Einstellungschancen ohne Kostenersatz, Prüfung anfechten?

  • hallo,
    ich habe gleich mehrere probleme auf einmal.
    also, mein notendurchschnitt ist schlechter als 3,5, das macht aber nix, denn ich habe eine vollzeitstelle als sonderschullehrerin gefunden. nun war ich gestern in der regierung um meine prüfungsakte einzusehen, die dame dort hat mir schon wieder erklärt, dass ich nicht als lehrerin arbeiten kann, weil es für menschen mit einem schnitt von schlechter als 3,5 keinen kostenersatz gibt.
    also hab ich meine potentielle schulleiterin angerufen und ihr das erzählt. die gute frau war genauso entsetzt wie ich. sie hat rumtelefoniert und nun ist es wohl so, dass das km entscheidet. die schulleiterin will mich unbedingt. hat da jemand erfahrung, das km rückt doch freiwillig keine finanziellen mittel raus?? allerdings ist es auch wohl so, dass grad nicht genügend sonderschullehrer zur verfügung stehen und die schule sonst einfach einen lehrer zu wenig hat...da wird man von einer schule dringend angefordert und das km sagt dann: neee, der notendurchschnitt war zu schlecht, da zahlen wir nicht??!!??


    nächstes problem: bringt es was die prüfungen anzufechten? ich hab die gestern eingesehen, weil ich die prüfungen evtl wiederholen möchte und finde da stimmt was nicht. eine hausarbeit aufgrund "fachlicher mängel" mit ner 5 zu bewerten, die von englisch lehrern und englisch dozenten korrektur gelesen wurde, finde ich komisch. vllt gibts hier jemanden, der seine prüfungen angefechtet hat und mir seine erfahrungen berichten möchte?
    aus den protokollen geht auch nicht hervor, warum die noten so schlecht waren und das gutachten der seminarleitung scheint mir sehr lückenhaft.
    wer darf die prüfungsakte überhaupt einsehen? geht das an die schulleiter?
    danke!!!

  • Was bedeutet das mit dem Kostenersatz? Ich komme aus NRW unkende das nicht. Hier war es im letzten Jahr so, dass JEDER Sonderpädagoge, der Beständen hatte , mit Kusshand genommen wurde, weil es viel zu wenige sonderpädagogen gibt.

  • ich hab nicht wirklich ahnung, aber es ist wohl so, dass schulen die gehälter von lehrern vorstrecken und das geld dann von der regierung wiederbekommen. und das geht bei mir nicht, weil eben schlechter als 3,5. so hab ich das verstanden. d.h. ich werde wohl NIE eine stelle als lehrerin bekommen? vllt sollte ich nach nrw auswandern...

  • kennt sich denn keiner mit dem kostenersatz zeugs aus? ich kann doch nicht die einzige sein, die so ein problem hat. oder ist das eher ein sonderpädagogisches problem? warum können gym lehrer an privatschulen arbeiten und müssen sich keinen kopf über die bezahlung machen? leider finde ich im netz keinerlei infos über sowas. vllt geb ich ja die falschen begriffe in die suchmaschine ein...
    irgendwelche einschätzungen, ob das km zustimmt mich zu beschäftigen? wie gesagt, die schulleiterin will mich...

    • Offizieller Beitrag

    ich habe dieses Kostenersatzdingens noch nie gehört :nixmitkrieg:


    Und die einzigen Erfahrungem die ich mit einem Privatvertrag hatte, lief über eine Stiftung, offenbar ohne Zutun des KM.
    Allerdings hatte ich selbst 3 Jahre lang einen jeweils neuen Vertrag an einer öffentlichen Schule, der aus "eigenen Mitteln" bezahlt wurde -- ohne Superexamen. Ging problemlos.
    Das KM hatte mich selbst auf diese Möglichkeit hingewiesen.

    • Offizieller Beitrag

    hallo,
    nächstes problem: bringt es was die prüfungen anzufechten? ich hab die gestern eingesehen, weil ich die prüfungen evtl wiederholen möchte und finde da stimmt was nicht. eine hausarbeit aufgrund "fachlicher mängel" mit ner 5 zu bewerten, die von englisch lehrern und englisch dozenten korrektur gelesen wurde, finde ich komisch. vllt gibts hier jemanden, der seine prüfungen angefechtet hat und mir seine erfahrungen berichten möchte?
    aus den protokollen geht auch nicht hervor, warum die noten so schlecht waren und das gutachten der seminarleitung scheint mir sehr lückenhaft.
    wer darf die prüfungsakte überhaupt einsehen? geht das an die schulleiter?
    danke!!!


    Du kannst eine Prüfung oder Teile derselben natürlich anfechten. Allerdings müsstest Du belegen, dass die Prüfung entweder formal nicht korrekt durchgeführt wurde oder aber dass die Prüfer sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen.
    Letzteres dürfte schwierig sein.
    Du weißt sicherlich selbst, dass eine Korrektur gelesene Hausarbeit damit nicht per se fehlerfrei oder gar fachlich gut ist, weil die Lektoren die konkreten Anforderungen nicht kennen. Insofern kann die Arbeit durchaus so erhebliche fachliche Mängel gehabt haben, dass sie mit mangelhaft bewertet wurde.
    Du bist letztlich in der Beweispflicht - das dürfte also schwierig werden.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Mich hat dieser Kostenersatz jetzt mal interessiert, deshalb habe ich kurz gegoogelt, obwohl ich nicht aus Bayern bin und mich auch nicht mit dem Privatschulsystem auskenne. Hast du hier schon geschaut:
    https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/foerderschule.html
    Wenn ich das richtig verstanden habe, werden alle Bewerber ab der Note 3,5 in eine Warteliste aufgenommen und haben Aussicht auf eine unbefristete Stelle im Beamtenverhältnis. Bis dahin erhalten sie befristete Verträge, zum Teil an Schulen in privater Trägerschaft. Ein Teil dieser Stellen wird jährlich umgewandelt.
    Nun scheitert es bei dir an der Note, dass du nicht in die obligatorische Warteliste übernommen werden kannst, obwohl ich irgendwo in diesem Informationsheft meine gelesen zu haben, dass bei akutem Lehrermangel auch ein unbefristeter Vertrag bei schlechterer Note möglich ist. Such mal danach. Das könnte wichtig sein.
    Du müsstest nun in Erfahrung bringen, ob du zunächst einen befristeten Vertrag bekommst, der dann später unbefristet wird, aber wahrscheinlich nicht mit der Option der Verbeamtung. Es gibt doch bestimmt einen Dachverband der Privatschulen o.ä., wo du dich erkundigen kannst?

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