Reisekostenrückerstattung Klassenfahrt - was steht mir zu?

  • Hallo. Ich bin aktuell sehr verärgert, weil ich eine SL habe, die die Dinge gerne so bearbeitet, wie die Kollegen ihr am Herzen liegen. Oder anders formuliert: bei manchen Kollegen traut man sich nicht, das zu machen, was man sich bei anderen herausnimmt.
    Ich war im Frühjahr mit meiner Grundschulklasse mit Übernachtungen in der Jugendherberge. Danach habe ich meiner SL ein Formular zur Kostenrückerstattung ausgefüllt. Knapp unter 50 Euro, das ist ja schon ein Sümmchen. Jedenfalls nahm sie das Ding an sich und stopfte es in irgendeine Ablage mit den Worten: das nimmt dann jetzt seinen Gang. Äh? Ja, genau. Den Gang des Verstaubens offensichtlich.
    Ich bin der Meinung, dass ich einen Anspruch auf das Geld habe. Und dass die SL das Ganze hätte weiterleiten müssen (Schulamt?!). Wie sieht es denn aus? Habe ich einen Anspruch darauf? Innerhalb welcher Fristen? Und wie ist der Dienstweg, muss die SL es nicht weiterleiten oder kommt das Geld vom Schulkonto oder oder oder? Kann ich mich notfalls wo beschweren, denn ich finde das Verhalten schon fahrlässig?!
    Früher war es doch so (da habe ich mal eine Klasse begleitet): wir haben die Erstattungsanträge bis Oktober/November einreichen müssen und dann das Geld bekommen. Ich weiß aber leider nicht, wie sich das heute verhält. Doch möchte ich gerne das haben, was mir zusteht....
    PS: es handelt sich um eine Grundschule in NRW.

  • Hallo. :)


    Bin ja in Brandenburg und bei uns ist das jetzt alles noch ganz frisch mit der Reisekostenrückerstattung. Aber die muss über die SL laufen und man hat 6 Monate Zeit, das einzureichen. Hast du denn bei ihr mal nachgehakt, was damit ist? Oder mal beim Schulamt angerufen, ob die irgendwas wissen? Ich würde nicht denken, dass du das Geld von der Schule bekommst.


    Auf jeden Fall drücke ich dir die Daumen, dass du das Geld noch bekommst....auch wenn ich da schwarz sehe, wenn ihr auch so eine 6-Monats-Regelung haben solltet.


    Gerade für NRW empfehle ich dir die Seite tresselt.de . Da findest du auch was zum Thema Klassenfahrten. :)

  • Zäumen wir das Pferd mal von hinten auf....
    Macht es Sinn, sich beim Schulamt zu beschweren? Die SL hätte sich schließlich kümmern müssen.
    Und nein, ganz verjährt ist es noch nicht, aber viel Zeit bleibt nicht mehr.


  • Macht es Sinn, sich beim Schulamt zu beschweren?


    Als allererstes macht es Sinn, bei der Schulleitung mal nachzufragen.
    Notfalls würde ich schriftlich daran erinnern, und darauf hinweisen, dass ich zukünftig keine Fahrten mehr durchführen werde, wenn die Fahrtkosten nicht erstattet werden.

  • Ja richtig, das habe ich auch getan. Ich bin seit diesem Schuljahr aber nicht mehr dort und meine Kontaktaufnahmeversuche scheiterten bisher mangels Rückmeldung....deshalb bin ich mit meinen Gedanken schon einen Schritt weiter.

  • Was dir zusteht, kannst du dem Landesreisekostengesetz entnehmen.


    In NRW ist es mittlerweile so, dass die Nötigung, auf die Erstattung zu verzichten, nicht mehr das Standard-Verfahren ist. Ein entsprechender Passus im Klassenfahrtantrag ist mach mittlerweile höchstrichterlichem Urteil nichtig.


    Das Mysterium hat deshalb den Schulen entsprechend mehr Geld für Fahrten zur Verfügung gestellt. Für 2014 gibt es vorläufige Zuweisungen, für 2013 gibt es wohl eine Übergangsregelung, die ich im Moment nicht ganz überblicke. In etwa so: Vor einem Stichtag genehmigte Fahrten werden erstattet, danach muss wohl der SL auf die Einhaltung des Budgets achten. Das ist je nach Schule aber nicht so hoch, wie benötigt. Vielleicht liegt da der Hase im Pfeffer. Wenn deine SL mehr Fahrten als finanzierbar genehmigt hat, hat sie natürlich ein Problem.


    Ich weiß im übrigen auch nicht, ob die Schulen oder die BR den Topf verwalten. Es muss aber Erlasse dazu geben[1].


    Bisschen dünn als Antwort, sorry.


    Pausi



    [1] Und zwar einen vom 3. Juni 2013, nämlich Az.: 222.6.08.01.18.02 – 112683/13. Habe ich online nicht gefunden, werf' doch mal einen Blick ins Amtsblatt.

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

  • auch wenn ich da schwarz sehe, wenn ihr auch so eine 6-Monats-Regelung haben solltet.

    Der Antrag scheint mir rechtzeitig gestellt worden zu sein. Wenn sich Bearbeitung hinzieht, kann man das ja nicht dem Antragssteller anlasten. Sollte die SL den Antrag "verschlampt" haben, so ist das deren Fehler. Es fragt sich, wie man was nachweisen kann.


    Mein SL hat mir Mal in Bezug auf Klassenfahrtenkostenerstattung eröffnet, ich bekäme nichts zurück, der Topf sei leer. Daraufhin habe ich erklärt, dass dies meine letzte Fahrt war. Er hat sich später korrigiert, er habe sich missverständlich ausgedrückt. Es sei vielmehr so, dass ich eine anteilige Erstattung bekäme, weil für eine vollständige nicht genug Geld im Topf sei. Ich habe mich daraufhin auch korrigiert, und zwar dahingehend, dass ich nur noch fahre, wenn die 100%ige Erstattung vor Fahrtantritt feststehe.


    Nach Änderung der Erlasslage ist das etwas entspannter.


    Wenn du keine Kohle siehst, kann ich dir nicht ernsthaft raten, noch Mal zu fahren.


    "Fool me once, shame on you. Fool me seven or more times, shame on me." (Amy Wong)


    Prost


    Pausi

  • Reisekosten zahlt der Dienstherr.
    Der Dienstherr darf laut Gerichtsurteil nicht von den Lehrern verlangen, dass sie auf die Erstattung verzichten.
    Bundesarbeitsgericht 9 AZR 183/11 vom 16.Oktober 2012 und
    Oberverwaltungsgericht Nordrheit-Westfalen vom 14.Nov. 2012 - 1 A 1579/10


    Information aus: "Erziehung und Wissenschaft" 09/2013 - Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft GEW
    (Und schon wieder hätte sich der Mitgliedsbeitrag rentiert...)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Pausi:
    Der Antrag scheint mir rechtzeitig gestellt worden zu sein. Wenn sich Bearbeitung hinzieht, kann man das ja nicht dem Antragssteller anlasten. Sollte die SL den Antrag "verschlampt" haben, so ist das deren Fehler. Es fragt sich, wie man was nachweisen kann.


    Genau das meinte ich ja, wenn die Schulleitung den nicht weitergeleitet hat, stellt sich am Ende das Schulamt quer, weil diese Frist eben nicht eingehalten wurde. Auch wenn die Schuld dann definitiv bei der SL liegen würde...


    Und ich war ja bei der Nachfrage beim Schulamt nicht darauf aus, dass man sich über die SL beschweren sollte....eher so in der Richtung: "Ich habe am .... einen Antrag auf Reisekostenrückerstattung gestellt und bisher noch nichts gehört, wollte mal fragen wie es aussieht..."

  • Danke für das Leben, das ihr in diesen Beitrag gebracht habt!


    Also, beim Schulamt schwärze ich nicht direkt an, ich werde vielmehr durch die Blume fragen, wie denn eigentlich so der Stand der Bearbeitung ist. Wobei ich denke, dass das Problem ist, dass ich der SL zwar alles eingereicht habe, sie aber nie etwas weitergeleitet hat. Beim Schulamt kann also eigentlich niemand was wissen! Und ich finde es schlimm, dass es sowas gibt, dass da einfach was in die Akte gestopft und nicht weitergeleitet wird....


    PS: Ich bin nicht mehr an der Schule, habe mich wegversetzen lassen. Daher werde ich auch nicht mehr für diese Schule auf Reisen gehen. So oder so nicht!

  • Also. Bis zu den Ferien war es wohl so, dass ich über die SL meine Kostenrückerstattung hätte beantragen müssen. Nun ist es wieder so, dass man beim Schulamt direkt per Formular die Kostenrückerstattung beantragen muss. Das Schulamt lässt mich wissen, ob ich dies noch tun muss oder ob meine bisher im vergangenen Schuljahr abgegebenen Unterlagen ausreichen.. Super. :D

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