Krankenversicherungsfragen

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe ein paar Fragen zur Krankenversicherung. Ich beginne nach den Weihnachtsferien eine Stelle in einer Berufsfachschule (hatte jetzt 3 Jahre Pause wegen Kind). Ich war vorher schon privat versichert bin aber vor der geplanten Schwangerschaft in die Gesetzliche gewechselt. Nun weiß ich nicht recht wo ich hin soll....


    1.: Könnte ich mich in der GKV unter den "besonders freiwillig Versicherten" versichern? (Ich bin nicht verbeamtet!)
    2.: Würde mich eine Private noch nehmen (inzwischen sind 2 Autoimmunerkrankungen bekannt)? Oder nur mit Zuschlag?
    3.: Müsste ich meine Tochter in der Privaten bei mir mitversichern auch wenn mein Mann mehr verdient (er ist gesetzlich versichert)?


    Fragen über Fragen und von der Gesetzlichen KV habe ich bereits 3!!! verschiedene Antworten dazu bekommen.
    Ich hoffe, dass sich hier jemand auskennt, denn wo soll ich denn sonst noch fragen?


    LG
    Katja

  • Hallo Katja,


    ich verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht, warum du als nicht verbeamtete Lehrerin nicht automatisch gesetzlich (pflicht)versichert bist...
    meine erste Stelle war im Angestelltenverhältnis und da stellte sich die Frage überhaupt nicht, wie ich versichert sein sollte, denn die Private hätte ich zu 100% zahlen müssen, da keine Beihilfe und ich war auch nicht von der Versicherungspflicht befreit.
    Ein Problem wäre das meines Wissens nur geworden, wenn ich vorher länger als 2 Jahre aus der Gesetzlichen raus gewesen wäre. Und du bist ja nun sogar im Moment noch gesetzlich versichert.
    Ich würde an deiner Stelle einen Antrag bei der GKV stellen und falls sie sich quer stellen mal bei einem Anwalt nachfragen. Sonst bleibst du ja auf 100% Versicherungskosten sitzen, was ja nicht zumutbar ist.


    zu 3: Das Kind wird normalerweise beim Höherverdienenden mitversichert ... bei uns ist es leider umgekehrt ... was einer der Gründe ist, warum ich gerne in der GKV geblieben wäre ...
    zu 2: Du wirst auf jeden Fall einen Zuschlag zahlen müssen. Bei mir waren das 30% nur wegen einem Schilddrüsenproblem und einer Hausstaubmilbenallergie ... allerdings hat die Debeka sich verpflichtet, alle Beamten zu nehmen, ob sie mich auch als Nicht-Beamter genommen hätten, weiß ich nicht. Sie müssen es soweit ich weiß nicht.



    LG


    Diana

  • Ich bin nicht angestellt! Ich bin freiberuflich tätig! Von daher habe ich die Wahl wo ich mich versichern möchte.


    Es gibt ja diese privaten Tarife die jeden nehmen müssen, aber ob dies mit oder ohne Zuschlag ist weiß ich gar nicht. Ich möchte ja auch eigentlich in der GKV bleiben. Aber wenn die mich voll berechnen als Freiberufler dann zahle ich monatlich fast 350,-€ inkl. Pflegeversicherung, habe aber lediglich Gesamteinnahmen von 1400,-€ (wäre also brutto theoretisch)!
    Und wenn ich unter die besonders freiwillig Versicherten fallen würde dann zahle ich lediglich 210,-€! Das würde einen Unterschied machen in meinem Geldbeutel. :)


    Aber ich habe nun drei verschiedene Antworten von meiner GKV bekommen:
    1. Sie sind als Lehrer einem Beamten gleichgestellt.
    2. Sie fallen unter die Freiberufler ohne Sonderstatus
    3. Sie fallen unter die Selbständigen können aber eine Beitragsminderung beantragen


    Ja super und nun?

  • Das ist wirklich nicht so einfach, und deine Informationen sind auch ein bisschen dürftig. Was für einen Vertrag hast du mit der Schule? Lehrauftrag? Werkvertrag? Du bist sicherlich keinem Beamten "gleichgestellt" in dem Sinn, dass du Beihilfe bekommst.


    Hast du bei der PKV gekündigt oder hast du auf Anwartschaft umgestellt (dann kannst du ohne Gesundheitsprüfung in den alten Vertrag)? Unter anderem davon hängt ab, wie du dort versichert werden kannst. Wenn du einen neuen Vertrag bekommst, wirst du vermutlich einen Risikozuschlag bekommen. Das musst du mit der Versicherung klären.


    Prinzipiell kannst du als Selbstständige in der GKV freiwillig versichert sein. Hat man dir denn gesagt, dass das nicht geht? Das mit den 210 Euro klingt doch ganz vernünftig.


    Wenn du einen Angestelltenvertrag mit wenig Stunden hast oder unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, dann bist du pflichtversichert, sofern dieser Vertrag deine Haupteinnahmequelle ist.


  • Das ist wirklich nicht so einfach, und deine Informationen sind auch ein bisschen dürftig. Was für einen Vertrag hast du mit der Schule? Lehrauftrag? Werkvertrag? Du bist sicherlich keinem Beamten "gleichgestellt" in dem Sinn, dass du Beihilfe bekommst.


    Nein, es geht auch nicht um die Beihilfe. Es war die Antwort der gesetzlichen KV um in den Beitrag für besonders freiwillig Versicherte zu kommen.


    Hast du bei der PKV gekündigt oder hast du auf Anwartschaft umgestellt (dann kannst du ohne Gesundheitsprüfung in den alten Vertrag)? Unter anderem davon hängt ab, wie du dort versichert werden kannst. Wenn du einen neuen Vertrag bekommst, wirst du vermutlich einen Risikozuschlag bekommen. Das musst du mit der Versicherung klären.

    Ich bin nun seit über 3 Jahren in der Gesetzlichen, also ja, der Vertrag wurde damals gekündigt!


    Prinzipiell kannst du als Selbstständige in der GKV freiwillig versichert sein. Hat man dir denn gesagt, dass das nicht geht? Das mit den 210 Euro klingt doch ganz vernünftig.


    Habe das doch oben schon geschrieben! Ich will ja freiwillig in die GKV. Aber ich habe drei verschiedene Aussagen dazu bekommen wie das für mich berechnet wird.


    Wenn du einen Angestelltenvertrag mit wenig Stunden hast oder unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, dann bist du pflichtversichert, sofern dieser Vertrag deine Haupteinnahmequelle ist.


    Ich bin nicht angestellt! Ich bin Freiberufler und habe einen Honoraravertrag.

    Einmal editiert, zuletzt von immergut () aus folgendem Grund: Zitate repariert.

  • Ein "Dankeschön für deine Mühe" hätte ich jetzt eigentlich für angebracht gehalten. Stattdessen klingst du sauer mit deinen vielen Ausrufezeichen, als sei ich begriffsstutzig.


    Und tschüss.

  • Hallo zusammen,


    ich hänge mich jetzt hier einmal an.
    Was ist günstiger bzw. besser bei folgender Situation:
    Mein Partner und ich sind (noch) nicht verheiratet.
    Ich bin verbeamtet und privat versichert, momentan ganz frisch in Elternzeit.
    Er ist in der Industrie tätig und gesetzlich versichert.


    Wir haben ein gemeinsames Kind.


    Wo bzw. über wen sollen wir dieses Kind versichern lassen?


    Darf ich Euch um Eure Meinungen/Erfahrungen bitten?


    Vielen Dank schon im Voraus.


    Herzliche Grüße
    Super-Lion

  • Wir haben alle Kinder gesetzlich versichert und ich würde das immer wieder so machen, nicht nur aus Kostengründen. Aber das ist eben auch ein wesentlicher Punkt, zumal sie dann erst wieder in die GKV könnten mit Studium oder Ausbildung.

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