Verfall des 1. Staatsexamen

  • Hallo zusammen,

    verfällt das 1. Staatsexamen in NRW, wenn man das zweite Staatsexamen nicht bestanden hat? Oder kann man mit dem 1. Staatsexamen noch an der Schule arbeiten?

    Gruß

  • Ja, verfällt sie [Nachtrag: wenn es sich um eine Einstellung in den Schuldienst betrifft.]

    Quelle: Nr. 3.3 des aktuellen Lehrereinstellungserlaß :

    Zitat

    3.3 Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber,

    a) die eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben,

    b) die eine Erste Staatsprüfung abgelegt oder anerkannt bekom- men haben und eine Zweite Staatsprüfung nicht mehr ablegen können,

    c) deren Nichtbewährung durch eine dienstliche Beurteilung bereits festgestellt worden ist oder

    d) deren Nichteignung bereits festgestellt worden ist.

  • Das bestandene erste Staatsexamen kann nicht "verfallen". Mit dem ersten Staatsexamen hast du eine Ausbildung zum Lehrer bestanden.
    Das 2.Staatsexamen ist bereits die erste "Diensttauglichkeitsstufe" im Staatsdienst. Wenn du diese nicht bestanden hast, kannst du im Prinzip an jeder Privatschule arbeiten - so diese dich einstellt. Meist wird jedoch auch an Privatschulen das 2.Stex verlangt.
    Ich kenne jedoch mehrere Kollegen, die 'nur' das 1.Stex haben und seit Jahren mit vollem Lehrergehalt an Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft unterrichten.
    Besonders private Schulen für Erziehungshilfe haben wegen des (ungerechtfertigt) schlechten Images immer wieder Personalengpässe.

    Adressen von Privatschulen und Alternativen findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkfort.htm

    Viel Glück!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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