Dienstliche Beurteilung angestellter Lehrkräfte (Bayern)

  • Guten Abend,


    ich habe eine Frage, die die periodische dienstliche Beurteilung in Bayern betrifft und hoffe, dass mir hier jemand nähere Infos geben kann.


    Hier erstmal meine Eckdaten:


    - Referendariat 09/09 bis 08/11
    - Tätigkeit als staatlich angestellte Lehrkraft an einer FöS in Bayern seit 9/2011
    - befristeter staatlicher Angestelltenvertrag von 09/11 bis 08/13
    - unbefristeter staatlicher Angestelltenvertrag seit 09/13


    Die Preisfrage ist nun: werde ich im aktuellen Beurteilungszeitraum beurteilt oder nicht?
    Hintergrund: im letzten SJ fand bereits ein UB für die dienstliche Beurteilung bei mir statt. Nun stünden weitere an, auf der Liste der zu beurteilenden Lehrkräfte stehe ich nun aber plötzlich nicht mehr. Müsste ich nun beurteilt werden oder nicht? Weiß das hier zufällig jemand? Ich habe auf die Schnelle nicht die passenden Infos gefunden.
    Ich mache mir keinerlei Sorgen deswegen, es wäre nur schön zu wissen, was nun Sache ist. :)


    Und falls ich beurteilt werde: welche Folgen ergeben sich bei Angestellten überhaupt daraus?


    Ich werde die Tage natürlich nochmal bei der SL und im Zweifel bei der Regierung nachfragen, aber vielleicht kann mir ja hier schon jemand weiterhelfen. :)


    LG,
    Rosi

  • Aus dem Beurteilungs-KMS:


    "Periodisch zu beurteilen sind grundsätzlich alle Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie die Lehrkräfte auf unbefristetem Arbeitsvertrag [...]
    Nicht periodisch zu beurteilen sind Lehrkräfte, die im Kalenderjahr 2014 in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden oder Lehrkräfte, die nach dem 31.08.2013 auf unbefristeten Arbeitsvertrag in den staatlichen Schuldienst eingestellt wurden."


    Das bedeutet, dass wenn dein Arbeitsvertrag auf den 01.09.2013 datiert ist, du in dieser Periode nicht beurteilt werden würdest. Auswirkungen hätte eine dienstliche Beurteilung auf deine Chance bei der Bewerbung auf Funktionsstellen, sofern diese auch für Angestellte ausgeschrieben sind, bei exorbitant guter (kommt nicht vor) oder exorbitant schlechter (kommt so gut wie nie vor) Beurteilung evtl. auch auf dein Gehalt (Stichwort: Leistungsstufe / Stufenstopp), wobei ich gar nicht weiß, ob diese Regelungen nur für Beamte oder auch für Angestellte gelten (was wurscht ist, weil sie eh so gut wie nie angewendet werden).


    Da facto also: keine Auswirkungen.

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