Vergütung der Mehrarbeit bei OBAS

  • Noch mal ich,


    hier werden verschiedene Dinge durcheinander geworfen. Die Ausbildungsordnung hat doch nichts mit der Mehrarbeit zu tun. Die Mehrarbeit wird erst ab der 4. Stunde (im Monat) vergütet. Das findet ihr in der BASS 21-22 Nr. 21 Abschnitt 5.1


    Grüße

    Bei Beamten ab der 4. Stunde! Angestellte ab der 1. Stunde - egal ob Vollzeit oder Teilzeit! Ich habe das immer bekommen! Ich habe keine Ahnungs wo es steht (evtl. Tarifrecht öffentl. Dienst NRW?) aber ich habe in meiner Zeit als Angestellte 5 Jahre lang immer ab der 1. Std. bezahlt bekommen!!!

  • Bei Beamten ab der 4. Stunde! Angestellte ab der 1. Stunde - egal ob Vollzeit oder Teilzeit! Ich habe das immer bekommen! Ich habe keine Ahnungs wo es steht (evtl. Tarifrecht öffentl. Dienst NRW?) aber ich habe in meiner Zeit als Angestellte 5 Jahre lang immer ab der 1. Std. bezahlt bekommen!!!

    na wurde ich dann ein jahr lang verarscht? bei voller stelle angestellt erst ab der 4. std bezahlt...

  • Das ging mir genauso... weil ich halt immer Beamte gefragt habe, wie das läuft. Und die meinten natürlich (ganz selbstverständlich und überzeugend) ab der 4. Std bei voller Stelle. Leider vergessen einige von dieser Spezies, dass es auch noch ein Leben neben den Beamten gibt, wo es ganz andere Regelungen gibt...


    Nachdem ich dann wusste (hat mir jemand von der Gewerkschaft gesagt), dass ich jede std. bezahlt bekommen, habe ich fleißig ein schuljahr lang gesammelt und alles schön aufgeschrieben, um mir dann sagen zu lassen, dass der Antrag nur 6 Monate rückwirkend geht.


    ALSO: Immer fragen, fragen, fragen & alle Eventualitäten in Betracht ziehen. Und immer daran denken, dass viele Lehrer - ob Beamte oder nicht - dazu neigen, Dinge zu behaupten... nur weil sie ihrer Meinung nach nicht anders sein können... Es ist schon unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit da manchmal bei totaler Ahnungslosigkeit Dinge behauptet werden!

    • Offizieller Beitrag

    [quote][Es ist schon unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit da manchmal bei totaler Ahnungslosigkeit Dinge behauptet werden! /quote]


    was aber bestimmt kein böser Wille ist, weil jeder erst mal von seiner Situation ausgeht und - ganz unsokratisch- nicht weiß, was er alles nicht weiß
    Philosophische Grüße! :wink2:

  • Ich beziehe das mal nicht auf mich, denn meine Angabe ist sehr konkret und nachlesbar, im Gegensatz zu spekulativem Geraune. Ich habe auch keineswegs die Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten getroffen, denn der Erlass bezieht sich explizit auf beide Gruppen. Wer sich dann noch die Mühe macht, den genannten Abschnitt 5.1 zu lesen, wird erleuchtet: "...ist Mehrarbeit nicht vergütbar, wenn die Zahl der Unterrichtsstunden im Kalendermonat weniger als 4 und soweit sie mehr als 288 im Kalenderjahr beträgt. Für die Berechnung der Mehrarbeitsvergütung ist die Zahl der wöchentlich geleisteten Mehrarbeits-Unterrichtsstunden ohne Belang. Erteilt ein Lehrer im Monat mindestens 4 Mehrarbeitsstunden, so wird der Mehrarbeitsunterricht von der ersten Stunde an vergütet". Auch dies schrieb ich bereits. Mehrarbeit =>4 alle geleisteten Stunden vergütet. Stunden <4 = Pech.


    [Das schließt natürlich nicht irgendwelche (exotischen) Einzel-/Schulregelungen aus, die durch andere Stundenmodelle zu anderen Berechnungen kommen! Aber der grundsätzliche Sachverhalt sollte damit klar sein]


    Darüber hinaus weiß ich sogar - ganz sokratisch - was der Unterschied zwischen nichts wissen und nicht wissen ist ;)


    Schönes Wochenende



    was aber bestimmt kein böser Wille ist, weil jeder erst mal von seiner Situation ausgeht und - ganz unsokratisch- nicht weiß, was er alles nicht weiß
    Philosophische Grüße! :wink2:

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