)? Wenn ich wieder arbeiten gehe, gibt es irgendwelche Zuschläge? Ich bin seit 08/2005 unbefristet angestellt (damals noch BAT-Vertrag) und ich weiß, dass es damals nach der Hochzeit (2006) auch einen Zuschlag gab, der dann in den TV-L-Tarif übernommen wurde. Gibt es irgendwelche Zuschläge für Kinder?


    Das müsste in der jeweiligen Tariftabelle stehen. Für Beamte gibt es einen höheren Familienzuschlag.


    Zitat


    5. Kindergeld: Ist es egal, wer das beantragt? Hat es irgendwelche Vor- bzw. Nachteile, wenn ich das Kindergeld beim LBV beantrage bzw. mein Mann bei der Kindergeldstelle?


    Das müsste eigentlich egal sein.


    Zitat


    Ach ja, der bürokratische Dschungel...
    Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, unsere Fragen durchzulesen und vielleicht weiß ja der ein oder andere auch eine Antwort auf unsere Fragen!?
    LG pinacolada


    Ich finde das weniger kompliziert als lästig. Wenn man überlegt, was man hier alles ausfüllen muss... Das ist ja nicht nur der Elterngeldantrag alleine.


    Gruß
    Bolzbold


  • 5. Kindergeld: Ist es egal, wer das beantragt? Hat es irgendwelche Vor- bzw. Nachteile, wenn ich das Kindergeld beim LBV beantrage bzw. mein Mann bei der Kindergeldstelle?


    4. Orts-, Kinder- oder sonstiger Zuschlag: Gibt es so etwas für Angestellte (noch)? Wenn ich wieder arbeiten gehe, gibt es irgendwelche Zuschläge? Ich bin seit 08/2005 unbefristet angestellt (damals noch BAT-Vertrag) und ich weiß, dass es damals nach der Hochzeit (2006) auch einen Zuschlag gab, der dann in den TV-L-Tarif übernommen wurde. Gibt es irgendwelche Zuschläge für Kinder?

    Das kommt darauf an, ob dein Mann auch im öffentlichen Dienst arbeitet. Meiner arbeitet für die Kirche, das gilt als öffentlicher Dienst und er hat Anspruch auf den Familienzuschlag, den ich während der Elternzeit nicht bekomme (um die 100 Euro pro Monat bei einer Vollzeitstelle), da ich dieses Jahr auch nicht arbeite. Den Familienzuschlag erhält aber nur derjenige, der das Kindergeld beantragt hat, ergo läuft das Kindergeld bei uns auf den Namen meines Mannes und er hat es bei der Familienkasse beantragt. Du bekommst also einen Familienzuschlag, den gibt`s, wenn du arbeitest und das Kindergeld auf deinen Namen bei der LBV beantragt wurde.


    Deiner Familie wünsche ich alles Gute und das alles so läuft, wie ihr euch das wünscht.


    Danae (gerade mit Knirps zuhause)

  • pinacolada:
    alles Gute für die Geburt und ja der Bürokratie-Dschungel ist nervig.


    Ich muss Bolzbold widersprechen:
    MANN muss nicht zwei Monate Elternzeit am Stück nehmen. MANN kann sehr wohl mehr oder weniger Elternzeit am Stück beantragen.
    Mein Liebster hat zweimal 4 Wochen genommen. Einmal ein halbes Jahr nach der Geburt und dann am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes.


    War kein Problem.
    Ob das Elterngeld zweimal neu berechnet wurde, erinnere ich gerade nicht.
    Wohl aber, dass für jedes Elternteil das Elterngeld separat berechnet wird.
    So haben wir die Zeit, in den wir gemeinsam Elternzeit hatten, jeder für sich Elterngeld bekommen!


    Würde bedeuten, dass jedes Elternteil bis zur Deckelung Geld beziehen kann.
    Auf die Familie betrachtet, können das dann auch mehr als 1800 Euro sein.
    Aber das Elterngeld wird eben für jeden berechnet, der in Elternzeit geht und nicht pro geborenes Kind.


    Oh, habe ich mich verständlich ausgedrückt?


    LG
    try

    • Offizieller Beitrag


    Ich muss Bolzbold widersprechen:
    MANN muss nicht zwei Monate Elternzeit am Stück nehmen. MANN kann sehr wohl mehr oder weniger Elternzeit am Stück beantragen.
    Mein Liebster hat zweimal 4 Wochen genommen. Einmal ein halbes Jahr nach der Geburt und dann am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes.


    Ich habe nie gesagt, dass man zwei Monate am Stück nehmen muss. Der Mindestbezugszeitraum beträgt zwei Monate - wie man die aufteilt, ist in der Tat relativ egal. (Und ich bin selbst mit zwei Monaten zu unterschiedlichen Zeiträumen beteiligt, insofern läge es mir fern, so etwas zu behaupten.)


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo!
    Ich danke euch schon mal sehr für eure Infos (und die guten Wünsche)! Das hilft mir schon weiter.
    Leider hat meine Sachbearbeiterin im Schulamt gerade Urlaub, so kann ich im Moment nicht fragen, wie es mit der "Garantie" für die Rückkehr an meine Schule aussieht z.B.
    LG pinacolada

  • 3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?




    Hallo.


    Dieser Lohnsteuerklassentrick funktioniert sowieso nicht.Die nehmen die Lohnsteuerklasse, die kurz vor der Geburt vorlag. Dachte auch, dass es geht. Aber generell unabhängig vom Elterngeld lohnt sich der Wechsel, da der Mann nunmal "Alleinverdienender" ist. Warum also Geld verschenken.


    Aber dran denken. Etwa 60€/Monat zurücklegen. Dann kann man dem FA das Geld sofort wiedergeben! Ist ja Einkommen das Elterngeld.



    Soviel Aufwand war es dann auch nicht. Geht ja alles online mittlerweile. Bei uns haben die Damen vom Elterngeldamt nur etwas Einkommen meiner Frau übersehen, so dass wir am Ende 800€ weniger plötzlich hatten. Wurde aber sofort bearbeitet!

  • 3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?

    Es zählen immer die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, egal wann es gezahlt wird!

    Aber dran denken. Etwa 60€/Monat zurücklegen. Dann kann man dem FA das Geld sofort wiedergeben! Ist ja Einkommen das Elterngeld.

    Mit irgendwelchen Zahlen zu werfen finde ich mutig, denn das hängt ja von sehr vielen Faktoren ab, wir mussten z.B. beide Male nicht nachzahlen! Das kann man so pauschal also gar nicht sagen!


    Soviel Aufwand war es dann auch nicht. Geht ja alles online mittlerweile. Bei uns haben die Damen vom Elterngeldamt nur etwas Einkommen meiner Frau übersehen, so dass wir am Ende 800€ weniger plötzlich hatten. Wurde aber sofort bearbeitet!

    Wäre schön, wenn bald noch mehr Bundesländer das online machen würden, denn bisher seid ihr so ziemlich die einzigen :(

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