Wann stelle ich ein AO-SF?

  • Hallo,
    ich finde es ganz, ganz schwierig, wann ich ein AO-SF stellen soll.
    Ich überlege mir immer, das ich das dann stelle, wenn alle Fördermöglichkeiten der Schule ausgeschöpft sind und das Kind trotdem nicht klar kommt. Nur wann sind alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft? Wie verhält es sich insb. bei Kindern mit Störungen im emotionalen, sozialen Bereich (traumatisiert)?
    Gilt es so, dass man im Zweifelsfall lieber ein AO-SF zu viel als zu wenig stellt?
    Alema

  • Ja, wenn alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind und: der Schüler kann die minimalsten Lernziele nicht mehr erreichen. Also, wenn ich für den Schüler quasi in jeder Stunde nicht nur nach unten differenzieren muss, sondern er komplett andere Aufgaben und Ziele benötigt. Wenn die Merkfähigkeit stark eingeschränkt ist und der Schüler lange braucht, bis er etwas verstanden hat und eine Aufgabe in angemessener Zeit lösen kann.


    Bei einem E-Antrag sollte meist ein höheres Gewaltpotenzial vorhanden sein. Wenn Schüler mit ihren Gefühlen nicht angemessen umgehen. Wenn der Schüler Wutausbrüche hat und andere Kinder oder Lehrer damit gefährdet. Dann gibt es Vereinbarungen und Möglichkeiten, wie der Schüler im Unterricht damit umgehen kann, um rechtzeitig zu intervenieren. (Wenn auch nicht viele, deswegen muss das AO-SF gemacht werden). Erst einmal müssen dem Schüler die Regeln klar gemacht werden und der Lehrer muss Konsequenzen besprechen oder Belohnungen in Aussicht stellen. Mit dem Schüler muss regelmäßig über sein Verhalten reflektiert werden. Es müssen ihm Verhaltensstrategien an die Hand gegeben werden, um die Regeln einhalten zu können. Die Eltern müssen mit ins Boot geholt werden, Sozialarbeiter, evtl. der Schulpsychologe und außerschulische Möglichkeiten angedacht werden.


    Außerdem spielen die Kräfte des Lehrers eine wichtige Rolle. Wenn der Schüler dich Nachts in deinen Träumen verfolgt und du morgens Bauchschmerzen hast, mach auf jeden Fall ein AO-SF.


    Wenn ein Schüler traumatisiert ist, sich im Unterricht jedoch weitgehend angemessen und normal verhält, muss das nicht ein AO-SF-Fall sein. Dann würde ich den Eltern / Erziehern erst einmal psychotherapeutische Behandlung oder eine Traumatherapie anraten. Das hat auch etwas damit zu tun, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.


    Ein AO-SF-Antrag heißt lediglich: Es kommt noch jemand von der Förderschule, schaut sich das Kind an und beurteilt, ob der Schüler eine besondere Förderung braucht. Das heißt noch nicht, dass das Kind dann sofort auf eine Förderschule kommt. Also nimm das ruhig in Anspruch, um dich selbst abzusichern.

  • Ich klinke mich mal mit einer Frage ein.
    Wie sieht das in NRW aus - werden zum Februar noch offiziell AO-SFs in den Bereichen LE, ES, Sprache gestellt oder ist das im Prinzip hinfällig?
    Oder werden die nur "zur Sicherheit" gestellt, aber niemand weiß, wie es wirklich dann weiter geht?

  • Warum sollten die nicht mehr erstellt werden? Die Regelschule wären doch blöd (sorry für die Formulierung!), wenn sie sich die extra Stunden für die Förderkinder entgehen lassen würden?! Oder hab ich da vielleicht was verpasst? Im AO-SF von Juli diesen Jahres stehen meines Wissens nach keine Einschränkungen drin???

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Warum sollten die nicht mehr erstellt werden? Die Regelschule wären doch blöd (sorry für die Formulierung!), wenn sie sich die extra Stunden für die Förderkinder entgehen lassen würden?! Oder hab ich da vielleicht was verpasst? Im AO-SF von Juli diesen Jahres stehen meines Wissens nach keine Einschränkungen drin???


    Es ging um das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das nun aber wahrscheinlich doch erst zum 1.8.2014 (nicht 2013) in Kraft tritt.
    Daher hat sich die Frage erledigt, weil man nun nach wie vor "ganz normal" ein AO-SF stellen kann.

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