Berechtigt ein Zertifikatskurs in Philosophie Abiturfächer in der Sek 2 zu unterrichten?

  • Hallo zusammen,
    bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner bisherigen Annahme richtig liege:


    Zur Situation:
    Eine Lehrerin hat die Facultas für Sek 2 in NRW (für zwei Fächer ER/M).
    Sie belegt einen Zertifikatskurs in Praktischer Philosophie (für Sek 1).
    Sie unterrichtet aber fortan Philosophie in der Sek 2 (von 11-13, von EF bis Q2).


    Hierzu meine Fragen:


    1. Darf sie PL als Prüfungsfach bis zur Q2 unterrichten, obwohl sie keine Facultas für PL, sondern nur für ihre beiden anderen Fächer besitzt?


    2. Könnte ein Schüler aufgrund der "fehlenden" Facultas ggf. eine Abiprüfung anfechten?


    3. Sie hat PL-Kurse bereits in der Q1 und der Q2 unterrichtet, allerdings ohne Abiturprüfungen. Könnte sie es ablehnen Kurse mit Abi-Prüfungsfachschülern in der Q1 bzw. der Q2 zu unterrichten mit Berufung auf ihre fehlende Facultas? Klar gefragt: Könnte sie sich um Abiturprüfungen drücken?


    Ich habe bisher angenommen: 1=Ja, 2=Nein, 3=Nein.


    Vielen Dank für eure fachkundigen Einschätzungen :)


    caherseveen

  • Meine Einschätzung: Sie darf Philosophie in der Oberstufe unterrichten aber kein Abitur abnehmen. Insofern könnte sie sich um die Abiturprüfung drücken.
    Aber ich bin mir nicht sicher!
    Kann man sowas nicht beim Schulamt oder dem Ministerium erfragen?
    Gruß, Sofie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Meine Einschätzung ist eine umgekehrte:
    1. nein, 2.ja, 2.ja.
    Sie hat schließlich keine Fakultas für das Fach.


    Fachfremd unterrichten geht, aber keine Abschlussprüfungen abnehmen. (und wenn die Kurse ins Abitur gehen, ist es eben ein Teil davon)


    chili

  • @ Sophie. Danke für deine Antort :geschenk:

    Kann man sowas nicht beim Schulamt oder dem Ministerium erfragen?

    Kann man sicher. Aber sie will - glaube ich - keine schlafenden Hunde wecken, da sie gerade in der Q2 unterrichet.


    LG caherseveen

  • @ chilipaprika. Danke für dein Statement :geschenk:

    Fachfremd unterrichten geht...

    Da sind wir uns einig, das geht in jedem Fall - bis einschließlich EF sowieso, da nicht abirelevant.


    Da sie de facto in der Q2 unterrichtet, bleibt aber die Frage, ob das abiturprüfungskonform ist und der Schüler oder sie selbst Einwände erheben kann.


    LG caherseveen

  • Ohne Fakultas Sek II ist der Einsatz nicht zulässig; sie darf weder die Abiturvorbereitung durchführen noch die Prüfung abnehmen. Da hat wohl jemand bei der UV geschlampt, wenn dem wirklich so sein sollte. Sicherlich wird das nicht zentral geprüft, aber im Falle einer Klage hat eure Schulleitung ein Problem, denke ich.

  • TNX Justus J.

    Ohne Fakultas Sek II ist der Einsatz nicht zulässig;

    Und ich war der Meinung, dass sie bis zum Abi unterrichten darf.
    Nach dem Motto: Sie hat ja schon in 2 Fächern eine Facultas. Für das über den Zertikikatskurs erworbene 3. Fach PL braucht sie ihre "Facultas-Befähigung" nicht noch einmal unter Beweis stellen. Sie hat sozusagen automatisch eine der Facultas gleichzusetzende Lehrbefähigung auch für PL erlangt. Salopp gesagt: die kann´s für Mathe und Reli, da muss sie es nicht noch für PL beweisen.

  • bei den Zertifikatskursen steht in der Regel sowas "Achtung, es ist nur für Sek I, 2. Kurs notwendig für Sek II" (habe ich für Mathe oder Physik oft gesehen...)


    PP ist halt was anderes als PL.

    Dem ist nichts hinzuzufügen. 2 andere Fächer bewirken nicht Fachkompentenz auf Abiturniveau in einem dritten Fach.
    Grüße,
    JJ

  • Praktische Philosophie ist ein anderes Fach als Philosophie in der SekII, wenn die Dame also nur einen Zertifikatskurs für Praktische Philosophie gemacht hat, darf sie keine Abiturprüfungen in Philosophie abnehmen. Ihr Unterricht in der SekII wäre fachfremd wie der jedes anderen Kollegen an der Schule, der kein Philosophiestudium absolviert hat. Dies ist, so unser Fachdidaktik-Prof, der auch Zertifikatskurse leitet, für uns Philosophie-Studenten der einzige Vorteil: Wir dürfen auch in der SekII und bis zum Abi unterrichten.


    Was wären denn die Konsequenzen, würde ein Schüler gegen sein Abi bei einer fachfremd unterrichtenden Lehrerin (denn das wäre die betreffende Dame ja) vorgehen? Und was könnte sich dieser davon versprechen? Ich könnte mir nur vorstellen, dass er seine Prüfung in dem Fach womöglich wiederholen dürfte, allerdings hat er ja dennoch die gleiche fachlich fragliche Vorbereitung und so außer einer zweiten Chance nichts gewonnen?

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

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