Elternzeit Beginn/Ende - "sinnfreier" Erlass?

  • Hallo!


    Ich habe ein Verständnisproblem beim Thema Elternzeit.


    Ich habe einen Erlass gefunden, der sich mit dem Ende / Beginn der Elternzeit beschäftigt:


    "Beginn und Ende der Elternzeit sind im Schulbereich so zu wählen, dass mindestens ein Zeitabstand zu den Ferien besteht, der der Dauer der Ferien selbst entspricht. Ein unzulässiges Aussparen der Ferien ist in der Regel dann anzu-nehmen, wenn die Elternzeit entweder zeitlich nah nach den Ferien beginnen oder zeitlich nah vor den Ferien enden soll.
    Das bedeutet für den Beginn der Elternzeit:
    - Die Elternzeit darf in der Regel frühestens sechs Wochen nach Ende der Sommerferien
    oder zwei Wochen nach Ende der sonstigen Ferien beginnen.
    - Bei einem Beginn der Elternzeit zum Ferienende oder weniger als sechs bzw. zwei
    Wochen nach Ferienende kann in der Regel von einem unzulässigen Aussparen der
    Ferienzeit ausgegangen werden.
    - Ein Beginn der Elternzeit zum Ferienbeginn stellt dagegen kein unzulässiges Aussparen
    der Ferienzeit dar. Insoweit muss keine sechs- bzw. zweiwöchige Frist vor Ferienbeginn
    eingehalten werden.
    Für das Ende der Elternzeit bedeutet das:
    - Die Elternzeit muss in der Regel mindestens sechs Wochen vor den Sommerferien oder
    zwei Wochen vor den sonstigen Ferien enden.
    - Bei einem Ende der Elternzeit zum Ferienbeginn oder weniger als sechs bzw. zwei
    Wochen vor Ferienbeginn kann in der Regel von einem unzulässigen Aussparen der
    Ferienzeit ausgegangen werden.
    - Ein Ende der Elternzeit zum Ferienende stellt dagegen kein unzulässiges Aussparen der
    Ferienzeit dar. Insoweit muss keine sechs- bzw. zweiwöchige Frist nach Ferienende ein
    gehalten werden."


    Mein Anliegen:


    Ich möchte als Ehemann - nach den 12 Monaten Elternzeit meiner Ehefrau - Monat 13 und Monat 14 als Elternzeit nehmen, um mich um mein Kind zu kümmern. (Meine Frau bleibt auch das 2. Jahr zu Hause, aber das nur am Rande).


    Monat 13+14 fiele genau auf den Zeitraum zwischen Sommer- und Herbstferien 2013.


    Nach meiner Auffassung des oben genannten Erlasses ist das aber so anscheinend nicht möglich, oder?


    Eigentlich ein Witz, da von meiner 2monatigen Elternzeit nur 6,5 Wochen auf die Unterrichtszeit und 1,5 Wochen auf die Herbstferien entfallen würden.


    Was meint Ihr?


    Danke und beste Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Mein Mann macht genau das jetzt im Sommer, sind die Lebensmonate 8 und 9. Bei Kind 1 war es auch so. Hat sich niemand beschwert. Ist doch auch besser, als das man zur Zeugniszeit fehlt.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

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