Reisekostenerstattung BW Abordnung

  • Hallo, ich arbeite in BW als Werkrealschullehrer, bin an 3 Tagen in der Wochen an eine andere Schule abgeordnet und muss während der Unterrichtszeit von der Stammschule zur anderen pendeln. Aufgrund dessen habe ich wohl Anspruch auf Reisekostenerstattung. Da ich für das gesamte Schuljahr 11/12 noch nichts beantragt habe, wollte ich fragen, wie lange man diese im Nachhinein noch einfordern kann. Dankeschön :)
    gruß ganea

  • Ja, die Fahrtkosten von zu Hause zur Schule und von der Schule nach Hause, aber von einer Dienststelle zur anderen kann über Reisekosten abgerechnet werden. Mache ich auch grade, weil ich éine KV-Stelle an zwei Schulen habe und an einem tag in der Woche an beiden Schulen antreten muss ...


    Wie lange man allerdings nachreichen kann, habe ich selbst noch nicht rausgefunden. Ich werde jetzt einfach mal ganz frech das gesamte letzte HJ abrechnen und sehen, was die dazu sagen ...


    Cassi

  • Ja, die Fahrtkosten von zu Hause zur Schule und von der Schule nach Hause setzt man über die Steuer ab, aber von einer Dienststelle zur anderen kann über Reisekosten abgerechnet werden. Mache ich auch grade, weil ich éine KV-Stelle an zwei Schulen habe und an einem tag in der Woche an beiden Schulen antreten muss ...


    Wie lange man allerdings nachreichen kann, habe ich selbst noch nicht rausgefunden. Ich werde jetzt einfach mal ganz frech das gesamte letzte HJ abrechnen und sehen, was die dazu sagen ...


    Cassi

  • Ich bin auch eine "Betroffene" im KV-Einsatz und mir wurde in der Schule gesagt, dass Reisekosten maximal ein halbes Jahr rückwirkend beantragt werden können. Weiß aber auch nicht, wo das steht. Ich habe die Abrechnung ca. im Februar gemacht und das war es rückwirkend bis September 2011 kein Problem. Jetzt werd ich das auch nochmal machen, ist zwar Papierkram, aber es lohnt sich dann doch! Also ran an die Formulare!!


    Viele Grüße im Ferien-Endspurt

  • Gibt es nicht eine 6 monatige Frist für sowas ?


    Ja die gibt es. Reisekosten können max. 6 Monate zurückliegend erstattet werden. Ich habe am Montag meine Reisekosten bis Februar diesen Jahres abgegeben (also genau 6 Monate) und warte jetzt mal ab, wieviel ich genehmigt bekomme.


    Was mich ärgert sind die blöden "triftigen" oder "nicht-triftigen" Gründe für die PKW Benutzung. Ich musste überall nicht-triftig eintragen, obwohl es mit der Bahn teurer gewesen wäre, als mit meinem Auto. Aber gut, wir werden sehen was rumkommt.



    LG Cassi

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