Finanzierung Klassenfahrten ARGE

  • Hallo zusammen,


    unsere örtliche ARGE ist aus irgendwelchen Gründen nicht bereit, mir Auskünfte zu einem bestimmten Thema zu geben, auch nicht ohne Namennennung.
    Vielleicht kann mir hier aber jemand aus Erfahrung etwas dazu sagen.
    Es geht darum, dass für ein Kind meiner Klasse beantragt wurde, die Kosten der Klassenfahrt zu übernehmen, die im Herbst stattfinden wird.


    Ich glaube zu wissen, dass das GEld von der Behörde erst kurz vor der Fahrt auf mein Konto überwiesen wird, da es ja sein könnte, dass die Antragstellerin bis dahin nicht mehr leistungsberechtigt ist. Kann das jemand bestätigen? Oder kommt das Geld zu dem von mir festgesestzten Zahlungszeitpunkt für alle Eltern, der vor den Sommerferien liegt?
    Finanziell ist das für mich zwar nicht so entscheidend, aber es geht hier auch darum, die Glaubwürdigkeit der Familie zu beurteilen.


    Danke für eure Erfahrungen und schönes Wochenende, hoffentlich korrekturfrei!

  • Ich habe bei meiner Klassenfahrt verschiedenes erlebt. Bei einigen hat die ARGE direkt gezahlt, bei einigen wurde das Geld jedoch wirklich erst kurz vor der Fahrt überwiesen.
    Nach welchem Schema das Ganze jedoch erfolgte, weiß ich allerdings nicht.

  • Also bei mir war es so, dass die ARGE immer kurz vor dem in dem Antragsschreiben genannten Termin bezahlt hat, unabhängig, ob der jetzt kurz vor der Fahrt lag oder schon weiter vorn. Hab für die letzte Fahrt nen halbes Jahr vorher angefangen einzusammeln, wegen der Anzahlung und das haben sie auch anstandslos mitgemacht.


    Hatte allerdings auch schon den Fall, dass für besagte Klassenfahrt die ARGE noch nicht bezahlen konnte, weil die Familie zu der Zeit theoretisch nicht mehr wohngeldberechtigt sein könnte. Sprich: Die Fahrt findet im Oktober statt, die Familie muss aber im August nen neuen Antrag stellen, um das Wohngeld wieder für ein Jahr bewilligt zu kriegen, daher darf die ARGE vorher nicht bezahlen. Hängt also wohl auch davon ab, zu welcher Zeit die Berechtigung ausläuft.

  • Nach meiner Erfahrung kommt es darauf an, was du in deinen Ankündigungsbrief geschrieben hast. Für meine erst im Herbst stattfindende Klassenfahrt habe ich bereits im Dezember eine Vorauszahlung von 10 % eingefordert, weil der Veranstalter diese verlangte. Meine Jobcenter-Klientel bekam das Geld prompt überwiesen. Allerdings kamen sie vorher mit einem Vordruck, auf dem ich noch einmal alle Angaben bestätigt habe. Obwohl darauf stand, dass sie erst 14 Tage (hier bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, ob es dieser Zeitrahmen war) vor Fahrtantritt zahlen werden, kam die Vorauszahlung prompt. Ich denke aber, dass die verschiedenen Jobcenter da ganz unterschiedlich verfahren. Sie müssten dir doch zumindest die Auskunft geben können, ob es bei ihnen üblich ist, dass die Anspruchsberechtigten noch einen Vordruck von der Schule ausfüllen lassen müssen.


    Vielleicht solltest du einmal nachfragen, ob deine Eltern keinen Vordruck bekommen haben, als sie deinen Brief beim Jobcenter eingereicht haben. Damit erhöhst du ein wenig den Druck, falls sie wirklich noch keine Initiative ergriffen haben. Wenn du dir aber sicher bist, dass ein Anspruch besteht, brauchst du nach meiner Erfahrung keine Bedenken zu haben. Die haben bei mir immer prompt und zuverlässig bezahlt.


    Schlimmer sind die armen Schw..., die so gerade über dem Satz liegen und es nicht geschafft haben bisher monatliche kleine Anzahlungen zu leisten. Da weiß ich jetzt schon, dass es für sie kaum möglich sein wird die gesamte Summe zu bezahlen. Aber ich kann die Ratenvorauszahlung ja nur anbieten und nicht einfordern.

    • Offizieller Beitrag

    Bei meinen Kursfahrten hing es von der Anzahlung ab, die der Reiseveranstalter verlangte, die lasse ich mittlerweile in Kopie den Anträgen immer gleich beilegen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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