Vergütung der Mehrarbeit bei OBAS

  • naja, sagen wir mal so. da wir auch alle tarif-angestellte sind würde ich davon ausgehen, dass wir auch ab der 1. std alles vergütet bekommen. bei beamten ist das ja erst ab der 4. std der fall...

  • Geht aber gar nicht, mMn. Die Ausbildung hat Vorrang und die max. 18h pro Woche sind doch auch festgelegt.
    Naja, aber klagt schon gern gegen die eigene Schule während der Ausbildung. Es sei denn, es liegt hier ein völlig anderer Sachverhalt vor.

  • OBASler dürfen überhaupt keine Überstunden machen ;)


    Steht das tatsächlich irgendwo? Oder ist das eine dieser vielen Kann-Bestimmungen wie bei Klassenleitung etc., die nicht sein sollen, aber reihenweise vorkommen?


    Nicht das ich mich "beschweren" wollte - ich kann was diese Dinge angeht überhaupt nicht klagen ... selbst wenn ich mal angedeutet habe, ich könnte ja diese oder jene Vertretungsstunde machen (zu "Testzwecken" ;) ), durfte ich nicht :D ... aber die Kohle gibt es ab der 1. Stunde, es wird monatlich abgerechnet und man muss dann aber auch alle ausgefallenen Stunden gegenrechnen. Gibt es so ein nettes neues Formblatt des LBV für, dass man dann ausfüllen darf ...

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • viele antworten, viele theorien, aber meine frage bleibt: hat jemand was schriftliches???


    Bei uns an der Schule füllen die angestellten Lehrer ab der 1. Stunde - spätestens auf Hinweis durch den Kollegen, der das betreut und (die neuen Kollegen) darüber aufklärt - dieses Formular aus ... und der Chef macht seinen Haken drunter ... so ist es mir zumindest erzählt worden - eigene Erfahrung fehlt noch!


    Und die Beamten ab der 4. Stunde ...


    Die Unterscheidung - bei diesen 4 Stunden, von denen immer die Rede ist - liefe demnach nicht nach Vollzeitlern oder Teilzeitlern, sondern nach angestellt oder verbeamtet. Teilzeit ist dann wohl wieder eine andere Baustelle ... ob das anteilmäßig geht oder ??? - keine Ahnung.


    Schriftlich habe ich das auch nicht ... da tue bzw. täte ich, was der "Kollege mit Ahnung" mir sagt ... aber frag' doch einfach mal den entsprechenden Kollegen an deiner Schule ... oder gucke doch mal mal in die BASS - die aktuelle Ausgabe sollte irgendwo in der Schule für die Lehrer zugänglich rumliegen. Da sollten doch alle Vorschriften drin sein - wenn ich in der Orientierungswoche richtig aufgepaßt habe ... ?(


    Ach so ... das hat man uns übrigens auch im Rahmen der Einführung erzählt, dass das so ist ... also wir - LiA - ab der 1. Stunde ...

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    Erasmus von Rotterdam



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  • Moin,


    vielleicht hilft euch das hier weiter: http://www.brms.nrw.de/startse…Mehrarbeit_PR-Version.pdf


    Aus der (zumindest meiner) Praxis: Es wird sehr wohl zwischen Teil- und Vollzeit unterschieden (macht ja auch irgendwie Sinn). Mit Erreichen der 4. gegebenen Stunde (innerhalb eines Monats) werden dann alle Stunden als Mehrarbeit abgerechnet. Geleistete Stunden <4 = Pech!


    Beste Grüße


    P.S.: Wieso sollten LiA's keine Mehrarbeit leisten dürfen/können/müssen ?(

  • Vergiß alles war da drüben steht. Hier habe ich eine Verfügung des Abteilungsdirektor der Bez.-Reg. Düsseldorf


    Bitte mal das festgedrückte Lesen.

    Damit ist die Sache doch klar. Bezahlte Mehrarbeit (also durch Vertretung etc.) ist nicht verboten, sie "sollte vermieden werden". Also dürfen OBASler, sollten aber möglichst nicht.
    Gleiches gilt für Klassenführung etc. ... sollte nicht, aber ... . Wir haben in der Orientierungswoche gesehen, dass z.B. viele OBASler auch gleich Klassenlehrer geworden sind. Kommentar des Seminarleiters: "Durchaus normal!"


    Davon abgesehen ist dieses Schreiben überholt, weil die gestufte Unterrichtsverpflichtung so in der OBAS gar nicht mehr gegeben ist - die OBAS wurde nach Erscheinen dieses Schreibens geändert.
    Meine Schule hat sich zwar auch daran orientiert und das läuft jetzt eben so ... weil das bei meinem Vorgänger auch so ist und weil zum Zeitpunkt der Unberrichtsverteilung noch niemand wußte, wie denn der neue Ablauf der OBAS ab 31.8. genau aussieht.

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  • Auch ich würde gerne zu dem Thema was Schriftliches sehen.


    Ich bekam auf jeden Fall meinen ersten Zettel mit den geleisteten Vertretungsstunden von der Sekretärin mit dem Hinweis zurück, dass die Vergütung erst ab der 4. Std. Vertretungsunterricht erfolgt. :(


    Habe seitdem keinen Zettel mehr abgegeben (da ich in keinem Monat über die 3 Stunden gekommen bin).

  • hm, also das fettgedruckt hab ich bisher überlesen, das schreiben kenn ich. herr romey ist sehr nett, aber es gibt zum beispiel auch noch kein neues schreiben. er will sich drum kümmern, aber dass das mit der stundenverteilung geändert ist, gibt es noch nicht schriftlich!


    mir fehlt wie meinen vorrednern dann aber noch immer das schreiben, in dem steht, dass angestellte ab der 1. std. bezahlt werden, weil ich dann nämlich mal direkt meinen anspruch für das ganze letzte jahr geltend machen könnte... da wurde mir gesagt, dass angestellte bei voller stelle erst ab der 4. std alle 4 bezahlt bekommen...

  • hm, also das fettgedruckt hab ich bisher überlesen, das schreiben kenn ich. herr romey ist sehr nett, aber es gibt zum beispiel auch noch kein neues schreiben. er will sich drum kümmern, aber dass das mit der stundenverteilung geändert ist, gibt es noch nicht schriftlich!


    mir fehlt wie meinen vorrednern dann aber noch immer das schreiben, in dem steht, dass angestellte ab der 1. std. bezahlt werden, weil ich dann nämlich mal direkt meinen anspruch für das ganze letzte jahr geltend machen könnte... da wurde mir gesagt, dass angestellte bei voller stelle erst ab der 4. std alle 4 bezahlt bekommen...

    Das Fettgedruckte bezieht sich ja auch auf die grundsätzliche Unterrichtsverpflichtung und hat insofern mit der Vergütung für Mehrarbeit nichts zu tun. Da gibt es eben nur immer wieder Probleme mit, weil die Schulen diese Verpflichtung zu hoch ansetzen - also was der "normalen Stelle" entspricht.


    Das mit der neuen Stundenverteilung haben sie uns Neu-OBASlern bei der Einführung im ZfsL erzählt - schriftlich habe ich auch noch nichts gesehen. Und die hatten auch nur eine telef. Auskunft der BR - weil es an einigen Schulen extrem hohe Unterrichtsverpflichtungen gab, die offensichtlich nicht richtig sein konnten. Demnach wäre die Verteilung jetzt gleichmäßig über die gesamte OBAS-Dauer.


    Auch die Info mit der Bezahlung ab der 1. Stunde kam im ZfsL bei der Einführung zur Sprache ... aber nach den Quellen, die hier angegeben sind bzw. man so beim Suchen (z.B. bei der Gewerkschaft) findet - und die ich jetzt mal so überflogen habe - wäre dem doch nicht so ?( ?( ?( , sondern so, wie du schreibst ...

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    Erasmus von Rotterdam



  • aber dass das mit der stundenverteilung geändert ist, gibt es noch nicht schriftlich!

    Schriftliches gibt es ja schon in Schule NRW 09/11 S. 477


    Zitat

    Die Lehrkräfte erhalten durchgängig sechs Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung. Die frühere gestufte Ausbildungsverpflichtung wird zugunsten einer gleichmäßigen Entlastung der Lehrkräfte in Ausbildung aufgegeben.

    Phwoar bin ich gut informiert ;)

  • Schriftliches gibt es ja schon in Schule NRW 09/11 S. 477


    Phwoar bin ich gut informiert ;)


    Dieser Passus mit den 6 Stunden stand schon immer so in der OBAS drin, aber die tatsächliche Entlastung war höher. Die 6 Stunden bezogen sich nur auf das Seminar und dann wurden wohl auch noch die Ausbildungsstunden in der Schule irgendwie berücksichtigt. Man sieht das auch in dem von dir eingestellten Schreiben der BR Düsseldorf. Dort sind es bei 25,5 Stunden an Gy/Ge im Schnitt 17,5 Stunden gewesen (erst 15,5, dann 19,5) ... und das sind dann nicht 6, sondern 8 Stunden weniger.


    Angeblich sollen es jetzt 7 Stunden sein ... aber wer weiß das schon so genau ... ?(
    Oder steht dazu auch was in NRW Schule drin?

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Noch mal ich,


    hier werden verschiedene Dinge durcheinander geworfen. Die Ausbildungsordnung hat doch nichts mit der Mehrarbeit zu tun. Die Mehrarbeit wird erst ab der 4. Stunde (im Monat) vergütet. Das findet ihr in der BASS 21-22 Nr. 21 Abschnitt 5.1


    Grüße

  • Noch mal ich,


    hier werden verschiedene Dinge durcheinander geworfen. Die Ausbildungsordnung hat doch nichts mit der Mehrarbeit zu tun. Die Mehrarbeit wird erst ab der 4. Stunde (im Monat) vergütet. Das findet ihr in der BASS 21-22 Nr. 21 Abschnitt 5.1


    Grüße



    Danke! So etwas habe ich gesucht. Das wird auch durch diesen link bestätigt: http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm
    Unsere Verwaltung hatte also Recht und ich bekomme erst ab der 4. Vertretungsstunde Geld. :(



    Hier noch die Stundenverpflichtung der "alten" OBAS:


    1. Jahr : 15,5 US BDU, 2 US "Ausbildungsunterricht", 8 US Seminar = 25,5 US
    2. Jahr: 19,5 US BDU, 2 US "Ausbildungsunterricht", 4 US Seminar = 25,5 US



    Wie das Seminar die Stunden aufteilt ist glaube ich nicht vorgeschrieben. Wir haben 2 Jahre lang 2 US in jedem Fachseminar und im Hauptseminar im 1. Jahr wöchentlich 3 US und im 2. Jahr 14-tägig 2,5 US (ist also etwas krumm).


    Im ersten Jahr hatten wir dann noch den BilWiss-Kurs 14-tägig Samstags 4 US (ich glaube ca. 6 Monate lang). Warum das nicht als Mehrarbeit zählt, habe ich aber auch nicht verstanden.

  • Bei tresselt wird aber nicht explizit geklärt, wie es mit OBASlern aussieht, weil die zwar eine volle Stelle bezahlt bekommen, aber nur Teilzeit arbeiten... Eine Lücke im System...

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