Note "Ungenügend" ? (NRW)

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage, eigentlich bin ich kein Lehrer aber ich mache mir Sorgen.
    Ich gehe in die 11.Klasse in NRW und habe in Mathematik im ersten Halbjahr zwei Fünfen geschrieben. Im zweiten Halbjahr habe ich eine Sechs geschrieben und die andere Klausur ist noch nicht zurück.Ich habe jetzt total Angst dass ich eine Sechs auf dem Zeugnis bekomme falls die letzte Arbeit auch Sechs ist.
    Als Halbjahresnote hatte ich eine 5 auf dem Zeugnis, vor der Arbeit habe ich mit meiner Lehrerin gesprochen und sie meinte eine 4 werde ich wohl nicht mehr auf dem Zeugnis schaffen. Ich habe jetzt aber richtig Angst dass ich vielleicht eine Sechs bekomme.
    Im Unterricht bin ich mündlich auch nicht gut, ich mache immer meine Hausaufgaben, melde mich selten aber gehe auch schonmal an die Tafel um etwas aufzuschreiben. Ich hoffe dass ich mündlich eine 4 bekomme.
    Was wäre wenn sie mir aber mündlich eine 5 geben würde und ich halt 2 Fünfen und 2 Sechsen geschrieben hätte ?
    Zudem bin ich immer im Unterricht und fehle nicht. Sonst bin ich in der Schule auch einer der besten in der Klasse, nur in Mathe habe ich starke Probleme, allerdings arbeite ich daran indem ich zur Nachhilfe gehe.
    Wird sowas vielleicht auch berücksichtigt dass ich sonst keine schlechten Noten habe ?


    Ich mache mir total Sorgen, ich wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand helfen könnte. Und dann kann ich mich noch daran erinnern dass meine Lehrerin mal gesagt hat Sechsen würde sie eigentlich nie geben, denn diese müsse sie wohl irgendwie begründen ? Und das wäre wohl viel Aufwand ?


    Dazu muss ich sagen bin ich nicht der einzige der diese Noten geschrieben hat.


    LG :(

  • Da du Schülerin bist, bist du hier nicht schreibberechtigt. Du kannst deine Frage aber hier stellen:
    http://www.schulthemen.de/


    Am Besten wäre es aber, wenn du mit deiner Lehrerin sprechen würdest.
    Eine rein rechnerische Notenbildung ist aber nicht erlaubt. Das reine "Anwesend sein" oder "Sonst keine schlechte Noten haben", wird jedoch nicht berücksichtigt..

  • Ok, danke auch für den Hinweis ! Dort werde ich die Frage stellen.
    Aber wie meinst du eine rein rechnerische Notenbildung ist nicht erlaubt ?


    LG

  • Man darf nicht einfach den Taschenrechner rausholen und einen Mittelwert aller Noten bilden, sondern z.B. auch die pers. Entwicklung berücksichtigen (hat sich der Schüler gesteigert?) oder die Anstrengungsbereitschaft (bzw. ob der Schüler nur körperlich anwewesend war) und ggf. auch weitere Aspekte wie z.B. längere Krankheit etc.

  • Man darf nicht einfach den Taschenrechner rausholen und einen Mittelwert aller Noten bilden, sondern z.B. auch die pers. Entwicklung berücksichtigen (hat sich der Schüler gesteigert?) oder die Anstrengungsbereitschaft (bzw. ob der Schüler nur körperlich anwewesend war) und ggf. auch weitere Aspekte wie z.B. längere Krankheit etc.

    Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig... Wenn ich es richtig verstehe, dann meinst du, man müsse auch die pers. Entwicklung berücksichtigen etc. ...
    Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob man das MUSS.

  • In NRW ist eine arithmetische Bildung der Noten unzulässig.


    Und das ist auch sehr, sehr gut so. :)


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    a) In Bayern ist der Ermessensspielraum aber auch größer, als so mancher sich zutraut.
    b) Irgendwo in einem Kommentar zum Schulrecht steht auch der Passus, dass nicht allein die Arithmetik als Grundlage für eine Note heranzuziehen ist. Ich behaupte immer noch ketzerisch, dass hierzulande die Rechnerei auch deshalb so im Vordergrund steht, weil sie eine Begründung der Noten einfacher macht gegenüber Eltern und Vorgesetzten: "....da kommt halt eine 3,7 raus..."


    (Diesen Kommentar kann ich grad nicht raussuchen, weil ich eigentlich korrigieren müsste und damit Stunden verbringen müsste"


    PS: Aber hier im Forum gab es ja schon einige Threads, die sich darum drehten.

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