Bewertung von Schülern, die fehlen

  • Hallo ihr da draußen und hier drinnen,


    bei uns gibt es immer wieder Diskussionen über Noten von Schülern, die (fast) nicht da waren.


    Ich habe jetzt zwei Schüler, die in diesem Quartal nur 2 Mal in meinem Unterricht waren, nun soll ich ihnen eine Quartalsnote geben. Sie haben entschuldigt gefehlt (mit Attest). Ich will denen eigentlich keine Note geben, aber muss ich? Gibt es da eigentlich eine Vorschrift (NRW)?

  • Hmm, mit rechtlichen Vorschriften kann ich dir nicht weiter helfen. Ich weiß aber, dass einige Kollegen, die in der Oberstufe unterrichten, in einem solchen Fall eine Feststellungsprüfung anordnen. Das wird den SuS mindestens eine Woche vorher mitgeteilt. In der Oberstufe sollten sie ja in der Lage sein, verpassten Stoff selbstständig nachzuholen.

  • An der Leistungsbewertung im Bereich Klausuren und sonstige Mitarbeit kommst du nicht vorbei. Wenn, wie es bei einem attestierten Krankheitsfall die Sachlage ist, der Schüler aus von ihm nicht zu verantwortenden Gründen nicht an Klausurleistungen oder dem Unterricht teilnehmen konnte, greift §48(4) des Schulgestzes NRW:


    Zitat

    Werden Leistungen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.


    Das bedeutet konkret, das Klausuren nachgeschrieben werden, für die Bewertung der sonstigen Mitarbeit wird eine Feststellungsprüfung angesetzt.


    Nele

  • Danke euch erst mal.


    Nun sind die beiden Schüler sechs Tage vor der Quartalsnotenkonferenz erstmalig nach vielen Wochen wieder erschienen.Da konnte ich sie ja schlecht sofort nachschreiben lassen, und mit einer Woche Vorankündigung geht es nicht mehr. Aber jetzt stehe ich halt mit leeren Händen da und kann eine Feststellungsprüfung/Nachklausur nur in Aussicht stellen, aber keine Note geben. Ich sehe aber den Stress in der Konferenz schon vor mir. Da muss ja eine Note stehen. Aber die wäre halt gelogen.Irgendwie finde ich das Murks.

  • Es gibt keine richtig klare Ansage, aber es entsteht immer Unbehagen, wenn da keine Note steht, und einige sagen: "Wir müssen aber ..."

  • Es gibt keine richtig klare Ansage, aber es entsteht immer Unbehagen, wenn da keine Note steht, und einige sagen: "Wir müssen aber ..."


    Ja, aber das ist nun einmal die Rechtslage. Bewerten muss man - die Vorschriften geben den Rahmen, wie das geschehen kann.


    Nele

  • Ich hatte auch so einen Fall und da durch längere Krankheit sehr viel Stoff versäumt wurde, konnte der Schüler auch nicht mal eben so in 1-2 Wochen nachholen und dann in allen möglichen Fächern Feststellungsprüfungen und Nachklausuren durchlaufen. Die Note wurde dann ausgesetzt und das Zeugnis dann erst später ausgehändigt. Wenn das bei einem Zeugnis möglich ist, müsste das nach Absprachen mit der Stufenleitung bei einer Quartalsnote doch auch möglich sein? Eine Feststellungsprüfung und die Nachklausuren stünden dann aber nach und nach aber trotzdem an.
    Viele Grüße,
    jinny

  • Jinny, ja, ich denke es auch, und werde das auch so vertreten.


    Nele, ich habe nichts gegen Nachklausur und Feststellungsprüfung. Bloß kann man das mit einem nicht vorhandenen Schüler eben nicht machen, da kann die Rechtslage sagen, was sie will.

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