Elterngeld und Partnermonate am Anfang

  • Ist Susannea hier noch aktiv oder hat jemand Erfahrung mit der Auszahlung des Elterngeldes?


    Ich erwarte im August Nachwuchs, mein Mann nimmt entweder die Lebensmonate (LM) 1+2 (Plan A) oder 2+3 Elternzeit (Plan B).
    Ich erhalte für die LM 1+2 ja meine regulären Bezüge und nehme 18 Monate Elternzeit.
    Beide Eltern sind Beamte.


    Für welchen Zeitraum beantrage ICH denn am besten Elterngeld? (Beim Mann ist das relativ klar, er beantragt das EG für die Monate in denen er in EZ ist.)


    Bei Plan A würde ich Elterngeld für die Monate 3-14 beantragen. Richtig?
    Und bei Plan B? Für den ersten Monat brauche ich doch nichts beantragen, ich erhalte ja meine Dienstbezüge.


    Überall steht, dass man ein Recht auf 14 Monate EG hat, ich stolpere aber in meiner Elterngeld-Broschüre über den Passus "Die Gesamtzahl derden Eltern zustehenden EG-Monate reduziert sich jedoch um die Anzahl der Monate mit Bezug von Mutterschaftsleistungen." Sind meine Dienstbezüge nach der Geburt eine "Mutterschaftsleistung"? Hätten wir gemeinsam nur Anrecht auf 12 Monate EG?


    Splitten wollte ich nicht, lieber die Monate ohne EG durch Ersparnisse überbrücken. Denke, dass das steuerrechtlich auch größere Vorteile bringt. Oder hat jemand Erfahrung mit dem Splitten des EG. (Mann und ich haben beide Steuerklasse 4.)


    Bitte um INPUT.

  • Jupp, deine Bezüge aus dem Mutterschutz reduzieren die 12 Monate Elterngeld um zwei Monate. Du bekommst insgesamt 12 Monate lang Geld, zwei davon über den Mutterschutz, 10 über das Elterngeld. Die 12 Monate sind im Prinzip nur dann relevant, wenn du nicht im Mutterschutz bist und daher keine Lohnfortzahlung bekommst (z.B. ALGI, Student oder einfach Hausfrau).


    Wie genau das nun ist, wenn dein Mann in den ersten beiden Monaten Elterngeld bekommt, weiß ich nicht. Ich vermute folgendes: Du bekommst deine Lohnfortzahlung über den Mutterschutz, dein Ehemann das Elterngeld in den beiden Monaten. Danach bekommst du in den Monaten 3-12 Elterngeld. Danach gibt es nichts mehr, da die beiden Monate deines Mannes schon verbraucht wurden. Insgesamt habt ihr dann 12 Monate Elterngeld bekommen (zzgl. zwei Monate Lohnfortzahlung).

  • Ich würde die Stelle kontaktieren, wo du dein Elterngeld beantragen wirst.
    Sicher ist sicher.


  • Bei Plan A würde ich Elterngeld für die Monate 3-14 beantragen. Richtig?
    Und bei Plan B? Für den ersten Monat brauche ich doch nichts beantragen, ich erhalte ja meine Dienstbezüge.


    Überall steht, dass man ein Recht auf 14 Monate EG hat, ich stolpere aber in meiner Elterngeld-Broschüre über den Passus "Die Gesamtzahl derden Eltern zustehenden EG-Monate reduziert sich jedoch um die Anzahl der Monate mit Bezug von Mutterschaftsleistungen." Sind meine Dienstbezüge nach der Geburt eine "Mutterschaftsleistung"? Hätten wir gemeinsam nur Anrecht auf 12 Monate EG?


    Genau, ihr zusammen habt Anspruch auf 14 Monate Lohnersatz, da dir deine Bezüge eh auf das Elterngeld angerechnet werden, aber 8 Wochen keine 2 Monate sind, solltest du gleich 1-12 beantragen. Sonst bekommst du evtl. einige Tage gar kein Geld, nur weil es nicht in deinem Antrag steht, denn länger als bis Lebensmonat 12 geht es eh nicht!


    Splitten würde dich dann auf Elterngeld bis maximal zum 23. Lebensmonat bringen (11 Monate in denen es Elterngeld gibt mal zwei, wenn auch im 1. nur wenige Tage) und ein Monat nur mit Bezügen sind zusammen 23.


    @MarlenH: Und was sollen die ihr sagen, außer, dass sie keine Zeit haben. Das ist jedenfalls bei uns die Standardantwort.


  • @MarlenH: Und was sollen die ihr sagen, außer, dass sie keine Zeit haben. Das ist jedenfalls bei uns die Standardantwort.



    Persönlich sich anstellen und eine Antwort einfordern. Am Telefon lässt es sich leichter abwimmeln.

  • Persönlich sich anstellen und eine Antwort einfordern. Am Telefon lässt es sich leichter abwimmeln.


    Wie gesagt, dazu haben die meisten Elterngeldstellen keine Zeit und mit Elternzeit z.B. haben sie ja wieder nichts zu tun und beraten dazu auch nicht oder geben Falschauskünfte. Also da was sinnvolles als Antwort zu erhalten ist wie ein Sechser im Lotto.

  • Und vor allem kann man sich über alles im Netz informieren, da gibt es gute Infoseiten zum Elterngeld. Das hier bezeichnete Szenario ist ja noch nicht mal sehr kompliziert. Susannae und Kalle haben es schon richtig beantwortet.


    LG Anja, die Plan B genau so vor 2 Jahren hatte.

  • Jupp, deine Bezüge aus dem Mutterschutz reduzieren die 12 Monate Elterngeld um zwei Monate. Du bekommst insgesamt 12 Monate lang Geld, zwei davon über den Mutterschutz, 10 über das Elterngeld. Die 12 Monate sind im Prinzip nur dann relevant, wenn du nicht im Mutterschutz bist und daher keine Lohnfortzahlung bekommst (z.B. ALGI, Student oder einfach Hausfrau).


    Wie genau das nun ist, wenn dein Mann in den ersten beiden Monaten Elterngeld bekommt, weiß ich nicht. Ich vermute folgendes: Du bekommst deine Lohnfortzahlung über den Mutterschutz, dein Ehemann das Elterngeld in den beiden Monaten. Danach bekommst du in den Monaten 3-12 Elterngeld. Danach gibt es nichts mehr, da die beiden Monate deines Mannes schon verbraucht wurden. Insgesamt habt ihr dann 12 Monate Elterngeld bekommen (zzgl. zwei Monate Lohnfortzahlung).

    Dankeschön!


    Genau, ihr zusammen habt Anspruch auf 14 Monate Lohnersatz, da dir deine Bezüge eh auf das Elterngeld angerechnet werden, aber 8 Wochen keine 2 Monate sind, solltest du gleich 1-12 beantragen. Sonst bekommst du evtl. einige Tage gar kein Geld, nur weil es nicht in deinem Antrag steht, denn länger als bis Lebensmonat 12 geht es eh nicht!


    Splitten würde dich dann auf Elterngeld bis maximal zum 23. Lebensmonat bringen (11 Monate in denen es Elterngeld gibt mal zwei, wenn auch im 1. nur wenige Tage) und ein Monat nur mit Bezügen sind zusammen 23.


    @MarlenH: Und was sollen die ihr sagen, außer, dass sie keine Zeit haben. Das ist jedenfalls bei uns die Standardantwort.

    Ah, okay, dass ich einfach für 12 Monate beantrage und die EG-Stelle das berechnet, ist natürlich am einfachsten. Dann ist es auch völlig schnurz, ob mein Mann Monat 1+2 oder 2+3 nimmt. Danke für den Tipp.

  • Und vor allem kann man sich über alles im Netz informieren, da gibt es gute Infoseiten zum Elterngeld. Das hier bezeichnete Szenario ist ja noch nicht mal sehr kompliziert. Susannae und Kalle haben es schon richtig beantwortet.


    LG Anja, die Plan B genau so vor 2 Jahren hatte.

    Und, hast du für die LM 1-12 beantragt?

  • Zur Einkommenssteuer. Das Elterngeld wird an sich nicht versteuert, erhöht aber den Prozentsatz, mit dem das Einkommen von deinem Mann versteuert wird. Nennt sich Progressionsvorbehalt Wikipedia.


    Da siehst du auch ein Beispiel für die Berechnung. Daran kannst du auch erkennen, dass effektiv der Steuersatz niedriger ist, wenn du weniger Elterngeld erhälst. Dies müsste(!) gleichbedeutend sein mit einem Aufsplitten auf mehr Monate. Allerdings werden dann ja zwei Jahre mit Progressionsvorbehalt berechnet statt nur mit einem. Ich vermute, jedes halbwegs fähige Steuerprogramm kann dir berechnen, was effektiver ist. Vermutlich geht es da aber nicht um riesige Beträge.


    Leider hast du verpasst, eure Steuerklassen anzupassen. Wenn du III und dein Mann V gewesen wären, hättest du um einiges mehr Elterngeld bekommen.

  • Leider hast du verpasst, eure Steuerklassen anzupassen. Wenn du III und dein Mann V gewesen wären, hättest du um einiges mehr Elterngeld bekommen.

    das kann ich nicht bestätigen.
    wir sind auch beide steuerklasse 4... hab aber ausgerechnet, dass ich mit voller stelle eh schon den höchstsatz bekommen werde.. daher ist es nicht immer nötig von 4 auf 3 zu wechseln.. wenn man natürlich in 5 ist (aber wer ist das schon bei einer vollen stelle) da würde es dann evtl. sinn machen.

  • Und bzgl. Einkommenssteuer? Macht es einen Unterschied, ob gesplittet oder nicht (bei Steuerklasse 4, beide Ehepartner)????


    Das hängt von euren persönlichen Verhältnissen in den nächsten zwei Jahren ab, den Geburtsmonaten usw.
    Bei uns wäre beide male kein Untershcied vorhanden gewesen, also haben wir nicht gesplittet und lieber die paar Zinsen selber mitgenommen und nicht dem Staat geschenkt.


    Haben übrigens auch bei 3/5 und 14 Elterngeldmonaten im Jahr nie nachgezahlt!


    kalle, nach den neuen Bestimmungen müsstest du das aber als Nicht-Beamtin schon fast vor dem positiven Schwangerschaftstest machen, da du ja mindestens 6 volle Kalendermonate vor dem Mutterschutz brauchst, das ist dann echt schwierig.

  • Ihr habt natürlich recht, da meine Frau keine Beamtin im höheren Dienst ist, hat es sich bei uns gelohnt :). Es gibt ja die Obergrenze beim Elterngeld - und die überschreiten Beamte im höheren Dienst wohl regelmäßig.


    Das man schon sehr frühzeitig wechseln muss, ist mir auch bekannt. Normalerweise passieren Kinder aber nicht plötzlich :). Wer plant, schwanger zu werden, kann ja schon mal vorsorglich die Klassen wechseln. Man hat ja unterm Strich nicht weniger im Geldbeutel, zumindest auf Jahressicht gesehen. Monatlich unterscheidet sich das schon.


    Keine Zinsen dem Staat schenken gefällt mir übrigens - ich handhabe das ähnlich und habe deswegen auch einen recht hohen Freibetrag eingetragen. Der Staat schenkt mir ja auch nicht einfach so Geld :)

  • Ihr habt natürlich recht, da meine Frau keine Beamtin im höheren Dienst ist, hat es sich bei uns gelohnt :). Es gibt ja die Obergrenze beim Elterngeld - und die überschreiten Beamte im höheren Dienst wohl regelmäßig.


    Das man schon sehr frühzeitig wechseln muss, ist mir auch bekannt. Normalerweise passieren Kinder aber nicht plötzlich :). Wer plant, schwanger zu werden, kann ja schon mal vorsorglich die Klassen wechseln. Man hat ja unterm Strich nicht weniger im Geldbeutel, zumindest auf Jahressicht gesehen. Monatlich unterscheidet sich das schon.


    Keine Zinsen dem Staat schenken gefällt mir übrigens - ich handhabe das ähnlich und habe deswegen auch einen recht hohen Freibetrag eingetragen. Der Staat schenkt mir ja auch nicht einfach so Geld :)

    Ich arbeite nur 70%, von daher schaffe ich die Obergrenze des Elterngeldes auch nicht. Ich liege knapp 300 Euro drunter und denke durch einen Steuerklassewechsel hätte ich zwar 300 Euro/Monat mehr, mein Mann aber erheblich höhere Einbußen im Verdienst. Unterm Strich sehe ich da den Vorteil (noch?) nicht für uns.
    Sicher bin ich mir dessen nicht, ich kam mit dem Steuerklasserechner nicht klar, müsste es nochmals ausprobieren. Gibt ja sicher einen Onlinerechner für Beamte.


    Bisher schreckt mich der Wechsel aus Sorge vor Nachzahlungen, ich erfreue mich immer am stattlichen Sümmchen, dass uns die Einkommenssteuer-Jahreserklärung bringt. 8) Die Zinsen finde ich gerade unerheblich, wir bekommen bei keiner unserer Geldanlagen wirklich relevante Zinsen.

  • Ich arbeite nur 70%, von daher schaffe ich die Obergrenze des Elterngeldes auch nicht. Ich liege knapp 300 Euro drunter und denke durch einen Steuerklassewechsel hätte ich zwar 300 Euro/Monat mehr, mein Mann aber erheblich höhere Einbußen im Verdienst. Unterm Strich sehe ich da den Vorteil (noch?) nicht für uns.


    Naja, das ist eine Milchmädchenrechnung, denn die Steuern über das Jahr gesehen sind immer gleich zu zahlen als Familie, aber das Elterngeld bleibt ja dann höher für die Zeit.


    Sprich die Berechnungsgrundlage ist höher, also gibt es mehr Elterngeld, was auch nach der Einkommenssteuererklärung nicht verändert wird.
    Die gezahlten Steuern werden aber nach Jahresende dann korrigiert, so dass man danach dann das Geld hat, was man mit der anderen Steuerklassenwahl am Jahresende auch gehabt hätte.


    kalle: Naja zwischen planen und funktionieren liegen ja oft Welten, da kann ich doch nicht schon Jahre vorher wechseln.
    Wir hätten z.B. zum 1.1.2013 bzw. allerspätestens zum 1.6.2013 gewechselt haben müssen, um die besserer Steuerklasse für mich mitnehmen zu können. Da wusste ich weder wie das Ref endet, noch ob ich danach eine Stelle erhalte, noch sonst etwas.

  • Ich arbeite nur 70%, von daher schaffe ich die Obergrenze des Elterngeldes auch nicht. Ich liege knapp 300 Euro drunter und denke durch einen Steuerklassewechsel hätte ich zwar 300 Euro/Monat mehr, mein Mann aber erheblich höhere Einbußen im Verdienst. Unterm Strich sehe ich da den Vorteil (noch?) nicht für uns.
    Sicher bin ich mir dessen nicht, ich kam mit dem Steuerklasserechner nicht klar, müsste es nochmals ausprobieren. Gibt ja sicher einen Onlinerechner für Beamte.


    Das es immer noch Menschen gibt die denken, ihre Steuerklassenwahl ändert die JAHRESsumme, die sie an das Finanzamt überweisen müssen. In diesem 1500 Seiten PDF findest du für jeden Betrag zwischen 0 und 625000€ die Steuern, die im Splittingtarif gezahlt werden müssen. Was ihr monatlich leistet, ist eine Vorauszahlung auf eure Steuerlast, die am Jahresende ermittelt wird. Für die Höhe der Steuern über das ganze Jahr gesehen ist es egal, ob du III/V, IV/IV oder V/III hast. Der Staat erhält jedes Mal den exakt gleichen Betrag, du hast lediglich innerhalb des Jahres entweder etwas mehr oder etwas weniger netto auf dem Konto.

  • Das es immer noch Menschen gibt die denken, ihre Steuerklassenwahl ändert die JAHRESsumme, die sie an das Finanzamt überweisen müssen. In diesem 1500 Seiten PDF findest du für jeden Betrag zwischen 0 und 625000€ die Steuern, die im Splittingtarif gezahlt werden müssen. Was ihr monatlich leistet, ist eine Vorauszahlung auf eure Steuerlast, die am Jahresende ermittelt wird. Für die Höhe der Steuern über das ganze Jahr gesehen ist es egal, ob du III/V, IV/IV oder V/III hast. Der Staat erhält jedes Mal den exakt gleichen Betrag, du hast lediglich innerhalb des Jahres entweder etwas mehr oder etwas weniger netto auf dem Konto.


    Naja, wenn ich akribisch jeden Beleg sammle und sämtliche Kosten angebe, lohnt sich für uns die Steuererklärung am Ende des Jahres. Wenn ich das nicht tue, könnte ich mit III/V ggf. besser fahren. Ich muss nämlich zugeben, dass ich viele Jahre beim Anfertigen der Unterlagen geschlampt habe. Inzwischen natürlich nicht mehr. Da unsere Gehälter aber nicht die einzigen Einkünfte sind, ist es gar nicht so verkehrt, dass sie nicht höher ausfallen.
    Und NETTO hätten wir sicher nicht mehr, wenn mein Mann in die schlechtere Steuerklasse wechselt, damit ich 300 Euro mehr im Monat habe.

  • Und NETTO hätten wir sicher nicht mehr, wenn mein Mann in die schlechtere Steuerklasse wechselt, damit ich 300 Euro mehr im Monat habe.


    Richtig, am Jahresende habt ihr genauso viel wie jetzt. Der Unterschied wäre, dass du 300€ mehr Elterngeld bekommen würdest :)

  • Naja, wenn ich akribisch jeden Beleg sammle und sämtliche Kosten angebe, lohnt sich für uns die Steuererklärung am Ende des Jahres. Wenn ich das nicht tue, könnte ich mit III/V ggf. besser fahren. Ich muss nämlich zugeben, dass ich viele Jahre beim Anfertigen der Unterlagen geschlampt habe. Inzwischen natürlich nicht mehr. Da unsere Gehälter aber nicht die einzigen Einkünfte sind, ist es gar nicht so verkehrt, dass sie nicht höher ausfallen.
    Und NETTO hätten wir sicher nicht mehr, wenn mein Mann in die schlechtere Steuerklasse wechselt, damit ich 300 Euro mehr im Monat habe.


    Du hast es glaube ich immer noch nicht verstanden, da du mit III/V eine Einkommenssteuererklärung abgeben musst, kannst du am Jahresende nicht besser fahren als mit IV/IV und Einkommenssteuererklärung.
    Ihr zahlt insgesamt genau das gleiche an Steuern und zwar egal, was du noch für zusätzliche Einkünfte habt, die dann ja auch zur Pflichtveranlagung bei IV/IV führen.
    Das ist dann auch der Punkt, wo sich ein Steuerklassenwechsel eben evtl. über ein Jahr vorher angeboten hätte oder nötig gewesen wäre, weil viel zusätzliche Einkünfte den Bemessungszeitraum ins letzte Kalenderjahr verschieben.


    Und doch, ihr hättet dann eben bei 300 Euro Netto im Monat bei dir mehr später beim Elterngeld 200 Euro mehr, zusätzlich zu dem, was ihr sonst habt!

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