mündl. Prüfung - worauf achten?

  • Hallo,


    ich habe einen Schüler, der wegen häufiger Krankheiten zwei Arbeiten versäumt hat (von dreien). Da ich ihn erst die letzte davon nachschreiben lasse wollte, er aber bis letzte Woche (Noteneintrag!) noch gefehlt hat, soll ich laut Schulleitung nun eine mündliche Prüfung mit ihm durchführen, da nur eine Note pro Halbjahr aus juristischen oder amtlichen Gründen nicht anginge.


    Die Themen sind geklärt, auch die Aufgabenstellung ist kein Problem. Ich muss mir noch eine zweite Lehrkraft vom Fach dazunehmen und den Schüler dann ca. 10 Minuten befragen - ohne positive Rückmeldungen zu geben, wie ich gehört habe.


    Zwei Dinge sind mir aber noch unklar:
    1. Wie gewichte ich das Ergebnis? Ist das eine reine Formalität, bei der die ursprüngliche Zeugnisnote (3) nicht groß geändert wird, oder sollte ich diese 10 Minuten wie eine Klassenarbeite bewerten, also auf der Zeugniskonferenz noch einmal eine Änderung einbringen?
    2. Wie dokumentiere ich das Ergebnis? Ich habe ein Blatt mit Fragen für mich selbst, auf das ich mit Zeichen notiere, wie die Antwort ausfällt. Kann bzw. muss ich das kopieren, die Note drunter schreiben und dem Schüler später geben? Oder reichte es ihm zu sagen: "Du hast eine 3."


    Danke wieder!

  • Kurz zur Dokumentation:
    Wir hatten vor einigen Jahre eine Klage gegen eine mündliche Abiturprüfung wegen formaler Fehler. Der Protokollant hatte Zeichen bzw. Symbole zur Dokumentation der Güte der Antworten gemacht. Laut Landesschulbehörde ist dies nicht zulässig. Beurteilungen im Protokoll dürfen ausschließlich durch textliche Darstellung erfolgen.Neben der reinen Protokollierung von Vorzügen und Mängel, soll auch der Gesprächsverlauf dokumentiert werden.


    Wenn es geht, würde ich zur Sicherheit neben einem Fachkollegen noch ein Mitglied der SL mit reinnehmen.


    Grüße
    Raket-O-Katz

  • Bei Prüfungen werden bei uns nur die Fragen protokolliert sowie die für deren Beantwortung erteilte Gesamtnote. Antworten oder Zeichen wie + oder - hinter den einzelnen Fragen sind deshalb nicht zulässig, um bei einer evtl. Klage dem Gericht möglichst keine Ansatzpunkte zu einer Abänderung der Note zu geben. Ein Protokoll ist das dann natürlich nicht, heißt aber trotzdem so. :D


    Wichtig sind insbesondere die Formalien, wie z. B. mindestens drei verschiedene, voneinander abgrenzbare Themenkreise, mindestens zehn Minuten Prüfungszeit sowie (bei Abschlussprüfungen) drei dazu befähigte Prüfer (Vorsitzender, Fachlehrer, Protokollant) sowie deren Unterschriften auf dem 'Protokoll'.

  • Wichtig sind insbesondere die Formalien, wie z. B. mindestens drei verschiedene, voneinander abgrenzbare Themenkreise, mindestens zehn Minuten Prüfungszeit sowie (bei Abschlussprüfungen) drei dazu befähigte Prüfer (Vorsitzender, Fachlehrer, Protokollant) sowie deren Unterschriften auf dem 'Protokoll'.


    Da die Prüfung in NRW stattfinden wird, gelten hier natürlich die Bestimmungen der APO-GOSt, die etwas von diesen Vorgaben abweichen; unbedingt vorher lesen! Wenn die Schule gut organisiert ist, gibt es auch einen schulinternen Merkzettel. Ich würde ebenso einfach mal mit älteren und erfahrenen Kollegen reden, wie man eine Prüfung am besten anpackt, um die schulinternen Verfahrensweisen kennen zu lernen - ich bin persönlich z.B. sehr skeptisch, dass ein bloßes Protokoll der Prüfungsfragen ohne Dokumentation der Prüfungsleistung des Kandidaten tatsächlich rechtssicher ist...


    Abgesehen davon - immer daran denken, dass es bei einer Prüfung darum geht, dass man herausfindet, was der Kandidat KANN. Es geht nicht darum, herauszufinden, was der Kandidat NICHT KANN! Wenn das Prüfungsgespräch in eine Sackgasse geht, nicht zögern, einen neuen Ansatz in einem variierenden Bereich zu versuchen.


    Nele

  • P.S. Ach, ich dachte die ganze Zeit, es ginge um eine mündliche Abiturprüfung. :) Hier geht es um eine sogenannte Prüfung zur Leistungsfeststellung, die hierzulande gewohnt genau festgelegt sind:


    Das Schulgesetz NRW sagt dazu in §48:

    Zitat

    (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.


    Die APO-GOSt NRW sagt dazu in §13:

    Zitat

    (5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträg- lich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schul- leiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).


    Hier geht es offenbar um den Fall, dass ein nachträglicher Leistungsnachweis (=Nachschreibklausur) nicht möglich ist und deshalb zu einer Prüfung gegriffen wird. Die beiden zitierten Textstellen sind die Rechtsvorschriften so genau, wie sie werden; an unserer Schule wird eine nachträgliche Prüfung sehr frei durchgeführt (one in one-Gespräch, ist eine Klausur schließlich auch.) Es kann natürlich sein, dass euer zuständiger Schulleiter/Dezernent das anders sieht - deshalb steht mein Rat, sich einfach bei älteren Kollegen, bzw. der Schulleitung zu informieren.


    Nele

  • Der Schulleiter hat sich leider kaum geäußert: nur, dass man eine kurze mündliche Prüfung durchführen sollte und die in Anwesenheit eines zweiten Fachlehrers. Das wars. Eine ältere Kollegin, die ich angesprochen habe, hat überhaupt keine Formalia erwähnt. Eine jüngere meinte dagegen, ich solle keine positiven Rückmeldungen geben und eben "irgendwas Schriftliches" dem Schüler mit nach hause geben.


    Aus all dem - und aus den zitierten Verordnungen - schließe ich, dass das Ganze einigermaßen frei gehandhabt werden kann. Was ja nicht immer eine Hilfe ist...

  • Mach es so, wie es dein Schulleiter gesagt hat, schreib eine kurze(! nicht länger als unter einer Klausur!) Notenbegründung und gut ist.


    Nele

  • Ich habe eine solche Prüfung schon gelegentlich durchgeführt, wenn der Schüler nicht an der Klassenarbeit hat teilnehmen können ich mir aber ziemlich sicher war, dass er sie problemlos hätte schreiben können. Etwas Schriftliches (Begründung der Note o.ä.) habe ich aber nie rausgegeben und würde das auch nicht machen. Man macht sich aus meiner Sicht ohne Not angreifbar.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

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