Zwangsbindung an Sekundarschulen?

  • Hallo!


    Ich habe mich für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt beworben. Ich weiß, dass ich als Gymnasiallehrer dort keine Verbeamtung kriege, wenn ich mich bereit erkläre, an eine Sekundarschule zu gehen (in SA gehen die von 5-10). Kann ich mit leben, auch wenn ich es nicht verstehe, denn 5-12 unterrichte ich ja jetzt auch am Gymnasium in Berlin.



    Aber viel wichtiger ist folgende Frage:
    Als ich dort ein Angebot von einer Sekundarschule erhielt, wollte ich gerne anfangen. Aber: dann hieß es, dass ich mich vertraglich verpflichten muss, mich nicht mehr an ein Gymnasium zu bewerben. Ich kann mir gut vorstellen, ein paar Jahre an einer Sekundarschule zu unterrichten, aber dauerhaft? Ich weiß ja gar nicht, ob mir dieser Schultyp für alle Zeiten liegt.


    Wer hat davon auch schon gehört?
    Wer ist davon betroffen?


    Meine Kollegen meinten sofort: lass die Finger weg, unter diesen Bedingungen, dann geh ans normale Gymmi in SA und du wirst sogar noch verbeamtet.


    Was ist EURE Meinung??


    Ich stelle mir das nett vor an einer Sekundar, raus aus dem lauten Berlin, rein ins Land (oder in Kleinstadt), keine erdrückenden Massenkorrekturen mehr, keinen Gk, keinen Lk - und endlich wieder Zeit für unsere beiden kleinen Kinder, die ich andauernd wegschieben muss, weil Berge von elenden Korrekturen jede Zeit belasten.

  • Ich bezweifle, dass es arbeitsrechtlich in Ordnung ist, wenn dich ein Arbeitgeber verpflichtet, dich nicht bei einem anderen zu bewerben (mal abgesehen von hohen Leitungspositionen u.ä., aber da sprechen wir auch von anderen Gehältern).

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Was soll denn das für ein Vertrag sein? Geht es um einen Vertrag mit dem Land SA? Oder mit der Schule? Geht es um einen Vorvertrag oder um eine Klausel im Arbeitsvertrag?



    So eine Klausel ist in deinem Fall definitiv automatisch ungültig - du könntest es also im Prinzip ohne Probleme unterzeichnen und darfst es danach ignorieren. Sobald du einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hast musst du die Stelle natürlich antreten und bist dann an die Kündigungsfristen gebunden. Sofern du dich nach der Kündigung sofort beim selben Arbeitgeber bewirbst (dem Land SA am Gymnasium) sollte dir natürlich klar sein, dass das Land je nach Mangelsituation schon mal seltsam schaut (hättest du Mathe-Physik würden sie dich vielleicht trotzdem nehmen - so als Umgehung eines Versetzungantrages; hey, irgendeinen Vorteil muss der Angestelltenstatus haben). Falls das Land sich dann auf die Position stellt "Sie haben ja unterschrieben, darum lassen wir Sie nicht in Bewerbungsverfahren an Gymnasien zu" ist das zwar rechtlich vorr. nicht haltbar, kann aber am Ende auf eine Anfechtungsklage hinaus laufen (womit dir dann auch nicht geholfen ist)



    Falls das ein kritischer Punkt für dich ist und es wenig Mitbewerber gibt, frage doch einfach direkt mal, was die sich denn dabei denken - durch die Blume kannst du dann vielleicht auch andeuten, dass so eine Klausel arbeitsrechtlich wohl nicht ganz ok ist.



    Falls es um ein anderes Bundesland geht (du also zurück nach Berlin möchtest), kann es dir aber auch vollkommen egal sein.

  • Ich bin in Sachsen-Anhalt momentan an einer Sekundarschule. Bin sogar von einer Berufsbildenden Schule dorthin abgeordnet wurden. Wenn du in SA an einer Sekundarschule bist, steht es dir jedoch frei dich zum nächsten Termin für eine Versetzung ans Gym zu bewerben. Dann wäre auch eine Höhergruppierung wieder möglich.


    Ich war vorher fast 8 Jahre auf dem Fachgymnasium in Grund- und Leistungskursen und das will ich nie wieder machen! Viel zu Arbeit und Aufwand. Dann lieber weniger Geld und weniger Korrekturen. Selbst die Prüfungen in der Klasse 10 dauern nur die Hälfte der Zeit einer Korrektur einer Klausur der Abiturjahrgänge.


    Aber ein kleiner Hinweis für die Sekundarschulen musst du beachten: an allen Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt wurde der gemeinsame Unterricht eingeführt. Und jetzt hast du dort viele Kinder mit den diversen Förderschwerpunkten sitzen. Und ab der 7. Klassen werden diese meist in den Hauptschulklassen zusammengefasst. Du musst also damit rechnen in allen Jahrgängen Kinder mit diversen Förderschwerpunkten zu unterrichten und vor allem, dass du auch die Hauptschule von KLasse 7-9 unterrichten musst. Eine Trennung zwischen Hauptschullehrern und Sekundarschullehrern existiert in SA nicht. Wenn du mit solchen Kindern langfristig nicht kannst, dann ist die Sekundarschule nicht die richtige Schulform für dich.

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