FoBI-Besuch erst mit Zustimmung Le-Konf.?

  • hallo,
    muss die teilnahme eines lehrers an einer fobi durch die lehrerkonferenz abgestimmt werden?
    insbesondere, ob die zu erwerbenden qualifikationen aus sicher der mehrheit notwendig sind und wenn der besuch zur folge hat, dass der enspr. lehrer 3-5 stunden (genau weiß es die lehrerschaft nicht) ermäßigung für die fobi bekommt und am entspr. fobi-tag gar nicht oder nur kurz in der schule erscheinen wird?
    gelten die bedingungen für jedermann, egal ob lehrer oder schulleitung, die die fobi besucht?
    lg
    silke

  • Hallo Silke,
    mir ist nichts über eine Abstimmungspflicht bekannt - wird bei uns auch nicht so gehandhabt. Allerdings wurden wir vor inzwischen 2-3 Jahren belehrt, dass der Besuch einer Fortbildung nicht mehr "nur" eigenen Interessen dienen darf, sondern für die vom Kollegium angestebte Schulentwicklungsplanung bedeutsam sein muss. Im Anschluss an die Fobi soll der bereits "gebildete" das restliche Kollegium ebenfalls informieren, Materialien vorstellen und seine Erkenntnisse weitergeben. Wir haben dann auch gemeinsam ein Fortbildungskonzept entwickelt, dass regelmäßig "evaluiert" wird. Gemeinsam geplant und auch abgestimmt werden bei uns alle kollegiumsinternen Fortbildungen.
    Eine über einen längeren Zeitraum gehende Fobi für eine einzelne Lehrerin, die auch noch mit Stundenermäßigung verbunden ist, wird bei uns von der Schulleitung nur bewilligt, wenn die Schule eine Interesse daran hat. Zum Beispiel hat gerade eine Kollegin eine Musikfobi belegt, die über ein ganzes Schuljahr läuft. Da wir dringend eine Musikfachlehrerin brauchen, wurde das von der Schulleitung genehmnigt. Das Kollegium wurde nicht gefragt.
    Einzelnen, kurze Fobis (außerhalb der Unterrichtszeit) werden nicht allgemein erörtert.
    Vielleicht hilft die das etwas. Ich hoffe, es ist nicht zu umständlich erklärt, ich kann grad nicht mehr klar denken. ;) L.G.

Werbung