Widerspruch Prüfungslehrprobe Gymnasium BW, Frist?

  • Liebe Forummitglieder,


    ich überlege gegen eine Prüfungslehrprobe Widerspruch einzulegen. Ich kenne mich allerdings überhaupt nicht aus, gibt es z.B. Fristen, die man beachten muss? Die Lehrprobe fand schon im Januar statt. Ist es nun schon zu spät?
    Falls nicht, welche Konsequenzen hätte der Widerspruch bei Erfolg, muss ich dann die Prüfung nochmal machen? Oder wird nur nochmal die Note diskutiert und ggf. eben bestätigt bzw. geändert?


    An wen würdet ihr euch ansonsten für eine Beratung in so einem Fall wenden? Seminar? GEW? Oder gleich zum Anwalt?


    Ich möchte noch meine Beweggründe kurz schildern: Die Note ist für mich persönlich erstmal nebensächlich, es ist mir auch egal ob sie bleibt oder besser wird. Ich habe auch schon eine Stelle trotz dieser Note. Deshalb kann es mir eigentlich egal sein. Mir ist aber nicht egal, dass ich von dem Fachleiter zum Schluss nicht mehr beraten wurde, dass er mich unfair behandelt hat, mir Dinge unterstellt hat, die nicht stimmen und damit noch den Vorsitzenden beeinflusst hat. Der Vorsitzende hat ganz klar in der Begründung der Note etwas gesagt, was nicht aus dieser Stunde kommen konnte, sondern definitiv dem entstammte, was der Fachleiter mir zuvor unterstellt hatte.


    Ich will mich einfach in irgendeiner Form wehren und möchte korrekt und gerecht behandelt werden. Die Note wäre völlig ok, solange sie nach Beratung (fühle mich keinesfalls umfassend beraten von dem Fachleiter, im Gegenteil er hat nur diesen Vorwurf diskutiert, auf andere Fragen ist er gar nicht eingegangen) und so neutral wie möglich, vorurteilsfrei, geschieht. Das war hier aber nicht der Fall.


    Viele Grüße,


    Elena

  • Die Note ist für mich persönlich erstmal nebensächlich, es ist mir auch egal ob sie bleibt oder besser wird. Ich habe auch schon eine Stelle trotz dieser Note. Deshalb kann es mir eigentlich egal sein. Mir ist aber nicht egal, dass ich von dem Fachleiter zum Schluss nicht mehr beraten wurde, dass er mich unfair behandelt hat, mir Dinge unterstellt hat, die nicht stimmen und damit noch den Vorsitzenden beeinflusst hat. Der Vorsitzende hat ganz klar in der Begründung der Note etwas gesagt, was nicht aus dieser Stunde kommen konnte, sondern definitiv dem entstammte, was der Fachleiter mir zuvor unterstellt hatte.

    Mein ganz, ganz dringender Rat: Lass die Sache auf sich beruhen. Sei froh, dass Du trotz der Note eine Stelle hast und denk nicht weiter über die Sache nach, zu der ich im Übrigen nur sagen kann: Willkommen im System!


    Ich will mich einfach in irgendeiner Form wehren und möchte korrekt und gerecht behandelt werden. Die Note wäre völlig ok, solange sie nach Beratung (fühle mich keinesfalls umfassend beraten von dem Fachleiter, im Gegenteil er hat nur diesen Vorwurf diskutiert, auf andere Fragen ist er gar nicht eingegangen) und so neutral wie möglich, vorurteilsfrei, geschieht. Das war hier aber nicht der Fall.

    Das wirst Du mit einer juristischen Überprüfung - die sich ausschließlich mit Formalia, niemals mit Inhalten befassen kann und darf - nicht erreichen. Mach einen Haken dran, sag von mir aus den Beteiligten die Meinung, wenn Du fest im Sattel sitzt und sie Dir nichts mehr können (eine meiner Ausbilderinnen in Englisch hat mal eine Karte von einem Ex-Referendar bekommen, auf der nur stand, "Liebe Frau X, leider konnten Sie meine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nicht verhindern."), aber versuch um Himmels Willen keine Nerven und Lebensfreude in einen Widerspruch zu stecken, für den es im Übrigen ohnehin zu spät sein dürfte.




    Viele Grüße
    Fossi



    PS. Hier eine Liste der von Dir aufgezählten Dinge, die von einem Gericht nicht überprüfbar sind: "unfair", "unterstellt", "beeinflusst", "ganz klar", "definitiv".


    PPS. Der User Bolzbold hat zum gleichen Thema hier mal folgendes geschrieben:



    "In den Erläuterungen zum Widerspruchsverfahren (habe ich auf der Seite
    eines Studienseminars mal gefunden, doch erinnere ich mich nicht mehr an
    den Link) stand, dass eine schlechte Note an sich noch keinen
    Widerspruch begründet.


    Du müsstest nachweisen, dass die Note nicht unter objektiven Bedingungen
    im Sinne der Prüfungsordnung zustande gekommen ist. Eine andere
    subjektive Einschätzung von Nichtprüfungskommissionsmitgliedern ist
    dabei unerheblich.


    Du hast ferner die Beweislast - und außer dem Gefühl, dass die Stunde
    besser hätte bewertet werden können/müssen, hast Du vermutlich nicht
    viel in der Hand."


    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Hallo nochmal,


    bzgl. der Begrifflichkeiten und ob mein Fall eine Erfolgsaussicht hätte würde ich mich ja dann an einen Anwalt wenden. Und ich will ja eben gerade nicht dagegen vorgehen weil mir die Note zu schlecht ist, sondern weil die Note nicht unter objektiven Bedingungen zustande gekommen ist.


    Ich brauche aber nicht zum Anwalt zu gehen, wenn die Frist schon abgelaufen ist. Kennt sich noch jemand hier aus und weiß wie das mit den Fristen ist?


    Zum Thema: "Das System ist halt so": Das System ist aber auch nur so lange so, wie alle mitspielen. Gerade deshalb möchte ich mich ja wehren. Ich will auch nicht unbedingt klagen, aber ich möchte irgendwo klar machen, dass da was lief was so nicht in Ordnung ist. Auch für zukünftige Refis.
    Und ich glaube kaum, dass der Fachleiter einen frustrierten Brief ernst nehmen würde. I


    Wie könnte man das denn sonst noch zur Kenntnis bringen? Gespräch mit dem Seminarleiter? Finde ich halt auch krass zu dem zu rennen. Den Fall dem APR mal schildern? Das wäre eben noch eine Idee. Der APR würde zwar dann diesen Brief nur weiterleiten, allerdings hätte das vielleicht schon mal etwas mehr Nachdruck, als wenn man es selbst machen.


    Gruß,


    Elena

  • Eine Belehrung über Widerspruchsfristen wird auf dem Examenszeugnis zu finden sein.


    Nele

  • Hi,


    ok, das wäre natürlich super, das würde dann nämlich heißen, dass es noch nicht zu spät ist. Da Lehrprobe zwar schon im Januar war, aber man das Zeugnis ja erst im Mai/Juni bekommt.
    Danke,


    Gruß, Elena

  • In NRW findet sich eine Passage dazu inder Prüfungsordnung. Dass sollte in deinem Bundesland nicht anders sein.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • ich möchte irgendwo klar machen, dass da was lief was so nicht in Ordnung ist

    Wie meinst Du das? Das wissen doch alle Beteiligten sehr gut - aber zugeben wird es keiner. Ich erlaube mir an dieser Stelle nochmals den Hinweis, dass nur die reinen, in der Prüfungsordnung festgelegten Formalia juristisch überprüfbar sind. "Der hat mich unfair behandelt", "Der war nicht objektiv", "Der-und-der geht zweimal die Woche mit dem-und-dem zum Skat"? Alles juristisch irrelevant.


    Du schreibst, Du wollest nicht klagen. Was aber soll denn ein Anwalt (oder wen auch immer Du beauftragen willst) sonst tun? Ich habe den Eindruck, Du stellst Dir hier eine Art schriftliches "Auf-die-Finger-klopfen" unter dem Briefkopf einer Anwaltskanzlei vor. Das gibt es aber nicht. Ein Anwalt hilft Dir bei der Durchsetzung von tatsächlichen (guter Anwalt) oder nur vermuteten (nicht so guter Anwalt) Ansprüchen, sonst nichts.


    - Döneken: Ich habe im Englisch-Staatsexamen in Fachdidaktik (mündlich) eine 5 kassiert; unter anderem, weil der Prof. der Meinung war, dass die von mehreren Standardwerken (und deshalb auch von mir) verwendete Nomenklatur falsch sei. Zum Abschied meinte er dann süffisant lächelnd, "Wenn Ihnen die Note nicht passt, können Sie ja klagen." Das hätte ich sicher tun können. Viel schöner war es aber, ihm zu antworten, "Wissen Sie, Herr Behrens [1], diese Prüfung zählt zur Endnote ca. 1,8%, was auch der Bedeutung Ihres Faches entspricht. Dafür investiere ich doch nicht in einen Anwalt..." Das war ein wesentlich preiswerterer, aber umso größerer Spaß, zumal ich ihm da natürlich nichts neues erzählt hatte (die Profilneurose vieler Didaktiker rührt ja genau daher). Mach es ähnlich - warte, bis Dir nichts mehr passieren kann, dann schreibst Du den Herren einen netten Brief und lässt schön raushängen, dass sie Dir nicht schaden konnten. Du hast mehr davon, glaub mir.



    Viele Grüße
    Fossi



    [1] Name selbstverständlich geändert - wenn auch nur leicht...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

Werbung