Bis wann kann man Elternzeit verlängern?

  • Hallo ihr Lieben,


    kann mir jemand sagen, ob ich meine Elternzeit verlängern kann?
    Mein erster Arbeitstag wäre der 4.10..Kann es sein, dass mein Antrag abgelehnt werden würde?


    lg

  • Klar kannst du die Elternzeit verlängern. Bis zu drei Jahre nach Geburt deines Kindes. Ablehenen kann das niemand, nur deine Verlängerung zur Kenntnis nehmen :)
    Allerdings musst du eine Frist einhalten, wenn du verlängern möchtest. Ich meine etwas von 12 Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Frist im Hinterkopf zu haben, bin mir aber nicht sicher. Wenn du jetzt verlängerst, ist es auf jeden Fall noch früh genug.
    Da dein Arbeitgeber planen muss, ist es ja auch nur fair, früh genug bescheid zu sagen. Wie gesagt, du musst keine Angst vor Ablehnung deines Antrags haben, so lange die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind.


    Edit: Die Frist beträgt sogar nur sieben Wochen. Auf der folgenden Internetseite findest du die wichtigsten Infos zum Thema Elternzeit (ist zwar für NRW aber wenn ich mich richtig erinnere ist das ja eine bundesweite Regelung, oder?): http://www.elterngeld.nrw.de/e…/haeufigeFragen/index.php

  • Wie lange Elternzeit hattest du denn bisher genommen? Denn problemlos ist eine Verlängerung nur nach 2 Jahren möglich, davor kann der AG es ablehnen, wenn du weniger genommen hast!


    Aber das gilt nach dem BEEG alles nur für Angestellte!

  • ...ich bin verbeamtet und habe ein Jahr Elternzeit genommen.
    Sollte meine Versetzung nicht durchgehen, das erfahre ich in etwa 4 Wochen,würde ich gerne verlängern,
    da ich 65 km einfach nicht machbar finde.

  • Dann musst du mal im Landesbeamtengesetz von Hessen nachgucken, ob die Verlängerungen von einem auf zwei Jahre zulassen. Für Angestellte ist dies nicht zulässig und nur aus Kulanz des AGs möglich!

  • Ich habe (in NRW) meine Elternzeit völlig problemlos von einem auf zwei Jahre verlängert. War quasi nur eine Formalie.


    Ist das wirklich landesabhängig???

  • Ist das wirklich landesabhängig???

    Klar, Beamtenrecht ist Ländersache. Ansonsten ist es sogar Bearbeiter abhängig. Wie gesagt, nach dem Gesetz ist es für Angestellte gar nicht möglich, da eine Festlegung für 24 Monate gleich bei der ersten Anmeldung erfolgen muss. Viele AG lassen da aber mit sich Reden, man hat aber kein Anrecht drauf!

  • Ich habe es genauso gemacht: Elternzeit verlängert, weil der Versetzungsantrag abgelehnt wurde.


    Mich wollte damals übrigens keine neue Schule, weil ich eben auch mitten während des Halbjahres zurückgekommen wäre. Die Elternzeit hab ich dann nur bis 1.8. verlängert und dann klappte auch die Versetzung.


    7 Wochen vorher stimmen, ich würde es - wenn du es weißt - aber auch schon frühzeitig abschicken. Schließlich willst du ja im neuen Schuljahr dann auch wieder was vom Schulamt (Versetzung).

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Zum Halbjahr wird aber normalerweise nicht versetzt. Da musst du höchstens versuchen, etwas über eine Abordnung zu drehen. Ich hab mich damals direkt bei in Frage kommenden Schulen gemeldet und eine wollte mich haben.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • ...in Ba-Wü kann man auch einen Antrag zum 1.2. stellen.
    Aber lieben Dank, dann kann ich mich schon in der Umgebung umhören!

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