Freistellungs(Sabbat)jahr, wie funktioniert das, was ist zu beachten

  • An alle, die schon einmal ein Freistellungsjahr genommen haben und aus Erfahrung antworten können:
    Meine Fragen dazu:
    - Wann (Zeitpunkt) muss dies bei der Schulleitung beantragt werden?
    - Aus welchen Gründen kann die SL ablehnen?
    - Habe ich das 2/3-Modell richtig verstanden?
    Ich arbeite 2 Jahre und erhalte in dieser Zeit 2/3 meines Gehaltes, im 3. Jahr bin ich vom Unterricht freigestellt und erhalte auch 2/3-Bezüge?
    - Habe ich das Recht, die Garantie an meine langjährige Stammschule nach Ende des 3. Jahres zurückkehren zu dürfen oder muss ich irgendwo im Oberschulamtsbezirk hin, wo dann gerade Bedarf besteht?
    (Hintergrund: Wurde dann ja im 3. Jahr vollumfänglich von anderen Kollegen vertreten, warum sollte dann also für meine Person vor Ort dann wieder Bedarf sein).
    - Im Freistellungsjahr besteht Beihilfeanspruch, wie verhält es sich mit dem Beitrag zur PKV? Gibt es einen speziellen Tarif für so etwas?
    Danke!

  • Für Niedersachsen:
    Mindestzeit, die man im Dienst sein muss: 10 Jahre, vorher kann man nicht ins Freijahr
    Höchstalter: 59 Jahre
    Ansparphase: flexibel, bei uns am häufigsten 2 Jahren ansparen, dann Freijahr


    Das Ansparmodell hast du richtig verstanden. Du musst jedoch Vollzeit arbeiten in den Jahren der Ansparphase. Teilzeit ist nur möglich, wenn du offiziell Vollzeit tätig bist und schulintern Lazko-Stunden (s. Niedersachsen) oder Überstunden einbezogen werden. Du kannst auch 1 Jahr ansparen bei halben Gehalt oder bis zu 7 jahre bei 6/7 Gehalt.


    SL sollte abhängig von der Dauer der Ansparphase frühzeitig informiert werden. Ich würde 1 Jahr vor Beginn der Ansparphase Bescheid geben
    Ablehnung kann erfolgen, wenn in deinen Fächern o. einem deiner Fächer zu wenig Kollegen vorhanden sind bzw. deutlich absehbar ist, dass zum Zeitpunkt deines Freijahres zu wenig Kollegen da sein werden. Könnte mir auch vorstellen, dass bei Kollegen mit Funktionsstellen weniger oft das OK gegeben wird.


    Ob du das Recht zur Rückkehr an deine Stammschule hast, kann ich nicht garantiert bestätigen. Auf meiner Freijahrgenehmigung stand nichts davon, dass ich u.U. woanders eingsetzt werden kann. Im Gegensatz dazu steht aber in Niedersachsen auf den Genehmigungen eines einjährigen Urlaubs ohne Bezüge, dass man danach auch woanders hinversetzt werden kann.


    Zu: "Wurde dann ja im 3. Jahr vollumfänglich von anderen Kollegen vertreten, warum sollte dann also für meine Person vor Ort dann wieder Bedarf sein." Die stellen ja wohl kaum für deine Abwesenheit extra jemanden ein für ein Jahr. Das Kollegium muss das auch so wuppen, deshalb schaut die SL ja. ob du abkömmlich bist.


    Beihilfe bleibt im Freijahr, der PKV-Beitrag bleibt ebenfalls wie gehabt. Nur bei Urlaub ohne Bezüge verändert sich hier was.


    Ansonsten kann man auch gut beim zuständigen Schulamt (NDS: Landesschulbehörde) anrufen und dort fragen.


    PS: Es hilft ungemein, wenn man bei solchen Fragen das Bundesland angibt.....

  • Hallo,



    gibt es jemanden in Sachsen-Anhalt, der es schon einmal probiert und / oder geschafft hat, ein Sabbatjahr einzulegen? Bin Lehrer an einer Berufsschule, verbeamtet und habe die Grund-Informationen schon bekommen, aber auch den Hinweis, dass bisher kein "Fall" bekannt sei und es schwer werden wird.


    Also, ich würde mich gern mit jemandem austauschen.

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