Ich übernehme eine dritte Klasse

  • Hallo zusammen,


    nach den Ferien übernehme ich eine dritte Klasse und ich frage mich, ob es sinnvoll ist, dass mich die Kinder und Eltern schon/noch vor den Ferien kennen lernen.


    Wie würdet ihr den ersten Elternabend gestalten, was erwarten die Eltern von mir?
    Natürlich kann ich den "alten" Leherer nicht ersetzen.
    Habt ihr Tipps, wie ich mit der neuen Sotuation umgehen kann/soll?
    War schon jemand von euch in einer ähnlichen Situation? Wie waren eure Erfahrungen?


    VG Schoki

  • Hi Schoki,


    vielleicht helfen dir meine Erfahrungen ja weiter :)


    Im Schuljahr 09/10 hatte ich eine dritte Klasse übernommen. Vorher bei den Eltern / Schülern vorstellen ging schon gar nicht, weil ich erst 2 Tage vor Schulbeginn per Fristvertrag eingestellt wurde. ;)


    In Berlin kommen die Schüler aus der SAPH (Schulanfangsphase, kann zwei oder auch drei Schulbesuchsjahre bedeuten) aus unterschiedlichen Gruppen, so dass nur einige sich bereits kannten.


    Die ersten Tage haben wir also vorwiegend dem Kennenlernen gewidmet. Unterrichtet habe ich in der Klasse Deutsch und Mathematik, leider kein Sachunterricht, aber immerhin zusätzliche Förderstunden für die Begabten in Mathe.


    Den ersten Elternabend habe ich nach ca. 3 Wochen abgehalten. Dabei wurden die Eltern über Arbeitsinhalte informiert, über Veränderungen, die die Kinder in der 3. Klasse erwarten (veränderte Arbeitsweisen, viel Freiarbeit und Wochenplan usw.). Leider erwartet einen in der dritten Klasse auch die VERA, so dass ich auch dieses Thema schon mal kurz angesprochen habe.


    Insgesamt kann ich sagen, dass man mit einer 3. Klasse viel Freude haben kann, die Kleinen sind nicht mehr so "klein" wie in der SAPH, aber noch unbelastet von pubertären Problemen. Wir haben viele tolle Ausflüge gemacht, nette Projekttage abgehalten und meist auch sinnvollen Unterricht. :D


    Und das in einem sogar überregional als "Problembezirk" bekannten Bereich wie Berlin-Neukölln... Muss man einfach mal dazu sagen. Also freu dich auf deine Kleinen, ich wünsch dir eine tolle Zeit mit deiner Klasse.

  • Hallo und vielen lieben Dank für deine Antwort.


    Weißt du, wie viele Klassenarbeiten in der dritten Klasse pro Halbjahr geschrieben werden?


    VG Schoki

  • Für Baden-Württemberg ist die Anzahl der anzufertigenden Klassenarbeiten und schriftlichen Wiederholungsarbeiten in der Notenbildungsverordnung geregelt. Für die Grundschulen ist dort nichts vorgeschrieben, erst für Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien und berufliche Schulen.


    Sinnvoll wäre es, das eigene Land nicht schamhaft zu verschweigen, da in den 16 Ländern vieles unterschiedlich geregelt ist.

  • Unter www.schulministerium.nrw.de findet sich im Schulportal in der RubrikGrundschule von A bis Z’ folgender Hinweis:


    Klassenarbeiten


    "In der Klasse 1 und 2 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben, kurze schriftliche Übungen sind zugelassen. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die nur in den Fächern Deutsch und Mathematik auch benotet werden."


    Vorschriften über die Anzahl der Klassenarbeiten gibt es hier jedoch nicht.


    Unter diesem Link gibt es nur Angaben für andere Schularten:


    www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AnzahlKlassenarbeiten.html

  • In Brandenburg legt die Fachkonferenz Deutsch die Anzahl der Klassenarbeiten fest.
    Bei uns siehts folgendermaßen aus:
    1. Halbjahr: einen Lesetest und ein Satzdiktat
    2. Halbjahr: einen Lesetest, ein Satzdiktat und einen Aufsatz zu einer selbstgewählten Textsorte (habe dieses Jahr eine Bastelanleitung geschrieben)

  • Hallo zusammen,


    ich danke euch sehr für eure Antworten.


    Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass es an der Schule nicht festgelegt ist, sondern jeder Lehrer über die Anzahl selbst entscheiden kann.


    Ich werde in der nächsten Woche meine neue Klasse kennen lernen.
    Hättet ihr eine Idee, was sich für einen Kennlernstunde anbieten würde?
    Natürlich werde ich mich vorstellen, die Kinder sollen sich vorstellen und dürfen mir Löcher in den Bauch fragen.
    Aber für ein paar weitere Ideen wäre ich sehr dankbar.


    VG Schoki

  • Für Baden-Württemberg ist die Anzahl der anzufertigenden Klassenarbeiten und schriftlichen Wiederholungsarbeiten in der Notenbildungsverordnung geregelt. Für die Grundschulen ist dort nichts vorgeschrieben, erst für Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien und berufliche Schulen.

    Hallo Jorge,
    das wäre zu schön, wenn du damit recht hättest. Ich versuche nämlich gerade, meinen 5. Aufsatz terminlich noch irgendwie unterzubringen.
    Im Schulgesetz gibt es eine Verordnung des Kultusministeriums über die Schülerbeurteilung in Grundschulen und Sonderschulen:


    § 2 Schriftliche Arbeiten in Klassen 3 und 4 der Grundschule
    (1) In den Klassen 3 und 4 werden in Deutsch und Mathematik schriftliche Arbeiten auch für die Lernkontrolle und den Leistungsnachweis
    angefertigt. Beim Umfang und bei der Beurteilung ist auf die Ausdauer und die Konzentrationsfähigkeit von Schülern dieses Alters besonders Rücksicht zu nehmen.


    (2) Im Schuljahr sind in Deutsch mindestens zehn schriftliche Arbeiten, darunter fünf Aufsätze und in Mathematik mindestens acht schriftliche Arbeiten, die der Lernkontrolle und dem Leistungsnachweis dienen, anzufertigen. Sie sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen. Zum Ende des Schuljahres werden in der Klasse 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik zentrale Diagnosearbeiten gestellt, die nicht benotet werden.


    Meinst du, dass diese Verordnung nicht mehr gilt und kannst du das vielleicht irgendwie belegen?
    Der fünfte Aufsatz in Klasse 3 und 4 ist regelmäßig fast nicht zu schaffen und ich wäre wirklich froh, wenn ich nur vier schreiben müsste.


    LG Moonlight


  • Die Grundschule ist nicht meine Baustelle, diese Vorschrift über Leistungskontrollen in Grund- und Sonderschulen kenne ich nicht. Kannst du vielleicht die genaue Quelle angeben? Allerdings kann sie in der von dir genannten Form nicht existieren, denn Gesetze und Verordnungen sind unterschiedliche Dinge. Gesetze kommen von der Legislative, also vom Landtag, Rechtsverordnungen von der Exekutive, also in diesem Fall vom Kultusministerium. Das Parlament beschäftigt sich nicht mit solchen Details wie der Anzahl der Klassenarbeiten in der 3. Klasse; auch werden Verordnungen nicht in Gesetze eingebaut, können somit nicht im Schulgesetz stehen und tun es auch nicht.


    Wenn du wegen des dieses Jahr sehr kurzen Zeitraums zwischen Ende der Pfingstferien und Beginn der Sommerferien Schwierigkeiten bei der Umsetzung hast, würde ich die Arbeit entfallen lassen und mich auf die Notenbildungsordnung berufen. Dort ist in § 9 die Zahl der Klassenarbeiten und schriftlichen Wiederholungsarbeiten für alle Schularten, außer der Grundschule geregelt. In den Vorbemerkungen der NVO, also gewissermaßen vor der (mathematischen) Klammer, ist erwähnt, dass der Lehrer bei der Leistungsbeurteilung einen pädagogischen Beurteilungsspielraum hat und die Regelungen zur Notenbildung sich auf ein Mindestmaß beschränken und insbesondere regeln, worauf im Interesse der Chancengleichheit der Schüler nicht verzichtet werden kann. Dies erfordert, dass der Lehrer seinen pädagogischen Beurteilungsspielraum, den er im Interesse des Schülers hat, verantwortungsvoll nutzt.


    Für mich folgt daraus, dass in der Grundschule auf die Regelung der Anzahl von Klassenarbeiten bewusst verzichtet wurde, du deinen pädagogischen Beurteilungsspielraum verantwortungsvoll nutzt und eine Leistungsbeurteilung auch ohne weitere Klassenarbeit vornehmen kannst. Dies dürfte doch auch im Interesse der Schüler liegen.

  • Hallo Jorge,
    hier steht das beispielsweise:
    http://www.schule-bw.de/entwic…a/konzeptionvera/schulen/
    - ganz nach unten scrollen.
    Und unsere Schulleiter betonen das auch immer wieder. Es ist auch so von der GLK abgesegnet, weil es Vorschrift sei.


    Dieses Jahr ist es wirklich hart, weil die Pfingstferien so spät waren.
    Kurz von den Pfingstferien die VERA-Abeiten und nun hatten wir noch in den letzten Tagen die Aufnahmeprüfungen für die Kinder mit der Gemeinsamen Bildungsempfehlung im Haus, so dass ich zwei Tage nicht in meiner Klasse war. Und Schulberichte muss ich ja auch noch schreiben, 28 Stück...*seufz*
    Und Landschulheim ist auch noch angesagt. Nächste Woche noch Elternabend und Schulkonferenz.


    Wir sind eine große Schule und ich habe vier Parallelklassen, da kann ich schlecht aus der Reihe tanzen und den fünften Aufsatz sausen lassen, wenn alle anderen ihn schreiben.


    LG Moonlight

  • Diese Verordnung kannte ich nicht. Die spezielle Vorschrift (Verordnung des Kultusministeriums über die Schülerbeurteilung in Grundschulen und Sonderschulen) hebt die allgemeine Regelung (Notenbildungsverordnung) auf ('lex specialis derogat legi generali'). Somit musst du dich daran halten. Tut mir leid für dich.

  • Ach, schade, aber ich hatte es befürchtet, dass es kein Hintertürchen gibt, auch wenn ein klitzekleiner Hoffnungsschimmer aufflackerte.
    Danke für deine Auskünfte, Jorge.


    LG Moonlight

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