Wie vorbringen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das erklärt natürlich vieles, venti. Werden die Akten auch bereinigt, wenn ein Kind während der Grundschulzeit die Schule wechselt?
    Ich hab in meiner Sachunterrichtsklasse ein sehr auffälliges Kind, das von einer anderen Schule kommt.
    In der Akte steht nichts.
    Ich kenne aber eine andere Referendarin, die an der Schule unterrichtet, die das Kind zuvor besucht hat und mir sagte, dass es da auch sehr schwierig mit ihm gewesen sei.
    Die Mutter hat sich auch ausgeschwiegen.


    Mittlerweile, nach über einem Jahr, hat das Kind und die Familie endlich psychologische Hilfe bekommen.


    Ich sehe es deshalb zweischneidig, solche Informationen zu bereinigen.
    Das Argument des unbeschwerten Neuanfangs finde ich da manchmal fragwürdig: die neue Schule merkt doch meist sehr schnell, das da was nicht stimmt. Zusammenarbeit mit (Fach-)Leuten, die das Kind schon vorher kannten, entfällt aber. Man fragt sich stattdessen, ob es an der neuen Schule, der neuen Situation oder sonstigem liegt, bis man wirklich dahinter kommt, dass es möglicherweise schwerwiegendere und schon länger andauernder Probleme gibt.


    Andererseits sollten solche Notizen über Elternbriefe wie hier genannt natürlich auch nicht in der Akte sein.


    Doris: deinen Brief finde ich gut, würde aber auch sagen, du solltest zusätzlich noch persönlich mit der Lehrerin sprechen.
    Ich wünsch dir viel Erfolg, damit du eine Verbesserung der Situation deines Kindes erreichst!


    LG,
    Melosine

  • Persönliche Briefe und Aktennotizen über den Inhalt mündlicher Gespräche gehören nicht in die Akte.


    Ich habe z. B. grade von einer Mutter brisante Informationen über die familiäre Situation erhalten. In die Akte kommt eine Notiz, dass und wann ein Gespräch über die familiäre Situation stattgefunden hat, und welche Maßnahmen für das Kind vereinbart wurden (letztere werde ich in einigen Wochen überprüfen). Die Aktennotiz reicht mir, um mich zu erinnern. Wenn mein Gedächtnis noch schlechter werden sollte :D , würde ich eine genauere Aktennotiz in meinem privaten Classei-Ordner ablegen.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Hallo,


    es gibt bei uns auch Vorschriften, dass nur Dinge, die auch entsprechend schwerwiegend sind, überhaupt jahrelang dort aufgehoben werden dürfen. Wenn ein Kind in der Grundschule mal übel zugeschlagen hat, das aber nie wieder aufgetreten ist, muss man das nicht seinen Oberstufenlehrern auf die Nase binden.


    Bei unserem letzten Schulwechsel hatte ich der aufnehmenden Schule erklärt, dass ich es nicht möchte, dass sie die Schulakte lesen. Höchstens gemeinsam mit mir, um dann auch unsere Sicht der Dinge zu erfahren.


    Wir haben dann die Akte gemeinsam in ungeöffnetem Umschlag in den Reißwolf geworfen und die Zeugnisse neu abgeheftet. Sie hatten beschlossen, sich selber ein Bild zu machen.


    Die abgebende Schule hatte ihn sozusagen als Schulschwänzer abgestempelt, indem sie die vorliegenden ärztlichen Atteste nicht anerkannte. Das konnte man den Zeugnissen natürlich auch entnehmen. Es brauchte ein halbes Jahr bis wir uns entsprechend durchgesetzt hatten und die Zeugnisse bereinigt und ausgetauscht wurden. Da hatten die neuen Lehrer ihren Eindruck natürlich schon weg. Das hat mir nicht gefallen.


    Da er wirklich nie fehlte, machte das nicht viel aus. Aber wenn er in der ersten Zeit an der neuen Schule gekränkelt hätte, wäre das sicher schwierig geworden.


    Grüße Enja

  • Hallo Melosine,
    ja, ich bereinige auch Akten, wenn ein Kind während der GS-Zeit wechselt. Ich habe schon im Hinterkopf, dass ich wichtige Sachen drinlasse, die die aufnehmende Schule braucht.
    Vermutlich machen es die meisten KolleIinnen bei neuen SchülerInnen wie ich, dass sie in den ersten Wochen überhaupt nicht in die Akte sehen, um sich selbst ein unbefangenes Bild machen zu können.
    Evtl. gibt es dann ja noch die Möglichkeit privater Kontaktaufnahme der Lehrkräfte untereinander.
    Viele Grüße
    venti
    :)

    • Offizieller Beitrag

    Ach so, das ist ja sinnvoll.


    In unserem Fall war es allerdings so, dass sich die neuen Lehrerinnen etwas auf den Arm genommen fühlten, weil die Eltern sagten, da sei nie etwas gewesen und in der Akte auch nichts stand, aber durch Umwege herauskam, dass es auch an der alten Schule massive Probleme gab.


    So wird leicht transportiert, es sei wohl die Schuld der neuen Schule, dass sich das Kind hier so benimmt.


    Aber prinzipiell stimme ich zu, dass es besser ist, unvoreingenommen an ein Kind heranzutreten und sich erstmal nicht mit dem Akteninhalt zu befassen.


    LG,
    Melosine

  • Oh venti,


    in den Reißwolf darf gar nichts so schnell, denn es gibt Vorschriften über die Aufbewahrungsfristen von Akten - mindestens zwei Jahre und bis zu 30 Jahren in Hessen.


    Würde mit den Akten wirklich pädagogisch menschlich umgegangen, hätte ich gar nichts gegen eine vollständige Weitergabe an die nächsten Schulen. Zufünftige Lehrer könnten sich ja auch über eine deutliche Verbesserung freuen.


    Aber wie die Diskussion hier läuft, herrscht Angst vor Missbrauch ganz deutlich vor. Es stimmt ja auch.
    Und das zeigt wieder, wie krank das System Schule ist, in dem doch kleine Kinder und junge Menschen mit Vertrauen beim Erwachsenwerden begleitet werden sollten.


    Und WER macht Schule ?


    Wer hilft mit, den derzeitigen Angst-getragenen Zustand zu verändern?


    Nicht jeder hat mein reform-kämpferisches Naturell - aber schon Zustimmung und Ermutigung wären schön.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

  • Es ist doch nicht wahr. In der Akte sind z.B. Genehmigungen über eine Unterrichtsbefreiung, eine Einverständnis der Eltern, dass das Kind früher heim darf bei Hitzefrei, eine Aktennotiz, dass es wiederholt keine Hausaufgaben hatte...
    Das muss raus. Es gibt sogar Fristen, wie lange das Zeugs höchstens aufgehoben werden darf.
    Gruß venti :)

  • Hm, ich weiß nicht. Ich bin ehrlich gesagt kein Fan von bereinigten Akten. Und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass ich so außergewöhnlich neutral mit den Dingern umgehe.


    Akten geben mir Zusatzinformationen und sind Puzzlestückchen in einem Gesamtbild. Und da gibt es immer einen Haufen Puzzleteile, die ich nicht unterkriege und die halt solange liegen bleiben bis ich sie einordnen kann.
    Und was es interessiert es mich, wenn ein Kind in der 3. Klasse mal keine Hausaufgaben hatte? Wenn es jetzt kein Problem damit hat, denke ich höchstens: Na klasse, das packt er ja jetzt.
    Desgleichen mit der Schrift. Wenn es aber nicht klappt, ist es für mich wichtig zu wissen, was schon vorher gelaufen ist, damit ich nicht wieder bei Null anfangen muss.


    Und der Hauptteil meines Bildes wird sowieso von dem Kind und seinen Eltern höchstpersönlich geprägt. Also meiner bescheidenen Erfahrung nach haben Akten nicht so eine ungeheuer wichtige Bedeutung für die Beurteilung und den Umgang mit einem Kind. Nicht zuletzt, weil meistens eigentlich viel zu wenig drin steht.


    Mal abgesehen davon, dass ich bislang in keiner Akte etwas gefunden habe, was man als "Spitze" gegen irgendwas auffassen könnte. Ich würde alle Akten, die ich kenne, problemlos und unbereinigt den Eltern zeigen können.


    Aber vielleicht bin ich bislang auch einfach immer an Schulen gewesen, die vernünftig mit Akten umgegangen sind. Wer weiß.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo Mia,


    so wie du es beschreibst, ist es mit Sicherheit meistens. Problematisch wird es, wenn mit dem Kind nicht alles glatt läuft. Auch dann werden sich die meisten Lehrer noch relativ sinnvoll verhalten. Aber es genügen ein oder zwei Exemplare dazwischen, um allerhand auszulösen.


    Wir hatten mehrmals massiv mit Mobbing zu tun. Was glaubst du, was eine Lehrerin, die zu einem Kind sagt "Setz dich in die letzte Reihe, ich kann dein blödes Gesicht nicht mehr sehen" noch für Hemmungen, sich auch in der Schülerakte passend zu äußern.


    Wenn man dann genau wegen dieser Vorfälle die Schule wechselt, möchte man deren Ergüsse mit Sicherheit gerne zurücklassen. Vielleicht eher den Entschuldigungsbrief des Schulleiters abheften. Der war dort aber nicht drin.


    Grüße Enja

  • *auf ihr Profil deutet* Erziehungshilfe. Da läuft 100%ig gar nix glatt. :D
    Die Akten der Kinder sind in der Regel schon ordentlich gefüllt, ich meinte jetzt eher die inhaltliche Aussagekraft, der man leider nicht wahnsinnig viel Bedeutung beimessen kann.


    Na ja, wenn sowas in der Akte steht, wie du beschreibst, würde ich mir als Lehrer aber auch meinen Teil über die Kollegin denken. ;)
    Wertungen in dieser oder ähnlicher Form gehören nämlich einfach definitiv nicht in eine Akte rein.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo,


    es geht jetzt vielleicht etwas vom ursprünglichen Thema ab, aber ich gehe davon aus, dass ihr mich versteht.


    Das mit den bereinigten Akten ist schon interessant, bzw die Frage, was die Schulen beim Wechsel (regulär oder außer der Reihe) weiter geben.


    Mich würde das brennend interessieren, es könnte z.b. in unserem Fall die zu Anfang uns als Eltern entgegengebrachte ziemlich unfreundliche Haltung erklären.


    Wenn ich mir vorstelle, was ich da so alles in der GS der Schule geschrieben habe! Das war alles nicht unfreundlich, aber wenn ich merke, dass man meinem Kind Unrecht tun will, dann werde ich zur Löwin und wenn es mit der spitzen Feder ist.


    Auf Gespräche habe ich mich gar nicht eingelassen, denn man hörte uns ja gar nicht zu. Der Rektor der GS, sagte was er meinte und wollte gar nicht hören, welche Position die Eltern haben.


    Hinweise auf Mobbing ect... (wird mir heute auch noch für die GS von Kindern bestätigt) wurde entweder ignoriert oder weggewischt mit der Bemerkung: "Sie soll sich nicht so haben, außerdem ist sie selbst schuld!"


    In der Gs hat sich erst zu Ende ergeben, weil einige Kinder endlich den Mut fanden, dass der Liebling der Lehererin der größte Mobber war (da bekam er die einzige Strafarbeit der GS-Zeit). Vorher war immer klar, wer "Schuld" ist, weil ja der Liebling erst petzte.


    Leider wurde es ja nicht besser durch den Wechsel GS- Regionalschule. Ein Kind, unsicher, ängstlich ohne Selbstbewußtsein, bekam eine neue Chance, aber beim ersten bösen Angriff, wenn es auch nur verbal war, zog es sich wieder zurück. Das Einzige was der Kleinen blieb, waren die guten Noten, das exellente Wissen und das passte einigen Kindern auch wieder nicht. Die Tortour ging weiter, als sei es vorbestimmt.


    Leider wollten die Lehrer nicht hören, was dem Kind schon alles widerfahren war, denn nur so könnte man dem Kind ja helfen. Auch hier wurde auf Mobbing nicht reagiert, da habe ich sogar Mütter als Zeugen.


    Eine Mutter meinte, dass man da nichts machen könnte und sie würde sich eh nicht einmischen. Da lobe ich mir meine Freundin, die mit ihrer sehr lauten Stimme und einem durchaus in bestimmten Fällen nicht gerade feinen Ton der Kleinen half.


    Auch hier fand vieles nur per Brief statt, denn wie sonst könnte ich mir Gehör verschaffen? Aber es geschah nichts.


    Da das Kind wirlich litt, wechselten wir zu hießigen Realschule. Leider war mittlerweile eine Sozialphobie manifestiert und der Anfang war sehr schwer, so schwer, dass die Lehrer berechtigterweise Alarm schlugen. Das habe ich hier ja schon geschrieben.


    Man war uns gegenüber sehr unfreundlich, setzte uns unter Druck und wollte uns auch nicht anhören, es ist anscheinend unwichtig, welche Erfahrungen ein Kind gemacht hat.


    Es gab zwar viele Gespräche, aber die Lehrer wollten bisher nie wissen, was dem Kind widerfahren ist, dass es solche Probs mit anderen Kindern hat.


    Mittlerweile ist es etwas besser, die Klasse ist super nett und bemüht sich um die Kleine und bisher haben die Kinder die Geduld nicht verloren.


    Unsere Tochter fühlt sich wohl und bisher waren außer dem Brief, dass auch ich in einem bestimmten Fall einen Tadel für richtig halte nicht nötig.


    Nun hoffe ich, dass sich tatsächlich etwas verbessert hat und dass nicht eine Bombe am Ende des Schuljahres kommt.


    von den Noten her sicher nicht.


    Doris

  • Hallo Doris,


    so, wie du es beschreibst, würde ich dir empfehlen, dir die Schulakte mal anzusehen. Vielleicht steht auch gar nichts drin und du machst dir unnötig Sorgen.


    Grüße Enja

  • @ venti:


    Du unterrichtest ja in Hessen.
    Kennst Du den Erlass vom 18.09.1996 ?????
    Lies mal von vorne bis hinten.


    Viel Spaß, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
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  • Auch die abgebende Schule muss die zurückbehaltenen Aktenteile aufbewahren.


    Doris, Du kannst vielleicht jetzt noch in der Grundschule Akteneinsicht nehmen.


    Meine Empfehlung ist im Zweifelsfall:
    Vor Schulwechsel gesamte Akte kopieren.
    Dann kann man in Ruhe lesen - auch nach Jahren noch.


    Eigentlich müssen Akten blattweise nummeriert werden, um "Missbrauch" erkennen zu können.


    Eine Verwaltungsrichterin fragte mal den Schulamtjuristen, wo denn die wegradierten aber noch erkenntlichen anderen Seitenzahlen/Seiten seien.


    Na venti, was sagst Du dazu ?


    Ich meine, wenn was jemals gewichtig genug für die Schülerakte war, dann muss es auch drin bleiben.
    Alles andere kommt mir wie Anarchie vor.


    Grüße, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
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  • In Niedersachsen werden Schülerakten nicht nummeriert.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Weder an den Schulen, wo ich selbst war, noch an den Schulen, von denen wir Akten gekriegt haben, sind diese nummeriert. Scheint unüblich zu sein.
    Und ehrlich gesagt kommt mir diese Seitennummerierung auch etwas überbürokratisch vor. *schulterzuck*


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo,


    Gemo hat im Prinzip Recht. Die Schulakte ist eine Verwaltungsakte und muss so geführt werden.


    Allerdings werden "normale" Verwaltungsakten in den seltesten Fällen durchnummiert.


    Es sei denn, ein Verfahren geht bis vor das Verwaltungsgericht, da muss man Nummern vergeben und zwar geschrieben mit dokumentenechten Kugelschreiber bzw. Edding, damit man nichts verändern kann.


    Kleine Anedoke am Rande:


    Das mit dem dokumentenechten Kugelschreiber musste ich leidvoll lernen, als mir unsere Kasse zu Beginn meiner Berufstätigkeit Auszahlungsanordnungen zurückschickte mit der Bemerkung, dass ich den falschen Kuli benutze. Da hat der Kassenaufsichtsbeamte doch tatsächlich mit einem Radierer erprobt, ob man den Kuli wegradieren kann, denn solche Minen gibt es auch.



    Aber Spaß beiseite: Mit Bleistift dürfte nie nummeriert werden, wegen der Manipulierbarkeit.


    Doris

  • Da ja etliche Unterlagen wie zum Beispiel Verweise auch nach einer bestimmten Zeit wieder herausgenommen werden, wäre so eine Nummerierung vielleicht auch eher verwirrend.


    Die Akten meiner Töchter enthalten eigentlich ausschließlich die Zeugnisse. Dann noch das Theater um die vorzeitige Einschulung. Die Empfehlung zur weiterführenden Schule samt Begründung. Einen Hinweis der Schulärztin, über eine verlängerte Gelbsucht nach der Geburt und über einen vermuteten Hüftgelenksschaden, der sich als nicht vorhanden entpuppt hatte. Briefwechsel mit Schule und/oder Lehrern sind dort nicht gelandet.


    Wenn man das nicht weiß, kann man in einem Lehrergespräch unter Umständen sehr überrascht sein, wenn man damit konfrontiert wird, dass sich der Lehrer Sorgen um das Kind macht, weil er gelesen hat, dass so eine Gelbsucht auch einen Hirnschaden verursachen kann. Man selber hat das 15 Jahre später meist völlig vergessen.


    Die Empfehlung bzw. eher die Nicht-Empfehlung für das Gymnasium begleitet das Kind dann offensichtlich bis zum Abitur. Mein Ältester hatte damals nur eine Realschulempfehlung. Wir fanden das nicht passend und kümmerten uns nicht weiter drum. Der Schulleiter meinte, das müsse da raus und hat auch dafür gesorgt, dass die Empfehlung geändert wurde. Das Kind hatte ausschließlich Zweien und Einsen im Zeugnis. Der Lehrer fand es zu schüchtern für das Gymnasium.


    Grüße Enja

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