Hallo!
irgendwie frage ich mich manchmal beim Lesen einiger Threads, wie es geregelt ist, bin zwar noch gar nicht betroffen, interessiere mich dafür, und womöglich wird es meine Zukunft
Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich bei der Rückkehr nach einer mindestens ein Jahr andauernden Pause wie die Elternzeit einen Versetzungsantrag stellen, der mich zu meinem Wohnort führt, und zwar bis 35 Kilometer.
1) Was ist, wenn man in einem anderen Bundesland wohnt (paar Kilometer von der Grenze entfernt). Hätte ich dann Anspruch auf eine Stelle in 30-50 Kilometer von meinem Wohnort entfernt? (also Wohnort in NDS, Stelle in NRW) Immerhin gelten weniger Himmelsrichtungen als wenn ich direkt in der Mitte von NRW wohnen würde.
2) Gilt diese Regelung auch in NDS?
3) Angenommen ich hätte schon ein Kind bei der Stellenbesetzung und würde danach (nicht unbedingt sofort aber auch nicht in 10 Jahren) Elternzeit oder wie auch immer ich es in der Phase nennen kann (je nachdem wie alt das Kind ist), kann ich mich trotzdem noch versetzen lassen?
Chili