Keine 2 Jahre Berufserfahrung für OBAS - Jetzt Einstieg über PEF in NRW - Was beachten?

  • Hallo zusammen,


    da ich gerade mein Diplom abgeschlossen habe, natürlich noch keine zweijährige Berufserfahrung aufweise und es die Anerkennung/Teilanerkennung des Diploms als 1.Staatsexamen leider nicht mehr gibt, möchte ich mich nun als Vertretungslehrer bewerben (Fächer: Wirtschaftswissenschaft (berufl. Fachrichtung) und Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik).


    Da ich natürlich das Ablegen des 2.Staatsexamens anstrebe und sich dies in meiner Situation am ehesten über OBAS realisieren lässt, hab ich nun ein paar Fragen bezügliches meines Vorhabens als PELer:



    - nach wie vielen Jahren als Vertretungslehrer kann ich auf OBAS umschwenken? Auch nach zwei Jahren oder Eröffnet PEL die Möglichkeit, früher auf OBAS umzusteigen?


    - soll ich bei der Bewerbung als Vertretungslehrer der Schule schon mitteilen, dass ich OBAS auf jeden Fall vorhabe oder kann dies zu Einstellungsproblemen führen, da die Schule in dem Moment weiß, dass ich evtl. in ein bis zwei Jahren wieder weg sein könnte. Oder ist es realistisch, dass die Schule mein OBAS-Vorhaben sogar später unterstützt?


    - gibt es sonst noch etwas, was für meine zukünftige Lehrerlaufbahn wichtig sein könnte und worauf ich am besten schon jetzt hinarbeiten soll?


    - Erhalten Vertretungslehrer eigentlich auch Bezüge während der Ferienzeit oder müssen diese dann jedes mal zum Amt rennen und Unterstützung anfordern?

  • 1. 2 Jahre egal ob Vertretung oder OBAS. Ich würde erst PEf machen, da du auf jeden Fall eine (feste!) Stelle hast...kannst dann die OBAS bei der Schulleitung beantragen.
    2.ich würde es erwähnen, daß du es anstrebst und wenn der SL mit dir zufrieden wäre, vllt würde er dich dann eine OBAS Stelle anbieten?
    3.Didaktik vllt ?
    4. Alle bis auf den Sommerferien, es sei denn, daß dein Vertrag über die Sommerferien hinausläuft...

  • Nur kurz zur letzten Frage. Theoretisch erhalten auch wir Vertretungslehrer Bezüge über die Ferien, allerdings ist das immer an Bedingungen geknüpft. Theoretisch müssten alle, die ab dem 1.2. durchgängig bis zum letzten Tag vor den Sommerferien beschäftigt sind, auch während dieser ihre Bezüge erhalten. Allerdings muss man sich in den meisten Fällen selbst darum kümmern, dass der Vertrag dann auch wirklich über die Ferienzeit hinaus verlängert wird.


    Ansonsten solltest du einfach die PEF nicht mit einer Vertretungsstelle verwechseln. Ansonsten hat callum ja eigentlich schon alles beantwortet.

  • Jetzt steht in den Stellenausschreibungen folgender Zusatz:


    "Die Stelle ist für Bewerber/innen ohne entsprechende Lehramtsbefähigung geöffnet, die einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss einer Universität in folgenden Fächern nachweisen, oder über einen o.a. Studienabschluss verfügen, der einen Einsatz in den folgenden Fächern zulässt. (Nr. 2.5.5 des aktuellen Einstellungserlasses)"


    Wenn ich mir jetzt den akutellen Einstellungserlass und Nr.2.5.5 durchlese, bin ich mir aber immer noch nicht sicher, in wie fern nun die OBAS-Anforderungen erfüllt sein müssen oder nicht. Kann ich mich auf solche Stelle mit oben genannter Bemerkung nun auch als PELer bewerben oder müssen für solche Stelle alle Kritierien gem. OBAS-Zulassung erfüllt sein?

  • Jetzt steht in den Stellenausschreibungen folgender Zusatz:


    "Die Stelle ist für Bewerber/innen ohne entsprechende Lehramtsbefähigung geöffnet, die einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss einer Universität in folgenden Fächern nachweisen, oder über einen o.a. Studienabschluss verfügen, der einen Einsatz in den folgenden Fächern zulässt. (Nr. 2.5.5 des aktuellen Einstellungserlasses)"


    Wenn ich mir jetzt den akutellen Einstellungserlass und Nr.2.5.5 durchlese, bin ich mir aber immer noch nicht sicher, in wie fern nun die OBAS-Anforderungen erfüllt sein müssen oder nicht. Kann ich mich auf solche Stelle mit oben genannter Bemerkung nun auch als PELer bewerben oder müssen für solche Stelle alle Kritierien gem. OBAS-Zulassung erfüllt sein?


    Wenn du später einmal OBAS machen willst, müssen alle Bedingungen - bis auf die 2 Jahre - natürlich jetzt auch schon erfüllt sein ... denn daran ändert sich ja während deiner PEF-Zeit (wie auch bei Vertretungen) nichts mehr, weil dies mit deinem bereits abgeschlossenen Studium zusammenhängt.


    Ob das dann jetzt schon geht, hängt von der Schule ab - da müßtest du nachfragen. Da gäbe es nämlich theoretisch mehrere Möglichkeiten: Will die Schule - für den Fall, dass sie auf einen SE zurückgreifen muss - auf jeden Fall einen OBASler ... würde sie auch einen PEFler nehmen, der dann aber später in die OBAS gehen kann ... oder würde sie auch einen PEFler nehmen, der aufgrund seiner Studienvorraussetzungen nie in die OBAS gehen kann (nach jetzigem Stand).

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



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