GU-Klasse, Wer schreibt Berichte, AOSF-Anträge etc.?

  • Hallo zusammen,


    gibt es irgendwo eine Regelung, wer bei einer GU-Klasse für die folgenden "Formalitäten" (also Berichte, Telefonate mit dem Schulamt, Elterngespräche etc.) zuständig ist? Insbesondere geht es um...
    - AOSF-Anträge
    - Anträge auf Aufhebung der sonderpädagogischen Förderung
    - Berichte zum Ende der Probezeit (Aufhebung der sonderpädagogischen Förderung,...)
    - Förderpläne für Kinder, bei denen der sonderpädagogischen Förderbedarf zur Probe aufgehoben wurde.


    Macht das tatsächlich der Klassenlehrer der Regelschule (also ich) oder kann man erwarten, dass der Sonderpädagoge das übernimmt? Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn z. B. Fristen versäumt werden etc.? Briefe vom Schulamt, Aufforderungen, Berichte/Förderpläne etc. zu schreiben, gehen immer an mich und ich traue mich nicht, das abzugeben, weil ich ja evt. zur Verantwortung gezogen werde, wenn Fristen für Berichte nicht eingehalten werden etc.
    Weiß jemand Genaueres?

  • Anträge auf AO-SF -Klassenlehrer
    Aufhebung sonderpäd. Förderbedarf- eigentlich gemeinsam, bisher habe ich (als Sonderpädagogin) dasallerdings immer alleine gemacht
    Berichte zum Ende der Probezeit kenne ich nicht
    Förderpläne- beide GEMEINSAM, da lege ich großen Wert drauf, denn ich bin in der Regel nur wenige Std./Woche in der Klasse und schreibe keine Förderpläne nur für die Akte, weil das, was drin steht eh nicht umgesetzt wird. (Bzw. wir besprechen gemeinsam, was drin stehen wird, das tippen übernehme ich dann wohl)


    Telefonate mit dem Schulamt habe meistens ich übernommen, Elterngespräche finden in der Regel gemeinsam statt.


    Das Schulamt wird im Zweifel wohl erstmal deinem Schulleiter auf's Dach steigen, wenn Berichte etc. fehlen (wobei ich mich gerade frage, was das Schulamt mit den Förderplänen macht? Die kriegen die hier gar nicht...Allerdings habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass "mein" Schulamt eh vieles anders macht als die meisten anderen chulämter in NRW *seufz*)
    Falls es von da dann Ärger geben solte, würde ich meinen, seid ihr beide dran (aber, passieren kann euch groß nix, wenn ihr da mal ne Wochezu spät dran seid), also, nur Mut zum Abgeben von Aufgaben! Man kommt sich nämlich als Sonderpädagoge auch manchmal dämlich vor, wenn man so gar nichts zu tun bekommt, genauso dämlich ist es allerdings, wenn erwartet wird, dass man den pädagogischen Zauberstab schwingt und alles ist anders. Das funktioniert auch nicht, ist aber ein anderes Thema ;)



    Du hast ja schon häufiger hier geschrieben (oder verwechsle ich dich gerade?), dass die Zusammenarbeit mit "deinem" Sonderpädagogen nicht so richtig funktioniert. Habt ihr da mal drüber gesprochen? Notfalls auch gemeinsam mit der Schulleitung, eben um mal festzulegen, wer welche Aufgaben hat? Würde ich an deiner Stelle wirklich mal dringend anleiern...

  • Hallo,


    vielen Dank für deinen Beitrag. So stelle ich mir die Aufgabenteilung auch ungefähr vor. Aber darauf kommt es nicht an. Mir geht es darum, dass ich gerne sowas wie eine "einheitliche Regelung" finden würde, wer wozu verpflichtet ist. Unser Schulleiter weiß viel zu wenig über Inklusion geschweige denn über die Zusammenarbeit mit Sonderpädagogen (er hat noch nie auch nur eine Stunde in einer GU-Klasse unterrichtet). Somit kann er nichts dazu sagen.

  • Korrekterweise in meinen Augen müsstest Du als Regelschullehrer den Antrag zum AOSF stellen (denn der Sonderpädagoge ist ja offiziell NUR für die Kinder mit Förderbedarf zuständig)und der Sonderpädagoge die Aufhebung (denn das kannst Du laut Deiner Profession ja nicht beurteilen). Die in Klammern benannten Sätze entsprechen übrigens NICHT meiner Meinung....


    Alles andere sollte in meinen Augen als Team erfolgen. (und praktisch sollten das auch die oben genannten Dinge)


    Schwierig wird es an den Stellen, an denen die Kommunikation zwischen Regelschullehrer und Sonderpädagoge nicht funktioniert. Dann muss man wohl die Aufgaben tatsächlich komplett geteilt zuordnen. Ob das aber gut ist, wage ich zu bezweifeln.

  • Hallo,


    soweit ich weiß, sind die Zuständigkeiten NICHT offiziell geregelt. (Wie so vieles nicht im Rahmen der Inklusion, aber das ist ein
    anderes Thema). Evtl. gibt es von deinem Schulamt eine "Handreichung", in der du Hinweise finden könntest.


    Normalerweise werden solche Zuständigkeiten aber im GU-Konzept der Schule geklärt.
    Wenn es noch kein GU-Konzept gibt, solltet ihr euch am besten direkt in einer Konferenz mit diesen Fragen und der Aufgabenverteilung beschäftigen.
    Es wird ja demnächst auch nicht mehr nur „einzelne GU-Klassen“ betreffen, sondern die ganze Schule.
    Irgendwo im Netz hatte ich auch mal Vorschläge für eine Aufgabenverteilung gefunden, leider weiß ich nicht mehr wo.
    Ich kenne es auch so, dass vieles als Team gemacht wird, letztendlich aber die Verantwortung bei der Sonderpädagogin liegt bzw. bei der Schulleitung, was das Einhalten der Fristen betrifft.


    LG

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