Bundeslandwechsel

  • Hallöchen,



    ich hab da vielleicht eine hirnrissige Frage, deren Antwort wahrscheinlich ganz einfach ist, aber ich hab leider irgendwie nichts dazu gefunden und hoffe daher bei euch eine Antwort zu finden.


    Ich möchte wissen ob man, wenn man das Bundesland nach beispielsweise 10 Jahren wechselt, seine Stufe/sein Dienstalter im neuen Bundesland beibehält oder dann von vorn bei Stufe 1 anfangen muss? Wie verläuft das bei einem Wechsel von Angestelltenstatus zu Beamtenstatus? Und wie bei Angestelltenstatus zu Angestelltenstatus? Ist das wieder BL-abhängig? Man kann einem die Berufserfahrung ja nicht aberkennen oder?


    Hintergrund der Frage ist folgender: Ich plane einen Teil meiner Lehrerlaufbahn in Berlin zu verbringen, weiß aber, dass ich da defintiv nicht alt werden möchte. Da man in Berlin gleich mit der höchsten Gehaltsstufe einsteigt, möchte ich nach 10 Jahren natürlich nicht plötzlich mit 500 Euro weniger dastehen.


    Danke für eure Antworten


    Lilith



    EDIT: In welche Entgeltgruppe kommt man als Gymnasiallehrer denn nun eigentlich? E13, E13SR oder E13Ü?

  • Und wieder schwenke ich mein Brandenburg-Fähnchen. ;)

    Wirst lachen, Brandenburg ist mein Wunschbundesland. Aber da steigt man ja bei Stufe 1 ein oder nicht?

  • Hallo,


    die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, nach denen wird man eingestuft.


    Ich bin Beamtin und gerade von S-H nach Hamburg gewechselt. Ich S-H wird man nach Lebensalter eingestuft, in Hamburg nach Erfahrung. Da ich früh angefangen habe, zu arbeiten, kam für mich in etwadas Gleiche dabei heraus. Musst mal beim Land Brandenburg nachschauen, wie die das machen.


    LG Sonja

  • Wirst lachen, Brandenburg ist mein Wunschbundesland. Aber da steigt man ja bei Stufe 1 ein oder nicht?


    Du fängst übrigens in Berlin auch mit Stufe 1 an und das momentan unabhängig von der Vorerfahrung, erst beim Bundeslandwechsel würden sie dann gucken, was sie nachträglich anerkennen.
    So haben es der HPR und der Senat vereinbart.


    DAs was du meinst ist die sogenannte Berlin-Zulage, sprich, du bekommst eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags von Stufe 1 zu Stufe 5. Aber eingruppiert bist du trotzdem nur in 1. Kannst also da dann auch keine 5 mitnehmen. ;)


    Und ja, die Stufe ist dann beim Wechsel nach Brandenburg erst mal weg, denn in 5 werden sie dich nachträglich sicherlich nicht eingruppieren,

  • Hallo,


    das Verfahren müsste ja grad im Gange sein (Ende März/ Anfang April wird meines Wissens verhandelt). Hat von Euch schon jm. etwas (inoffiziell) gehört? Ich habe die Bestätigung der Weiterleitung meiner Unterlagen und Freigabeerklärung meiner Schulbehörde mitgeteilt bekommen, aber ansonsten noch nichts vom Zielbundeslang gehört. Allmählich werde ich nervös...

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