Berufsbegleitende Weiterbildung genehmigen lassen?

  • Geplante Weiterbildung genehmigen lassen





    Hallo liebe Kollegen,


    ich habe mich für eine beurfsbegleitende Weiterbildung beworben, die kurz nach meiner Prüfung zum Staatsex. II beginnt. Nun habe ich eine Zusage bekommen und mir kam der Gedanke, ob ich diese nicht vom Dienstherrn genehmigen lassen muss? Mit der Weiterbildung strebe ich einen anderen Beruf an, also die Schule hätte (abgesehen davon, dass ich aufgrund Refende eh bald weg bin) nichts davon.


    Wie läuft denn das ab, wenn man verbeamtet ist?Oder muss man nur Nebentätigkeiten angeben/genehmigen lassen, mit denen man Geld verdient?


    Dies ist eher eine Weiterbildung für die ich etwas bezahlen muss...




    MFG

  • Weiterbildung ist keine Nebentätigkeit. Ob du deinen Bootsführerschein machst oder dich für einen anderen Beruf qualifizierst, hat deinen Dienstherrn nicht zu interessieren.


    Nebentätigkeiten sind bezahlte oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Einige davon muss man sich genehmigen lassen, andere braucht man nur anzuzeigen. Schau in dein Landesbeamtengesetz.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich hole den alten Thread mal raus, weil mich das auch interessiert. Kann ich einfach Teilzeit beantragen und eine Weiterbildung beginnen oder muss die Schulleitung/ Behörde dem irgendwie zustimmen? Das Ganze zöge sich je nach Richtung und Institut 3 bzw. 5 Jahre hin, die Schule müsste mich also an einigen Tagen ausplanen und das für Jahre.


    Bin kein Beamter.

  • Teilzeit kann beantragt werden, der Antrag kann jedoch auch abgelent werden, falls kein zwingender Grund vorliegt. Eine Freistellung wird es für eine Fortbildung, die man selbst initiiert und die nicht dienstlichen Zwecken dient wohl nicht geben, oder höchstens im Einzelfall auf "Kulanzbasis".

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