Recht auf Zugang ins Schulinternet mit privatem Notebook?

  • Guten Morgen!
    Ich schreibe hier praktisch im Auftrag meiner Liebsten, die als Grundschullehrerin seit einiger Zeit an einer Schule im Ruhrpott tätig ist.
    Sie gehört zu der Sorte Lehrer, die nach Unterrichtsschluss nicht automatisch schon Feierabend hat sondern tatsächlich auch nochmal Arbeit in die Vorbereitung steckt.
    Nun entstand die Idee, dass die eigenen vier Wände arbeitsfreie Zone bleiben und sämtliche Vorbereitungen in der Schule stattfinden sollen. In der Praxis heißt das:
    Notebook wurde angeschafft, ein anständiger Drucker, ein Scanner und sonstiges nötiges Material wurden in die Schule gebracht.


    Soweit kein Problem. Was wir aber zuvor nicht auf dem Zettel hatten, war die Problematik mit dem Internet. Bisherige Erfahrung an anderen Schulen war, dass es kein Problem ist, den Internetzugang der Schule zu nutzen.
    Im Klassenraum meiner Liebsten stehen zwei Rechner, die einen Internetzugang haben. Man könnte also praktisch in der eigenen Arbeitsphase das LAN-Kabel eines Schulrechners in das Notebook stecken und damit ins Internet gehen (W-LAN nicht vorhanden).
    Dazu bräuchte man die Zugangsdaten.
    Dies scheitert aber nach Auskunft der Internetbeauftragten daran, dass es eine Sicherheitslücke sei, da meine Liebste ja höchstgefährliche und -illegale Dinge mit ihrem Notebook anstellen könnte (mit den Schulrechner etwa nicht? Immerhin ist die Kindersicherung auf diesen Rechnern äußerst überschaubar).



    Ich wollte nun wissen, wie es an anderen Schulen ausschaut.
    Weiß jemand, ob einem die Möglichkeit der Internetnutzung zusteht? Immerhin will sie ja in der Schule arbeiten, was einem Arbeitgeber ja grundsätzlich recht sein sollte...


    Ich würde mich über Antworten freuen!


    Philipp

  • Ein Anrecht darauf, das private Notebook über das Schulnetz zu betreiben existiert mit Sicherheit nicht. Das wäre in jeder Firma der privaten Wirtschaft ein unmögliches Ansinnen.
    Wenn der Administrator versiert ist, könnte er den Internetzugang für den Privatrechner durchaus freigeben, indem er eine IP für freie Geräte zuweist. Dann würde jedoch -falls er den Lap nicht explizit mit Benutzerzuordnung ins Netz einbindet - nicht protokolliert, welcher Nutzer über die freie IP im Netz surft und Missbrauch wäre schwer zuzuordnen - denn über diese freie IP könnte sich JEDER mit jedem Gerät einloggen. Dann muss nur noch jemand an eine versteckte freie Dose einen WLan-Accesspoint stöpseln und die ganze Nachbarschaft schaut kostenlos kino.to und läd die Filmchen rauf und runter.
    Um nur den speziellen Rechner deiner Liebsten in die Benutzerzuordnung einzubinden, müssten auf dem Lap einige Einstellungen vorgenommen werden, was deine Liebste wohl nicht will.
    Der Admin müsste seinen Kopf für das Sicherheitsloch im Netz hinhalten - was er sich wohlwissend nicht antut.


    Stell dir vor, jemand bestellt über ebay einen Ferrari. Falls sich herausstellt, dass die Anschrift gefaked war und Anzeige erstattet wird, wird über Zeitpunkt und Provider/IP-Adresse zugeordnet, von welchem Zugang die Bestellung getätigt wurde. Dann hat der Betreiber des Netzes (=die Schule) ein Problem - und deine Liebste, weil sie dann nachweisen müsste, dass sie es nicht war - zudem würde ihr Rechner zur Beweissicherung konfisziert. Das gilt für alle strafrechtlich relevanten Dinge, die per Internet begangen werden können - Beleidigung, Rufmord, Erpressung... Insofern kann man die Verweigerung sogar als Schutzmaßnahme betrachten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Das Verhalten der Internetbeauftragten (was ist das eigentlich?) ist höchst seltsam; es wäre selbstredend überhaupt kein Problem, die Kiste so einzubinden, dass sie im eigenen Netz keinen Schaden anrichten kann, aber Verbindung nach außen hat. Ich habe sowohl ein WLAN für die Lehrkräfte laufen, als auch eines im Unterrichtsnetz, das auch die Schüler mit eigenen Geräten (ipad/Smartphone) für die Arbeit im Unterricht nutzen können. Auf den LAN-Ports läuft ein normaler DHCP-Server, der "fremden" Geräten einfach eine IP aus einem bestimmten Adressraum zuweist, sie über den Webfilter nach draußen lässt, alle Zugriffe auf interne Ressourcen aber unterbindet.


    Vorschrift gibt es sicher keine, v.a. dann nicht, wenn deine Freundin die schuleigenen Geräte ja für die Online-Arbeit nutzen könnte. Alternative: 1&1 Surf-Stick kaufen mit Notebook-Flat für 10 Euro im Monat.

  • Guten Morgen!
    Vielen Dank für die Antworten.



    Das Verhalten der Internetbeauftragten (was ist das eigentlich?)


    Bisheriger Eindruck: Etwas, für das man keine Ahnung haben muss, aber vermutlich eine Ermäßigungsstunde bekommt...



    Leider kenne ich mich Netzwerken usw. nur sehr bedingt aus, so dass mir das Wissen über die theoretischen Möglichkeiten leider fehlt.


    Meiner Gedankengang war lediglich dieser:
    Entweder sind alle Schulrechner nach tollen Sicherheitsstandards ins Netz eingebunden, so dass bei einem möglichen Missbrauch der Rechner identifiziert werden kann.
    In diesem Falle müsste es ja möglich sein, mit dem Laptop meiner Lebensgefährtin ebenso zu verfahren.
    Oder: die Sicherheitsstandards sind eher niedrig. Dann käme es auf einen Rechner mehr oder weniger auch nicht an.


    Ein Zugriff auf andere Schulrechner mit dem Laptop wird nicht gewünscht, es soll lediglich eine Verbindung ins Internet geben.
    Eine Stellungnahme war: "können wir nicht machen, sonst könnten Viren ins System gelangen."
    Der Alternativvorschlag lautete dann: "arbeiten Sie an Ihrem Laptop und recherchieren Sie über einen Schul-PC. Sollten Sie Daten transferieren wollen, nutzen Sie einen USB-Stick:"
    Als Laie kommt es mir nicht so vor, als würde damit die Viren-Gefahr gebannt.


    Mal sehen, was draus wird. So richtig scheint niemand im Bilde zu sein, was möglich und erlaubt ist. Die Schulleitung will aber nochmal mit dem Schulamt reden.
    Über die Alternative mit dem Surfstick haben wir auch schon nachgedacht. Eine kostenlose Variante wäre aber sicher attraktiver.


    Schönen Tag!


    Philipp

  • Bei uns werden die Rechner, die im Netz hängen von unserem externen Dienstleister gewartet und verwaltet. Es ist extrem aufwändig neue Programme oder updates installieren zu lassen. Wartezeiten von mehreren Monaten sind da durchaus die Regel z.B. ist es immer noch nicht möglich das aktuelle Word- oder Powerpointformat zu lesen.
    Private Rechner können nicht ans Netz gehangen werden. Nichtsdestotrotz ist es jedoch möglich mit einem USB-Stick und portablen Versionen der wichtigen Programme vernünftig zu arbeiten und so ggfs. Daten zwischen Heimrechner und Schulrechner zu transferieren.


    Ich finde den Vorschlag mit dem Schulrechner zu surfen und damit zu arbeiten bzw. per USB die Daten auszutauschen deshalb sinnvoll. Was spricht denn dagegen?


    Grüße
    Peter

  • Hallo Peter!
    Das ist ja wirklich lästig, dass man selbst im Office-Bereich noch nicht auf dem aktuellen Stand ist. Dabei gibt es so einfache Lösungen...


    Natürlich ist es eine machbare Alternative, die nötigen Daten mit einem USB-Stick zu übertragen. In der Praxis ist es aber nicht wirklich eine Arbeitserleichterung.
    Hinzu kommt einfach, dass man sich damit abfinden muss, diesen Mehraufwand in Kauf zu nehmen, obwohl es aus technischer Sicht machbar sein sollte, einen einfacheren Weg zu finden.
    Den Virenschutz als Argument zu akzeptieren ist schwierig, solange es erlaubt ist, mit einem privaten USB-Stick zu hantieren.


    Falls es dabei bleibt, dass kein Internetzugang gewährt wird, wird die Entscheidung wohl auf einen Surf-Stick fallen.


    Einen erfolgreichen Tag und schonmal ein schönes Wochenende!


    Philipp

  • Guten Morgen!
    Nun gibt es zumindest sowas wie Klarheit, nachdem man einen zuständigen Netzwerktechniker gesprochen hat.


    Es ist tatsächlich nicht erlaubt, mit einem privaten Notebook das Schul-Internet zu nutzen, da auf diese Weise Viren ins System gelangen können.
    Erlaubt ist:
    - das Herunterladen von Dateien aus dem Internet auf einen Schul-PC
    - das Kopieren von Dateien vom Privat-PC auf den Schul-PC (z.B. mit einem USB-Stick)
    - das Kopieren von Dateien vom Schul-PC auf den Privat-PC


    Sehr beruhigend ist, dass innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf W-LAN umgestellt werden soll. Dann ist auch die Internet-Nutzung mit einem privaten Rechner erlaubt.
    Ich nehme an, dass Viren nicht fliegen können, so dass man bei W-LAN dann sicher ist... :S


    Der Techniker wirkte etwas zerknirscht und konnte sich die Logik hinter diesen Vorschriften selbst nicht erklären.
    Er schlug mit einem Augenzwinkern vor, das Notebook der Schule zu schenken, die es dann meiner Liebsten leihweise überlässt. Dann wäre es ein Schul-PC, der eingebunden werden dürfte.


    Nun werden wir uns wohl einen Surfstick zulegen und mal sehen, ob der Empfang ausreichend gut ist.
    Da die Schule mitten im Ruhrgebiet liegt, dürften die Chancen ganz gut stehen.


    Schönes Wochenende!


    Philipp

    • Offizieller Beitrag

    Das mit dem W-Lan ist so nicht gesagt.


    Erstens ist es natürlich gesichert.


    Zweitens ist es so, dass das zumindest bei uns immer noch lange, lange, geduldvolle Wege mit sich bringt, bis klar ist, in welcher Weise eine Nutzung möglich ist. Es wird wohl darauf rauslaufen, da nicht alle das W-Lan der Schule nutzen können, dass nur ein augewählter Kreis dies darf und aus oben schon genannten Gründen die Geräte registriert werden müssen, damit klar ist, wer welche Seiten besucht hat,um im Falle des Falles den Schuldigen ausfindig machen zu können.

  • In von fachlich kompetenen Administratoren vernünftig geschützten Systemen sollten sich bei der Nutzung eines Schulnetzes mit privaten Rechnern durch Lehrer nun wirklich keine großen Sicherheitsprobleme ergeben. Das Risiko des vorsätzlichen Missbrauchs durch Lehrer ist wahrscheinlich vernachlässigbar; das Risiko, dass Lehrer-DAUs was aus Versehen kaputt machen, sicherlich sehr viel höher, kann aber technisch beherrscht werden.


    Die offizielle Begründung mit dem Virenschutz bei gleichzeiger Erlaubnis, Daten per USB auf die Schulgeräte zu transportieren, zeigt eigentlich nur fehlende Fachkenntnis bei den Entscheidungsgträgern (oder, wenn den Entscheidungsträgern diese Begründung von Technikern in den Mund gelegt wurde, eine mögliches Motiv letzterer, die Entscheidungshoheit über "ihre" Technik möglichst wenig aus der Hand zu geben.) Mir scheint das eigentliche Problem bei der Angelegenheit in vielen Schulen die verkrustete "das-haben-wir-noch-nie-so-gemacht"-Mentalität und eine prinzipielle latente Technophobie zu sein, der man in der Schule ja oft begegnet.


    An unserer Schule ist es kein Problem, über WLAN oder LAN ins Netz zu gehen, den eigenen Schulaccount zu nutzen, die Netzwerkdrucker anzsprechen etc. Betriebsökonomisch und von der Seite der Arbeitseffizienz her ist es natürlich nur sinnvoll, wenn ich meine Diensttätigkeiten auch lokal an der Schule in meiner gewohnten Computerarbeitsumgebung durchführe, die wie üblich auf einem moderneren technischen Stand als die Schultechnik ist. Dass ich dabei keinen der raren Schulcomputer für andere blockiere, keine Arbeitszeit durch Herumgemurkse mit veralteter Speichertechnologie wie USB-Sticks verschwende. Dass ich auf meinem Laptop meine vollständige Materialdatenbank im Zweifel sofort für den Gebrauch verfübar habe, etc. pp.


    Naja, wir leben ja nur im 21. Jahrhundert, auch wenn es mit den fliegenden Autos bis 2015 bei kleinem mal knapp wird.


    Nele

  • Es ist tatsächlich nicht erlaubt, mit einem privaten Notebook das Schul-Internet zu nutzen, da auf diese Weise Viren ins System gelangen können.
    Erlaubt ist:
    - das Herunterladen von Dateien aus dem Internet auf einen Schul-PC
    - das Kopieren von Dateien vom Privat-PC auf den Schul-PC (z.B. mit einem USB-Stick)
    - das Kopieren von Dateien vom Schul-PC auf den Privat-PC

    Argl. Da fehlt's aber ganz weit. Das Risiko, über einen infizierten USB-Stick einen Virus einzuschleppen, ist weit, weit größer als dasjenige, wenn ein "fremder" PC Internetzugang erhält: Der Virus auf dem USB-Stick infiziert den Rechner, an den er eingesteckt wird. Dieser wiederum hat Lese- und Schreibrechte auf irgendwelchen gemeinsam genutzten Netzlaufwerken oder Zugriff auf gemeinsam genutzte netzwerkfähige Software.


    Der infizierte PC, der einfach nur Internetzugang hat, aber keinerlei Rechte im internen Netz (z.B. weil er gar nicht Teil der Domäne ist), kann wenig bis gar keinen Schaden anrichten, weil der Virus sich schlicht nicht weiterverbreiten kann.


    Nunja. Aber offen gestanden wundert mich die Story auch nicht bei der IT-Kompetenz, die in deutschen Schulen so anzutreffen ist...

  • Nochmal zum Mitdenken.


    Das Viren-Problem ist kein Problem - oder sollte es nicht sein.


    1.) In einem vernünftig organisierten Schulnetz läuft immer ein permanenter Virenscanner
    2.) Clients werden beim Booten per Remote-Abgleich mit dem Server in den Ursprungszustand versetzt - beim nächsten Boot sind alle Viren weg
    z.B. mit Rembo , MySHN oder Linbo
    3.) Du kannst nicht verhindern, dass Kids mal einen Stick dabei haben - im
    Gegenteil - sie sollen ja ihre Hausaufgaben, Präsentationen etcpp
    mitbringen


    Das Problem für den Admin stellt sich, wenn ein Laptop einen freien Zugang zum Internet erhalten soll - ohne dass der Laptop explizit ins Netz eingebunden wird.
    Für die Einbindung ins Netz muss die MAC-Adresse des Rechners im Server eingetragen werden - was manchen "nebenberuflich" geschulten Schuladmin durchaus fordert, weil da in den Konfigurationsdateien auf dem Server herumeditiert werden muss.
    Auch die Freigabe einer "frei nutzbaren IP-Adresse" ist eine ziemliche Pfriemelei in den Konfigurationsdateien - und widerspricht zudem der Sicherheitsarchitektur im Netzwerk. Denn diese frei schwebende IP kann jeder nutzen, der sich irgendwo ins Netz hängt. Falls da Blödsinn über diese IP läuft, bekommen Admin und Schulleitung eins übergebraten, dass die Ohren klingeln. Die beiden sind nämlich letztlich haftbar für das, was im Schulnetz passiert.


    Da öffnet man nicht freiwillig Gefahrenpotentiale - zumal es
    1. bei einer frei schwebenden IP schwer ist, herauszufinden in welchem Raum und auf welchem Rechner der Mist gebaut wurde
    2. jedem Kollegen zuzumuten ist, dass er die vorhandenen Geräte nutzt und er seine Daten auf einem Stick sichert.


    Alternative Möglichkeit:
    Deine Freundin bastelt sich einen bootbaren USB-Stick, auf dem sie ihre gesamten privaten Einstellungen, Programme und ihren Mailclient unterbringt. Damit kann sie (wenn der Admin das Booten auf den Clients freigibt) mit der gewohnten Umgebung starten. Weil der Rechner sich mit seiner MAC-Adresse im Netz identifiziert, sollte auch der Internetzugang funktionieren. Dannist auch nachvollziehbar, von welchem Rechner "Blödsinn" verursacht wurde ;)


    Das Stichwort / Suchwort im Netz heisst:
    "Digitale Schultasche"


    z.B. hier:
    http://www.imedias.ch/lernstick
    oder hier:
    http://www.digitaleschultasche.cc/
    bzw.
    http://www.hans-scholl-rs.de/?s=155

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Auch die Freigabe einer "frei nutzbaren IP-Adresse" ist eine ziemliche Pfriemelei in den Konfigurationsdateien - und widerspricht zudem der Sicherheitsarchitektur im Netzwerk. Denn diese frei schwebende IP kann jeder nutzen, der sich irgendwo ins Netz hängt. Falls da Blödsinn über diese IP läuft, bekommen Admin und Schulleitung eins übergebraten, dass die Ohren klingeln. Die beiden sind nämlich letztlich haftbar für das, was im Schulnetz passiert.

    Das halte ich für ein ziemlich konstruiertes Szenario. Gibt'da irgendeinen Präzedenzfall dazu?

  • Guten Morgen und vielen Dank für die vielen Antworten!


    Die Gesamtsituation scheint diese zu sein:
    - es gibt keine Vorschrift/ Empfehlung seitens des Schulministeriums
    - es gibt das vom zuständigen Schulamt ausgesprochene Verbot, privaten Rechnern den Internetzugriff zu erlauben
    - es gibt die zuständige Wartungsfirma, die logischerweise die Vorschriften umsetzt
    - es gibt keinerlei Motivation seitens der Schulleitung, mit dem Schulamt über dieses Thema zu reden und möglicherweise eine Änderung herbeizuführen


    Das Problem scheint schlichtweg zu sein, dass eigentlich ungefähr niemand Interesse daran hat, mit seinem eigenen Arbeitsgerät in der Schule zu arbeiten und meine Lebensgefährtin somit mit ihrem Anliegen ziemlich allein dasteht.


    Hätte alles Hand und Fuß, könnte man mit der Situation ja umgehen und die Vorschriften problemlos akzeptieren.
    Man würde ja gar nicht verlangen, dass man eine Extrawurst bekommt und damit eine Sicherheitslücke in ein in sich geschlossenes System mit höchsten Sicherheitsstandards reißt.
    Da das System allerdings alles andere als sicher erscheint, ist es ein Ärgernis.


    Selbst wenn es ein gewisser Konfigurationsaufwand wäre, das Notebook einzubinden, so sollte es daran nicht scheitern. Immerhin gibt es diese Wartungsfirma, die ohnehin regelmäßig vor Ort ist.
    Bei einem ihrer letzten Einsätze mussten sie einen defekten Drucker reparieren. Nachdem das Stromkabel wieder in der Steckdose war, klappte er wieder. Wenn solche Einsätze bezahlt werden, dürfte auch sinnvoll investiert werden...


    alias: schönen Dank für den Hinweis mit der digitalen Schultasche. Das werden wir uns mal genauer ansehen. Dagegen spräche vermutlich die arg veraltete Hardware an der Schule. Da müsste man dann einfach schauen, ob man eher in einen Surfstick investiert oder mit einem etwas langsameren Gerät arbeitet.


    Schönen Sonntag!


    Philipp

  • Das halte ich für ein ziemlich konstruiertes Szenario. Gibt'da irgendeinen Präzedenzfall dazu?

    Das ist kein Szenario, sondern die geltende Rechtslage.
    Wenn du deinem Nachbarn erlaubst, über deinen Internetzugang Kinderpornografie hochzuladen, Waren zu bestellen oder in irgendwelchen Foren Leute zu diffamieren und zu beleidigen, fragt die Staatsanwaltschaft nicht, ob das dein Nachbar war. Da bist DU in der Haftung und musst dann beweisen, dass dein Nachbar den Mist verbockt hat. Aus diesem Grund dürfte dein WLAN wohl gesichert sein ;)


    Genauso verhält es sich im Schulnetz. Da ist zunächst der Besitzer der IP - also die Schulleitung - verantwortlich.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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