Frage an die Referendare

  • Liebe Referendare,


    kommen in Eurer Ausbildung die folgenden beiden Themen vor?
    1. Schulhomepage und Datenschutz
    2. Schultheater und Rechtliches


    Ich frage deshalb, weil ich beobachte, dass Kollegen sich nicht nur nicht auskennen, sondern gar nicht erst auf die Idee kommen, die Rechtslage zu recherchieren, weil sie nicht ahnen, dass es da Vorschriften gibt, an die man sich halten muss. Der Dienstherr setzt natürlich voraus, dass man sich sachkundig gemacht hat und sich keine Rechtsverstöße zuschulden kommen lässt.
    Ich weiß, dass wir hier schon mehrfach das Thema Schulhomepage und Datenschutz diskutiert haben. Ich wollte das auch nicht wieder aufwärmen - ich wüsste nur gern, ob man in der Lehrerausbildung mittlerweile dazu offiziell etwas lernt.
    Beim Schultheater geht es mir um die Aufführungsrechte von veröffentlichten Stücken und die Gebühr für Texthefte bzw. Kopien. Wir haben Kollegen, die davon ausgehen, weil es in der Schule ist, gelten da noch keine Rechtsansprüche. Auch der Gedanke, das es doch kostenlos sein muss, weil man selber keinen Eintritt erhebt, ist weitverbreitet, aber nicht zutreffend. Lernt man dazu etwas in der Ausbildung?


    Danke schonmal für jede Antwort


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Bin zwar (zum Glück) kein Referendar mehr, aber da sich auch am 3. Tag nach Fragestellung kein solcher hier zur Wort meldet, ich aber als AKO einigermaßen Einblick in die Ausbildungsinhalte habe, starte ich die erste Antwort: Nein, weder das eine noch das andere Thema ist in den in und um Köln herum betroffenen Seminaren Thema. Leider, muss man sagen, zumal für anderen Kappes durchaus Zeit ist, wie die Praxiserfahrungen exotischster UPPs beweist. Datenschutzrechtliche Bestimmungen spielen keine Rolle. Ich selbst habe vor langem am Studienseminar AC die Erfahrung gemacht, dass Fachleiter diesbezüglich auch bei mehrfacher Rückfrage keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen konnten. Verglichen mit den in der freien Wirtschaft geltenden Standards ist das recht bescheiden. Habe unlängst einen kompletten QA-Bericht gegoogelt. Staatsarbeiten im Internet mit Angabe aller halbwegs relevanten Daten sind kein Problem.

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    Konservatismus entsteht auf der Grundlage von Bequemlichkeiten. Maxim Gorki

  • Kann nur für BaWü sprechen.


    Datenschutz und Urheberrecht waren bei uns durchaus Themen, hauptsächlich im Schulrecht, teils in der Fachdidaktik. Sprich, die neuen (BaWü-)Richtlinien zum Kopieren oder auch Bildrechte von Schülern und Datenschutz allgemein. Auch, dass alle Pressemitteilungen nur vom Rektor ausgehen dürfen wurde uns erzählt. De facto gibts an der Schule nen Homepagebeauftragten, der sich da um alles kümmert...


    Zum Schultheater als solchem ham wir nix besprochen (wohl aber zu Filmvorführungen). Sehe das aber auch eher als Randphänomen.

  • Vielen Dank Euch beiden schon mal für die Auskunft!

    Ich selbst habe vor langem am Studienseminar AC die Erfahrung gemacht, dass Fachleiter diesbezüglich auch bei mehrfacher Rückfrage keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen konnten.

    Wird man als Fachleiter nicht zusätzlich ausgebildet? Einer muss es doch den Referendaren beibringen - da es an der Uni ja garantiert niemand tut. Kann man von Fachleitern (oder auch Hauptseminarleitern) nicht verlangen, dass sie sachkundig sind? Von Lehrern wird es später ja auch wie selbstverständlich erwartet.

    Zum Schultheater als solchem ham wir nix besprochen (wohl aber zu Filmvorführungen). Sehe das aber auch eher als Randphänomen.

    Na, es haben doch SO viele Schulen Theatergruppen, dass ich gar nicht verstehe, dass man das als "Randphänomen" sieht. In unserer Stadt machen alle 5 Gymnasien, die beiden Gesamtschulen und die Waldorfschule Theater.
    Als ich gehört habe, dass in der Nachbarstadt eine Schule die "Rocky Horror Show" aufführen wollte, wusste ich gleich, dass es eine nicht legale Aufführung wird, weil die Amateur-Aufführungsrechte gar nicht vergeben werden (ich habe mich erkundigt). Wenn man bedenkt, dass für die Aufführungen öffentlich geworben wird, ist es doch auch ziemlich unmöglich, diesen Umstand vor den Rechteinhabern geheim zu halten.
    Theaterverlage haben genauso eine Rechtsabteilung wie Schulbuch-, Film-, Stadtplan- und andere Verlage. Man muss doch gewarnt sein, dass das Ignorieren der Aufführungsrechte ein juristisches Nachspiel haben kann.
    Deshalb finde ich schon, dass es Teil der Ausbildung sein sollte.
    Gruß,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Mit 'Randphänomen' war gemeint:
    - in Schulrecht waren wir von dern Fächern bunt gemischt. Theater-AG betrifft in der Regel aber nur Deutsch und Musiklehrer, mit Abstrichen vielleicht noch die Fremdsprachen und Kunst. Alle anderen sind nich betroffen, was eine ausführliche rechtliche Diskussion im Schulrecht nur bedingt sinnvoll macht.


    Dazu kommt, dass die Theater-AGs ja in der Regel in festen Händen sind und erstmal bleiben. Bis also von uns jmd in den Genuss kommt da selbst tätig zu werden vergehen 3,4,5 Jahre. Bis dahin muss man sich eh neu schlau machen, da sich an die Rechtslage ändert (ändern könnte) und man sih soooo genau auch nich dran erinnert, was man hätte lernen sollen.


    Zudem müsste man ja mit selbstgeschriebenen Stücken und Stücken auf Basis von Textheften auf der sicheren Seite sein. Fraglich ist nur ein Werk eines anderen selbst zu adaptieren. Und da können sich die dann Betroffenen auch schnell selbst schlau machen.


    btw: Rocky Horror Show? Das mit Transvestiten in Strapsen? Hätt ich als Schulthetare auch nich erwartet.

  • dreimal überlegen, bevor Sie gegen minderjährige Schüler und öffentliche Schulen prozessiert

    Natürlich nicht gegen Schüler oder Schulen, sondern gegen den verantwortlichen Lehrer.
    Es wird übrigens auch keineswegs nur an Weihnachten aufgeführt.


    Zudem müsste man ja mit selbstgeschriebenen Stücken und Stücken auf Basis von Textheften auf der sicheren Seite sein

    Mit selbstgeschriebenen ist man natürlich auf der sicheren Seite. "Texthefte" - wenn es veröffentlichte sind, hat aber jemand die Rechte, und der bloße Kauf von Textheften beinhaltet keine Aufführungsrechte.

    Theater-AG betrifft in der Regel aber nur Deutsch und Musiklehrer, mit Abstrichen vielleicht noch die Fremdsprachen und Kunst. Alle anderen sind nich betroffen, was eine ausführliche rechtliche Diskussion im Schulrecht nur bedingt sinnvoll macht.

    Es gibt aber sehr viele Deutschlehrer, ebenso wie Englischlehrer. Bei uns sind das die größten Fachgruppen. Zusammen mit den Kunst- und Musiklehrern sind sie durch die Aufführungen wesentlich an der Außendarstellung der Schule beteiligt.
    Ich rufe ja auch nicht nach einer "ausführlichen rechtlichen Diskussion im Schulrecht" - aber es kommt ja als Thema noch nicht einmal in der Ausbildung der Deutsch-, Englisch- und Kunstlehrer vor.

    Bis dahin muss man sich eh neu schlau machen, da sich an die Rechtslage ändert (ändern könnte) und man sih soooo genau auch nich dran erinnert, was man hätte lernen sollen.

    Das Problem ist eher, dass das Sich-Schlaumachen einfach unterbleibt, weil die Betroffenen oft eben nicht ahnen, dass es überhaupt etwas gibt, worüber man sich schlau zu machen hätte. Da ist einfach eine Bewusstseinslücke.
    Gruß,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Na, sind denn die Lehrpersonen auch "in Ausübung ihres Amtes" nicht verpflichtet, korrekt vorzugehen? Das kann der Dienstherr doch wohl erwarten, und die Schule doch wohl auch. Was spricht denn dagegen?
    Aber ich sehe schon, die mangelnde Bereitschaft hat sich so breit gemacht, dass ich da nur Bequemlichkeit drin erkennen kann. Seufz.
    OK, von mir aus ist das Thema damit beendet.


    Trotzdem adventliche Grüße
    von
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Ich frage deshalb, weil ich beobachte, dass Kollegen sich nicht nur nicht auskennen, sondern gar nicht erst auf die Idee kommen, die Rechtslage zu recherchieren, weil sie nicht ahnen, dass es da Vorschriften gibt, an die man sich halten muss.


    Da fallen mir aber spontan noch viele weitere Bereiche ein.

  • Zum Datenschutz: seit zwei Jahren werden die Referendare unseres Seminars in einer eigenen Sitzung durch die Datenschutzbeauftragte informiert, worauf sie achten müssen.


    Sarek

    • Offizieller Beitrag

    Das nachträgliche Löschen von Beiträgen ist eine Unsitte, die den thread unleserlich macht. Wenn man etwas schreibt, was man nachher so nicht stehen lassen möchte, kann man jederzeit sich selbst kommentieren oder es etwas editieren, so dass die Bezüge erhalten bleiben.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • kommen in Eurer Ausbildung die folgenden beiden Themen vor?
    1. Schulhomepage und Datenschutz
    2. Schultheater und Rechtliches

    Für SH:
    1. nein und im Rahmen eines Schulrechtmoduls
    2. nein (möglicherweise freiwillig im Rahmen eines Wahlmoduls) und im Rahmen eines Schulrechtmoduls.


    Es gibt ein Schulrechtmodul, das an einem Tag (ca. 7-8 Std.) stattfindet. Schulrecht ist auch ein (kleiner) Teil der Abschlussprüfung.
    Ich persönlich habe nicht viel Rechtliches aus dem Ref. mitgenommen. Aber anderen haben da vlt. fleißiger für die Schulrechtsprüfung gelernt und wissen daher mehr...

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