Stunden nacharbeiten

  • Ich gebe in einer fremden Klasse Fachunterricht.
    Nun kam es vor, dass diese Klasse einen Ausflug gemacht hat und daher der Fachunterricht für mich ausgefallen ist.


    Meine Schulleitung möchte jetzt, dass ich die nicht gegebenen Stunden zu einem anderen Zeitpunkt nacharbeite.


    Ist das so korrekt? Schließlich bin ich ja nicht dafür verantwortlich, dass ich die Stunden nicht geben konnte.


    Kerstin

  • wie es rechtlich ist, weiß ich nicht, ich finde es sehr ungewöhnlich. wird bei uns nicht so gehandhabt.


    hast du denn in der stunde frei gehabt (sozusagen eine minus-stunde) oder hast du die kollegin, die unterwegs war, vertreten (dann wäre die nachholstunde ja mehrarbeit).

  • Wir müssen solche Stunden nicht nacharbeiten. Es zählt aber als Minusstunde (was bei der Endabrechnung für Überstundenbezahlung stören kann. Wenn z.B. 4 Vertretungsstunden geleistet wurden (echte Plusstunden), aber vier Stunden ausfielen, bekommt man doch kein Geld.

  • Also, etwas rechtliches:


    s. ADO für NRW: §13, Abs. 4:


    Zitat

    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z. B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z. B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

    Es steht nichts da, daß sie nachgeholt werden müssen.

  • Wie bei Flipper zählt es als "Minusstunde", aber bei uns wird darauf geachtet, dass man die tatsächlich wieder reinarbeitet - durch Vertretung am Besten in der Klasse, in der mir vorher die Stunde ausgefallen ist.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW gibt es dazu eine verbindliche Regelung, auf die die Schulen ganz aktuell wieder hingewiesen wurden:


    Minusstunden dürfen innerhalb eines Monats mit Plusstunden verrechnet werden, darüber hinaus definitiv nicht!


    Und selbst die Praxis, innerhalb eines Monats diese Stunden zu verrechnen, ist umstritten, aber wohl erlaubt (die Formulierung dazu war etwas schwammig - "man darf es, aber eigentlich sollte es so nicht gemacht werden".


    (frei wiedergegeben nach einer offiziellen Mail an die Schulen vor wenigen Wochen)

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