Schulrecht BaWü - Noten anfechten

  • Liebe Kollegen,


    ich habe eine schulrechtliche Frage. Es geht darum, dass die Eltern eines Schlülers mit der Benotung des letzten Schulaufsatzes, einer 4, nicht zufrieden sind. Die Eltern bestehen nun darauf, dass ich als Fachschaftsleitung an diesem Gespräch teilnehmen soll. Mal abgesehen davon, dass ich mich frage, was die Eltern von mir, bzw. von meinem "Amt" erwarten, habe ich ein paar grundsätzliche Fragen: Soweit ich weiß, sind doch Einzelnoten keine Verwaltungsakte und daher grundsätzlich gar nicht anfechtbar. Andererseits dürfen Eltern doch Beschwerde einlegen? Wie muss man sich das vorstellen? Darf im schlimmsten Fall der Anwalt eingeschaltet werden oder nicht? Ich habe gerade meine Schulrechtsbibel gewältzt, aber zu diesem Thema finde ich nichts. (Es handelt sich ja nicht um Prüfungs- oder Zeugnisnoten.)


    Diese Woche werde ich mit meinem Kollegen das Vorgehen besprechen. Er wird in dem Gespräch seine Bewertungskriterien vorstellen und die Note noch einmal begründen. Auf eine Diskussion werden wir uns nicht einlassen. Ich frage mich immer noch, was ich als "Fachschaftsleitung" zu dem Gespräch beitragen kann. Der Kollege ist absolut kompetent, hat schon einige Klassen erfolgreich zur Prüfung gebracht, ist aber angesichts des massiven und teilweise übergriffigen Auftretens der Eltern verunsichert - ich möchte ihm also gerne zur Seite stehen.


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Nur ein Verwaltungsakt kann gerichtlich angefochten werden. Eine Klassenarbeit oder etwas ähnliches ist kein Verwaltungsakt. Beschwerde kann man damit somit doch auch nicht einlegen (Beschwerden sind doch nur bei VAs möglich, oder?).


    "Die Note einer normalen schriftlichen Lernkontrolle ist inhaltlich nicht gerichtlich zu überprüfen" (Hoegg)


    PS: Hoegg schreibt auch, dass nicht jede Zeugnisnote automatisch ein VA ist! Nur wenn sie für die Schullaufbahn relevant ist, dann ist sie einer, sonst nicht.

  • ...na da bin ich mal gespannt. Die Eltern scheinen von der Sorte "Sie werden dann von unserem Anwalt hören!"


    Aber jetzt noch einmal andersherum gefragt. Eine Klassenarbeit ist tatsächlich nicht fair bewertet worden - was in diesem Fall nicht so ist - aber mal rein hypothetisch. Dann werden doch Eltern irgendein Recht haben, dagegen vorzugehen?

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Heutzutage wird überall mit dem Anwalt gedroht. Mein Mann erzählt (im Einzelhandel) auch immer wie die Kunden mit dem Anwalt drohen, obwohl sie juristisch NICHT im Recht sind. So was wird dann leider an die Kinder weiter gegeben.. http://www.sueddeutsche.de/bil…m-anwalt-kommen-1.1800034


    Sie können sich immer an die SL wenden, wenn man es dem Fachlehrer nachweisen kann.

  • Zitat von mara77

    Aber jetzt noch einmal andersherum gefragt. Eine Klassenarbeit ist tatsächlich nicht fair bewertet worden - was in diesem Fall nicht so ist - aber mal rein hypothetisch. Dann werden doch Eltern irgendein Recht haben, dagegen vorzugehen?

    "Deine" Eltern tun eigentlich genau das, was man (falls eine Arbeit nicht "richtig" bewertet wurde) tun könnte/sollte:
    1) Das Gespräch mit dem Fachlehrer suchen (bzw. (0): Der Schüler sucht das Gespräch selbst). Wenn ich bei der Korrektur einen Fehler gemacht habe (passiert ja schon mal bei x Schülerarbeiten im Stapel, y Arbeiten & Tests im Schuljahr und z Klassen), dann kann man das an der Stelle korrigieren (und den Schüler für seine Aufmerksamkeit loben).
    2) Das Gespräch mit anderen "Experten" suchen - möglichst Lehrkraft an der selben Schule, z.B. Fachleitung oder Bereichsleitung (also nicht: unser Nachbar war auch mal Lehrer, Schwerpunkt Elektrotechnik (o.ä.) wenn es eigentlich um eine Religionsarbeit geht...). Die Fachleitung wird doch eher wissen, was üblich ist und was nicht etc. ... und dann kann man das Expertenurteil akzeptieren...
    3) Gespräch mit SL - vorher ist das eigentlich zu hoch gegriffen, die SL wird das klar wieder an (2) zurückverweisen (kennt sich im Fach etc. bestimmt auch nicht soooo gut aus, kann eher vermitteln oder evtl. die rechtliche Seite beleuchten)
    4) Anfrage an Fachberater o.ä. in der Schulbehörde (die hätten dann vielleicht auch den schulübergreifenden Vergleich)


    Was nicht geht: Änderung der Note durch FL, SL, Berater, ... nur: Auftrag der Neubewertung, falls sich neue Hinweise ergeben, dass vielleicht nicht alles Notwendige beachtet wurde.
    Auch immer eine Möglichkeit: Beschwerden (die mit den drei "f") - aber gezielt (siehe Weg oben) nachfragen ist wahrscheinlich effektiver.


    Bei Klassenarbeiten/Klausuren etc., die doch einen bedeutsamen Einfluss haben (das wird vermutlich nur in der Sek II so sein - und da in den allermeisten Fällen auch nicht), kann eine Klage gegen eine Einzelnote evtl. zugelassen werden. Aber über den "vermittelnden" Weg (also ohne Anwaltskeule) kommt man wahrscheinlich schneller und billiger ans Ziel (oder muss die sachlichen Gründe akzeptieren - die in einer einvernehmlichen Gesprächssituation aber doch wesentlich ausführlicher diskutiert werden können...)


    Gerichte weigern sich übrigens auch, sich über das Fachliche zu äußern... (werden also nicht sagen: "Die Klassenarbeit war zu schwierig und muss wiederholt werden") und Anwälte machen es sich auch leicht und suchen als erstes nach formalen Fehlern, die sind wesentlich leichter zu beweisen/greifen...

  • Auch wenn der Beitrag schon ein paar Tage her ist...


    Ich möchte ausdrücklich davor warnen, sich in dieser Thematik allzu quer zu stellen.
    Es gibt Schulleitungen, die regelmäßig Klassenarbeits/Klausuren zur Vorlage fordern (auch korrigierte Exemplare) falls sich
    Beschwerden bei einzelnen Kollegen häufen, sei es nun gerechtfertigt oder nicht.
    Damit wird man schnell zum Deppen, je nach Schulleiter.


    Also möglichst auf die friedliche Art und Weise lösen.

  • Auch wenn der Beitrag schon ein paar Tage her ist...


    Ich möchte ausdrücklich davor warnen, sich in dieser Thematik allzu quer zu stellen.
    Es gibt Schulleitungen, die regelmäßig Klassenarbeits/Klausuren zur Vorlage fordern (auch korrigierte Exemplare) falls sich
    Beschwerden bei einzelnen Kollegen häufen, sei es nun gerechtfertigt oder nicht.
    Damit wird man schnell zum Deppen, je nach Schulleiter.


    Also möglichst auf die friedliche Art und Weise lösen.


    Wenn man seine eigenen Noten rechtfertigen kann, sehe ich keinen Grund, diese zu ändern, auch wenn man sich damit "zum Deppen macht." Das wird auch ein allzu eifriger Schulleiter so sehen (müssen).
    Sonst könnte man ja gleich die Eltern fragen, was denn so genehm wäre als Zensur. ;)

  • Wenn man seine eigenen Noten rechtfertigen kann, sehe ich keinen Grund, diese zu ändern, auch wenn man sich damit "zum Deppen macht." Das wird auch ein allzu eifriger Schulleiter so sehen (müssen).
    Sonst könnte man ja gleich die Eltern fragen, was denn so genehm wäre als Zensur. ;)


    Ja, so ist es.
    Wir sind Gott sei Dank mit einem Schulleiter gesegnet, der bis vor kurzem selber ein guter Mathelehrer mit hohem Anspruch und starkem Rückrat war. Er ließ sich schon damals nicht von lauten Eltern beeindrucken und hat auch uns Mathekollegen immer wieder eingeschärft nicht das Niveau der Arbeiten abzusenken, nur damit Eltern zufrieden sind.

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • An meiner Schule muss jede KA vor Rückgabe (ei gute/mittlere/schlechte) vorgelegt werden, aber es läuft ja alles mit rechten Dingen, also sichert das einen als Lehrer auch ab.

  • Es gibt Schulleitungen, die regelmäßig Klassenarbeits/Klausuren zur Vorlage fordern (auch korrigierte Exemplare) falls sich
    Beschwerden bei einzelnen Kollegen häufen, sei es nun gerechtfertigt oder nicht.
    Damit wird man schnell zum Deppen, je nach Schulleiter.

    So schlecht ist das bayerische System (Respizienz eines guten, mittleren und schlechten Exemplars jeder schriftlichen Arbeit durch den Fachbetreuer) gar nicht, auch wenn es wieder so eine Sch...-Mehrarbeit ist. Auf jeden Fall sichert es einen ab.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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