Elternzeit beenden/ Teilzeit arbeiten

  • Hallöchen,
    über die Suchfunktion konnte ich schon ein paar Infos bekommen, allerdings sind noch nicht alle Fragen beantwortet. Sicherlich könnt ihr mir helfen.
    Vorab zur Information:
    - Beamter, RLP, GS, 1 Jahr Elternzeit beantragt, die im März auslaufen


    Stimmt das so?
    - wenn ich im März zurückkomme, muss ich mit halber Stelle anfangen, was 12,5 Stunden ensprechen würde?
    - bei Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr kann ich dadurch weniger Stunden als 12,5 arbeiten? Was ist das Mindeste?
    - den Antrag auf Verlängerung und gleichzeitiger Teilzeitstelle muss ich 3 Monate vor Ende meiner jetzigen Elternzeit stellen?
    - auch im zweiten Jahr Elternzeit bekomme ich ganz normal Beihilfe und einen Zuschuss zur Krankenkasse?


    - welchen Vorteil/Nachteil habe ich sonst noch arbeiten zu gehen und gleichzeit in Elternzeit zu sein?
    - welchen Vorteil/Nachteil hätte es dann noch normal arbeiten zu gehen?


    Danke - auch wenn das Thema schon mehrmals hier gestellt wurde. Scheint wohl ein Dauerbrenner zu sein. :)
    Tigerente

  • Ich kann dir zwar nicht alle Fragen beantworten aber wenigstens zwei:


    Wenn du im März zurück kommst (und dir die beiden restlichen Elternzeitjahre aufsparst oder sie verfallen lässt) musst du mit mindestens einer halben Stelle anfangen.
    Wenn du deine Elternzeit verlängerst und trotzdem weiter arbeitest, darfst du (solange du in Elternzeit bist) auch unterhälftig arbeiten. Eine Mindestgrenze gibt es dabei soweit ich weiß nicht. Ich habe eine Kollegin (in NRW), die nach einem Jahr mit nur sechs Stunden wieder angefangen hat. Ob das sinnvoll ist, sollte man sich überlegen...!


    Zur Frist kann ich nur sagen, dass ich in NRW sehr zeitig einen Brief von der Bezirksregierung erhalten habe, in dem mir eine Frist genannt wurde, bis wann ich mitteilen soll, ob ich meine Elternzeit verlängern möchte. Bis dahin musste ich auch angeben, ob ich wieder in Elternzeit arbeiten möchte. Ruf´ einfach mal bei deiner Zuständigen Behörde an und frag´ nach! Die können dir konkrete Auskunft geben.

  • Zumindest hier in NRW gibt es keine Mindeststundenzahl in der Elternzeit. Eine Kollegin von mir hat eine zeitlang sogar nur 2 Stunden pro Woche unterrichtet.


    In der Elternzeit bist du meines Wissens nach einfach flexibler und falls du doch noch weniger Stunden machen willst, ist es kein großes Problem das zu ändern als wenn du schon aus der Elternzeit raus bist. Außerdem zählt es anders für die Rente, aber das spielt bei dir ja keine Rolle, da du verbeamtet bist.

  • Hallo,


    auch ich kann nur für NRW sprechen, aber ich kann als Vorteil zum Arbeiten in Elternzeit definitiv nennen, dass du hier noch vom LBV monatlich für dich einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 31 Euro zusätzlich zu deinem Gehalt bekommst. Das sind ja 360 Euro im Jahr, die du quasi geschenkt bekommst. Nur weil du noch in Elternzeit bist. Ich arbeite nämlich zurzeit mit 75% das erlaubte Maximum in Elternzeit und bekomme die 31 Euro jeden Monat. Theoretisch lohnt es sich dafür ja sogar fast, noch das 3. Jahr Elternzeit zu nehmen, wenn man die 75% nicht überschreitet, denn als Beamter kannst du dich ja eigentlich immer nochmal ohne Bezüge beurlauben lassen, wenn wirklich nochmal was ansteht.


    LG

  • denn als Beamter kannst du dich ja eigentlich immer nochmal ohne Bezüge beurlauben lassen, wenn wirklich nochmal was ansteht.


    Vorsicht, einige Bundesländer haben dafür auch eine Höchstgrenze wie lange das geht. Die Elternzeit wird da aber nicht mitgerechnet. Das ist also auch noch mal ein Vorteil!

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