Dienstverpflichtung oder Überstunden?

  • Hallo!
    Ich bin mit solchen rechtlichen Dingen überfragt, daher frage ich euch hier:
    Da meine Vorschüler ausschließlich mich 2 Wochen lang nach der Einschulung täglich als Bezugsperson hatten (ich arbeite Teilzeit/18 St) und ich sie nach Schulschluss im Bus begleiten durfte, habe ich einige Überstunden geleistet.
    Sind das +Stunden, die ich irgendwann mal abhängen kann oder ist das eine Dienstverpflichtung? Es wurde einfach ausgesprochen und erwartet.
    Mag erst kundig sein, bevor ich beim SL nachfrage...
    Danke für Infos

  • In Sachsen-Anhalt sind Aufsichten Dienstpflichten und keine "Mehrstunden", da sie nichts mit dem Unterricht zu tun haben. Damit kannst du sie auch nicht als "Überstunden" abrechnen.

  • Da du aus Hessen kommst, kannst du die Stunden (Teilzeitler bereits ab der 1.) als Mehrarbeit vergüten lassen. Ich gehe davon aus die Vorklasse hat auch um die 24 Stunden?
    Es gibt dazu ein Formular bei der Schulleitung.
    Vielleicht lässt die SL aber auch mit sich handeln und lässt dich Stunden abhängen, falls ihr auffällt, dass das ggf. verwaltungsrechtlich problematisch sein könnte.

  • Das mit der Mehrarbeitsvergütung bei TZ gilt nur für angestellte Lehrkräfte.
    Für Beamten in TZ gelten die 3 Std. pro Monat anteilig zum Stundenumfang.
    Also bei 1/2 Stelle wird die Mehrarbeit ab 2. Std. bezahlt, und zwar dann alle geleisteten Stunden.
    Die Bezahlung erfolgt natürlich nur auf Antrag.
    Anträge kann man sich von den Web-Seiten der Schulämter herunterladen.
    Manche SL rücken die Dinger nicht so gerne heraus.

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