Versetzung nach Pause ( < 35 Kilometer vom Wohnort), NRW oder NDS, falls bundesweit nicht einheitlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    irgendwie frage ich mich manchmal beim Lesen einiger Threads, wie es geregelt ist, bin zwar noch gar nicht betroffen, interessiere mich dafür, und womöglich wird es meine Zukunft ;)


    Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich bei der Rückkehr nach einer mindestens ein Jahr andauernden Pause wie die Elternzeit einen Versetzungsantrag stellen, der mich zu meinem Wohnort führt, und zwar bis 35 Kilometer.


    1) Was ist, wenn man in einem anderen Bundesland wohnt (paar Kilometer von der Grenze entfernt). Hätte ich dann Anspruch auf eine Stelle in 30-50 Kilometer von meinem Wohnort entfernt? (also Wohnort in NDS, Stelle in NRW) Immerhin gelten weniger Himmelsrichtungen als wenn ich direkt in der Mitte von NRW wohnen würde.


    2) Gilt diese Regelung auch in NDS?


    3) Angenommen ich hätte schon ein Kind bei der Stellenbesetzung und würde danach (nicht unbedingt sofort aber auch nicht in 10 Jahren) Elternzeit oder wie auch immer ich es in der Phase nennen kann (je nachdem wie alt das Kind ist), kann ich mich trotzdem noch versetzen lassen?


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    Ja, natürlich hat alles Zeit, aber erstens verstehe ich auch gerne Sachen, auch wenn sie mich nicht direkt betreffen und das gehört eindeutig zu den Sachen, die ich einfach beim besten Willen nicht verstehen kann (mir erscheint dieser Schutz der Familie in dem Fall echt "zu einfach" und da ich nur gemischt plane, Kinder zu haben, fand ich es interessant, in einem anderen Thread zu lesen, dass es vielleicht mit anderen Gründen geht. Zweitens wird in ein paar Monaten die Phase der Erkundungen und Initiativbewerbungen kommen und wenn ich solche Regelungen kenne, bin ich eindeutig breiter aufgestellt, weil ich auch weiß, dass ich nicht für immer richtig weit pendeln würde.


    Chili

  • hallo,


    also du hast keinen anspruch auf ein anderes bundesland.
    ich weiß halt, dass es für nrw so geregelt ist.
    für alle anderen bundesländer weiß ich es nicht.
    in nrw gibt es eine eindeutige regelung (siehe versetzungserlass) die besagt rückkehrer von mehr als 1 jahr sind wohnortsnah unterzubringen.
    und wohnortsnah bedeutet 35km kürzeste strecke.


    http://www.schulministerium.nr…ER/Erlasse/LVV-Erlass.pdf

    • Offizieller Beitrag

    danke für den Link!


    Ich will auch gar nicht das Bundesland wechseln (auf keinen Fall, ich will eigentlich nach NRW). Sondern meinte nur, dass meine 35 Kilometer außerhalb von NRW anfangen, bzw. eventuell an der Grenze (es sind aber nur 5 Kilometer). In einem solchen Fall gibt es so weit ich es sehe nur 3 Schulen, die bei mir im Umkreis wären.


    Chili

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