Sportunfall und Meldung

  • Hallo ihr,


    ich hatte Anfang des Jahres einen Skiunfall. Nun habe ich gerade gelesen, dass man auch private Unfälle der personalverwaltenden Dienststelle melden muss. Das bedeutet ich muss dem Regierungspräsidium einen Unfallhergang schicken? Was wollen die damit? Hat das schonmal jemand machen müssen?


    Bei der Beihilfe ist klar, da hab ichs angegeben - allein auch wegen den Folgekosten. Und die Schule wusste auch Bescheid, da ich ja sechs Wochen ausgefallen bin.


    Wäre über Hilfe dankbar! :)

  • Mein Kollege hatte sowas vor einigen Jahren, unterrichtet aber in Bayern. Er bekam damals sofort eine Aufforderung vom Schulamt, den Unfallhergang zu schildern. Als er daraufhin nachfragte warum das nötig sei - es war ja ein privater Sportunfall - antwortete man ihm, es entstünden ja hier durch den Ausfall seiner Arbeitskraft Kosten für sein Gehalt etc. Wenn der Unfall fremd verschuldet wäre, würde man den Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Er schrieb daraufhin kurz, was passiert war und dass Fremdverschulden auszuschließen war. Das entsprach ja auch der Wahrheit.
    Ich würde erstmal abwarten, ob sich da jemand meldet, außer ihr habt da eine klare Anweisung.

  • Also mir wurde bisher nichts gesagt (von Seite der Schulleitung). Ich hab das gerade nur bei der Gehaltsabrechnung gesehen, als ich den angehängten Kram hinten mal durchgelesen habe... Sonst wüsste ich davon immer noch nichts :engel:

  • Hier in Sachsen-Anhalt wurden alle Beamten darüber belehrt, dass sie auch bei privaten Unfällen es über die Beihilfe klären lassen müssen, ob nicht ein Dritter für den Unfall herangezogen werden kann. Das hing dann sogar monatelang am Schwarzen Brett. Manchmal bin ich dann doch eben froh, nur Angestellte zu sein und dann einfach meine Krankenkarte zücken kann und mich um nichts kümmern muss.

  • Achtung!
    Auch als Tarifbeschäftigte bist Du verpflichtet ein Drittverschulden Deinem Arbeitgber mitzuteilen. Bei 6 Wochen Lohnfortzahlung geht es immerhin um durchschnittlich 7000 Euro die der Arbeitgeber als Regress gegenüber dem Unfallverursacher gelten machen kann. Darüber hinaus schickt ei Unfällen auch die gestzliche KV einen entsprechenden Fragebogen, d auch hier Regress gegenüber dem Verursacher genommen werden kann.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es war keiner außer mir an dem Unfall beteiligt! Ich habs inzwischen dem Regierungspräsidium gemeldet. Hab Rücksprache mit meinem SL gehalten und der hat mir bestätigt, dass man den Unfall weiterleiten muss.

  • Bei mir hatte damals die gesetzliche Krankenkasse nie nachgefragt.

    Man darf auch von sich aus aktiv werden. Oder findest du es OK, dass die Kasse auf den Kosten sitzen bleibt, wenn es einen regressfähigen Verursacher gibt?


    Pausi

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