Beurlaubung für Stelle im Ausland / Ortslehrkraft Beurlaubung auch für NICHT deutsche Schulen möglich?

  • Ich hatte die telefonische Auskunft von meinem Personalreferenten erhalten, dass ich mich als verbeamtter Lehrer für bis zu 12 Jahre für eine Stelle als Lehrer in der Schweiz beurlauben lassen kann.
    Nun hätte ich eine Stelle, aber der Jurist sagt es geht nicht, dafür muss ich kündigen.


    Weiß jemand, ob es vll mit einem Trick möglich wäre?
    Das Bundesland ist BW.


    Kann man sich z. B. an einer nicht deutschen Schule als Ortslehrkraft einstellen lassen oder widerspricht sich das schon, da es eine schweizer Schule ist?


    thx

  • Du bist in Deutschland Beamter - das Problem: du darfst prinzipiell nicht mehr als 8 Stunden in einem anderem Arbeitsvertrag arbeiten, egal ob bei Vollzeittätigkeit oder in der Freistellung, ob im Ausland oder Inland.



    Optionen:


    a) falls es dir so bedeutend ist, kannst du fragen, ob man deine Beamtenstellen in eine unbefristete Angestelltenstelle umwandelt (freiwillige Entamtung unter Beibehaltung der Planstelle); in dem Fall darfst du bei Beurlaubung auch Vollzeit in einem anderen Arbeitsvertrag arbeiten. Das bringt aber signifikante finanzielle Nachteile mit sich, da du dann rententechnisch schlechter gestellt bist, als wenn du von vornherein nur angestellt bist. Beihilfe für PKV kann entfallen, so dass du ebenfalls klären musst, ob du zurück in die GKV kannst.


    b) freistellen lassen, ab in die Schweiz und der Personalstelle nichts von dem neuen Job erzählen. Vielleicht prüft es keiner nach, respektive das Schulamt bekommt es nicht mit, sofern es niemand aus deinem Umfeld mitbekommt (d.h. dein aktueller Rektor darf es nicht über Ecken und Enden erfahren). Gefahr: sofern es rauskommt, bist du deine deutsche Stelle für immer los, da grober Pflichtverstoß.

  • Danke.


    Bei Option b) bist DU Dir sicher, dass dem so wäre.


    Mir hatte mal einer erzählt, da gibt es höchstens einen Verweis.


    Da ich aber bei der Dienstaufsicht nachgefragt hatte (und zuerst eine falsche Auskunft bekommen habe) wissen die es wohl, wenn ich mich beurlauben lasse.

  • Das kommt drauf an. Falls du einen Antrag auf Vollzeit-Nebentätigkeit stellst und dieser wird formal abgelehnt, kann es kritisch werden falls sich raus stellt, dass du dennoch 10 Jahre lang genau das getan hast.



    Falls du "vergisst" einen Antrag zu stellen und es kommt nach einem halben Jahr raus, kann es auch mildere Strafen geben.



    Solche Details aber besser mit einem Fachanwalt klären.

  • Na ja , si nhaben mir geschrieben, dass ich bis zu 12 Stunden wöchentlich arbeiten dürfte, was natürlich lächerlich wenig ist.


    Bin kurz davor zu kündigen und wäge noch ab, ob das Beamtentum mir soviel wert ist, es nicht zu tun.

  • Mag sein, dass es in deinem Bundesland anders ist - die 8-Stunden-Grenze ist aber sehr verbreitet. Sichere dich also besser noch einmal ab, on die 12 Stunden tatsächlich zutreffend sind (also in einem formalen Arbeitsvertrag).



    Bevor du ganz kündigst, solltest du deine Stelle in eine Angestelltenstelle transferieren lassen. Auf die Art kannst du deine Planstelle in Dtl. als Reserve behalten und in deiner Freistellung unbegrenzt arbeiten.

  • Wobei "8 Stunden" auch nicht bedeutet, dass man 8 Stunden unterrichten kann, die 8 Stunden sind die zulässige Gesamtarbetiszeit. Akzeptiert werden bei unterrichtlichen Tätigkeiten meines Wissens nach dann idR 5 Unterrichtsstunden.

  • Mag sein, dass es in deinem Bundesland anders ist - die 8-Stunden-Grenze ist aber sehr verbreitet. Sichere dich also besser noch einmal ab, on die 12 Stunden tatsächlich zutreffend sind (also in einem formalen Arbeitsvertrag).



    Bevor du ganz kündigst, solltest du deine Stelle in eine Angestelltenstelle transferieren lassen. Auf die Art kannst du deine Planstelle in Dtl. als Reserve behalten und in deiner Freistellung unbegrenzt arbeiten.

    Andernfalls könnte man sich später wieder als Beamter bewerben, oder?
    Als Angestellter hat man schon um einiges weniger netto oder kann man später wieder zum Beamten wechseln?

  • Informiere dich über die Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Erfüllst du diese, sofern du in einigen Jahren zurück nach Dtl. möchtest (recherchiere selbst)? Und denkst du, dass du dann in Dtl. mit deinen Fächern absehbar eine neue Planstelle bekommst (Geburtenrückgang, Schuldenbremse etc.)? Falls die Reaktion bei einem der Punkte "nein" lautet => Transfer in den Angestelltenstatus vor der Freistellung. Ob man von dort zurück in den Beamtenstatus kommt - k.A.; die Planstelle aber bleibt.


    Du suchst den Vorteil eines Beamten + Vorteil eines Angestellten zusammen. Das klappt nicht. Verbeamtung bringt deutliche finanzielle Vorteile, ist berufstechnisch aber eben unflexibler.

  • Das müsste ich aber bis Ende Dezember beantragen und ob wir es machen, wissen wir wohl erst im März.


    Na ja, ich finde Beamten, wenn man gute will, sollten diese Möglichkeit (auch um in die Wirtschaft zu gehen), auch haben.

  • Wer sich an seine Kindheit nicht mehr deutlich erinnert,


    ist ein schlechter Erzieher.


    ( Ebner-Eschenbach )


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