Verdienst OBAS, Eingruppierung in die Entgeltgruppen

  • Hmm, ich hab jetzt mal in die OBAS Ordnung von 2009 und die veränderte in 2011 geschaut. Dort steht unter § 2:


    "(2) Bewerberinnen und Bewerber mit lehramtsbezogenem Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern können abweichend von Absatz 1 in begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung des für Schulen zuständigen Ministeriums oder einer von ihm benannten Stelle an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen. Die Genehmigung kann insbesondere aus Gründen der Gewährung von Vertrauensschutz, zur Qualifizierung langjährig im Schuldienst Beschäftigter oder in den Fällen, in denen der lehramtsbezogene Abschluss in einem Zweitstudium erworben wurde, erteilt werden. In diesen Fällen entfällt das Erfordernis der positiven Prognose über den Ausbildungserfolg nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. Bewerberinnen und Bewerber nach Satz 1 dürfen nur für das Lehramt und nur für die Fächer an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen, die dem lehramtsbezogenen Hochschulabschluss entsprechen."


    http://www.schulministerium.nr…erausbildung/OBAS_neu.pdf


    Das träfe in meinem Fall ja zu: 7 semestriges Studium (+ Aufbaustudiengang und Promotion in einem Fach) und zwei Jahre Berufserfahrung an dem konkreten Berufskolleg. Hängt vermutlich aufgrund der sehr schwammigen Formulierung auch ein Stück weit von der Bezirksregierung ab.

    • Offizieller Beitrag

    Aber dann dürftest du nur in Sek I machen (weil eben dein Lehramtsabschluss). Und mir wurde gesagt, die begründeten Fälle wären 15 Jahre nach dem Examen. erkundige dich wirklich unverbindlich bei dem OBAS-Typ der Bezirksregierung, es tut weniger weh,als wenn man alles geplant hat, kann ich aus Erfahrung sagen, und dabei hatte ich es nur 2-3 Monate fest im Kopf (und eine Schulleitung, die mich wollte).


    Chili

  • Das träfe in meinem Fall ja zu: 7 semestriges Studium (+ Aufbaustudiengang und Promotion in einem Fach) und zwei Jahre Berufserfahrung an dem konkreten Berufskolleg. Hängt vermutlich aufgrund der sehr schwammigen Formulierung auch ein Stück weit von der Bezirksregierung ab.

    Schwammig hin oder her ...


    Die grundsätzliche Frage ist doch, ob man dich mit dem 1. Fach in die OBAS für die Sek II (!) nimmt. Dafür brauchst du mehr als 7 Semester, die du aus LA-Studium plus Aufbaustudium zusammenbekommen dürftest. Ob die BR das auch so sieht und addiert ... es muss also irgendwie zusammen passen - im Hionblick auf dein 1. Fach. 2. Fach kann dann ruhig aus dem alten LA-Studium über 1/3-Regelung kommen, denn da erfüllst du die Sek II ja eh nicht.


    Und spielt auch dein Lehramtsstudium für die Sek I "keine Rolle" mehr ... denn damit sähe es so aus, dass du ins auf jeden Fall ins Ref. gehen mußt. Da sehe ich keinen der erwähnten Sonderfälle, dass man dich in die OBAS lassen sollte.


    Solche Fälle gibt es - also das SE mit einer höherwertigen Quali als ihrem absolvierten LA-Studium für das 1. Fach in die OBAS sind. Die mußten dann die Kröte schlucken, dass sie trotz LA-Studiums die BiWi "nachmachen" durften. Dürfte in deinem Fall aber das geringere Problem sein.


    Ich kann dir auch nur raten, zunächst das Dezernat Lehreraus- und -fortbildung der betreffenden BR zu kontaktieren. Dann dürfte sehr schnell klar sein, ob OBAS Sek II geht ... oder dir nur die Möglichkeit Ref. Sek I bleibt.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Ja das sollte ich wirklich mit der Bezirksregierung abklären. Falls OBAS nicht geht, hätte ich immer noch die Wahl zwischen Sek I Ref mit beiden Fächern oder Sek II Ref nur mit Musik, wofür ich nach der Promotion (promoviere in Musikpädagogik) zugelassen wäre. Wäre in dem Fall halt schade ums zweite Fach. Wenn ich mehr weiß, wie das von der BR gehandhabt wird, teile ich es hier gerne mit.

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