"Orientierungsstufe" in Ba-Wü?

  • Hallo miteinander!


    Ich habe mal eine Frage zur 5. und 6. Klasse der weiterführenden Schulen (spez. Gymnasium) in Baden-Württemberg. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass diese Klassenstufen "Orientierungsstufen" seien. Was genau bedeutet das? Ich habe das so verstanden, dass man in der 5. Klasse nicht sitzenbleiben kann, sondern, wenn die Noten zur Versetzung nicht ausreichen, in die nächstniedrigere Schulform versetzt wird.
    Stimmt das ?


    P.S.: bedeutet Orientierungsstufe noch mehr?

  • Die Orientierungsstufe ist über § 4 des Schulgesetzes geregelt, der fordert, die Bildungsgänge so aufeinander abzustimmen, dass "sachgerechte Übergänge unter den Schularten ermöglicht werden"
    Genauers dazu findet man dann in der multilateralen Versetzungsordnung:
    Wenn eine Versetzung nach den Regeln der aufzunehmenden Schulart nicht möglich wäre, kann ein Schüler der 5. oder 6. Klasse mit einer entsprechenden Bildungsempfehlung der momentan besuchten Schule trotzdem in die nächsthöhere Klasse der neuen Schulart wechseln.
    Es gibt also keinen Automatismus, dass ein Gymnasiast, der nach 6 nicht versetzt wird, auf die Realschule kommt. Die Bildungsempfehlung kann nämlich auch für die Hauptschule ausgestellt werden.
    Abweichend davon, kann man auch über eine bestandene Prüfung an der neuen Schulart in dieselbe wechseln.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Zitat

    Timm schrieb am 13.07.2005 21:17:
    ....
    Abweichend davon, kann man auch über eine bestandene Prüfung an der neuen Schulart in dieselbe wechseln.


    Zur Ergänzung:
    In Baden-Württemberg erhält an der Hauptschule in den Klassen 5 und 6 derjenige (auf Antrag) die Empfehlung für den Besuch der Realschule, der bis zum Stichtag im Mai in den Kernfächern (D,M,E) mindestens die Noten 2-2-3 vorweisen kann und bei dem in den anderen Fächern keine gravierenden Gründe gegen eine Empfehlung sprechen.



    Jeder, der keine Empfehlung (aufgrund seiner NBotenlage) erhalten hat, besitzt das Recht, sich für die Aufnahmeprüfung an der Realschule zu melden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Danke schon mal für eure Antworten.
    Anscheinend sitze ich aber doch gewaltig auf meiner Leitung. Folgendes ist mir noch nicht ganz klar:
    Wenn ein Schüler am Gymnasium nicht in Klasse 6 versetzt wird, muss er auf jeden Fall vom Gymnasium runter (entweder RS oder HS, je nach Empfehlung)?. Er kann also nicht die 5. Klasse am Gymnasium wiederholen?
    Sehe ich das jetzt so richtig?

  • Der Wortlaut der Versetzungsordnung für das Gymnasium in Ba-Wü lautet.

    Zitat

    §1, Abs.5: Wird ein Schüler am Ende der Klasse 5 oder 6 nicht versetzt, hat die Klassenkonferenz die Empfehlung auszusprechen, dass der Schüler in die Realschule oder in die Hauptschule überwechseln soll, es sei denn, sie gelangt zu der Auffassung, dass der Schüler nach Wiederholung der Klasse voraussichtlich den Anforderungen des Gymnasiums gewwachsen sein wird. Die Empfehlung ist im Jahreszeugnis zu vermerken.


    Die Betonung liegt auf "Empfehlung" und "soll".


    Letztendlich zählt der Elternwille.


    Allerdings gilt:

    Zitat

    §6, Abs.1: Ein Schüler muss das Gymnasium verlassen, wenn er
    1. aus einer Klasse des Gymnasiums, die er wiederholt hat, nicht versetzt wird.


    Hier liegt die Betonung auf "muss".


    Auch in Klasse 5 oder 6 ist eine "Ehrenrunde" durchaus gestattet. Ob sie allerdings sinnvoll ist - und dem Kind guttut, müssen die Eltern entscheiden. Wobei der Wechsel auf eine andere Schulart anfangs genauso schmerzlich sein kann.


    Ich kenne jedoch persönlich mehrere Fälle, bei denen die Kinder nach einem Abgang vom Gymnasium an die Realschule dort zur Spitze gehörten und am WG bzw. TG zeitgleich mit ihren früheren "Kollegen" das Abitur (mit besseren Noten als diese) abgelegt haben.


    Statusdenken nutzt in der Regel nicht dem Wohl der Kinder.....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Danke, alias, jetzt hab auch ich es kapiert! :)
    Bei Orientierungsstufe dachte ich bisher immer, dass es sich um eine Art verlängerte Grundschule handelt, nach der man sich dann entscheiden kann, welche weiterführende Schule man besuchen will (bzw. kann). Dass es das auch bei uns gibt, hat mich doch etwas gewundert; aus meiner Zeit kenne ich das nicht (naja, ist ja auch schon ein Weilchen her).


    Zitat

    Statusdenken nutzt in der Regel nicht dem Wohl der Kinder.....


    ja, da gebe ich dir vollkommen Recht. In meinem Bekanntenkreis haben sehr viele Akademiker ihren Abschluss über Umwege erreicht. Und die, die das Abi auf direktem Weg gemacht haben, haben nicht studiert...... Deshalb sehe ich die weitere Schullaufbahn meines Töchterchens recht locker. Obwohl - wenn sie so weitermacht wie in den ersten 4 Jahren muss ich mir keine Gedanken machen.

  • Hallo,


    ich wohne auch in BW, uns Eltern wurde vor etwa 5 Jahren anlässlich eines Informationsabends über weiterführende Schulen für 4.Klässler noch versprochen, es heisse "Orientierungsstufe", weil man eben auch relativ einfach von der Realschule ins Gymnasium wechseln könne.



    Es nähme mich jetzt aber wunder, wie das jetzt in Zukunft aussieht mit G8. Gewisse Fremdsprachen und auch andere Fächer beginnen jetzt schon in der 6.Klasse, während das auf der Realschule nicht der Fall ist. D.h. um es realistisch zu sehen, kann man sich wohl schon noch "gegen oben" umorientieren, aber ohne Klassenwiederholung wird das kaum erfolgversprechend sein.



    lg,


    füchsle

  • @ füchsle:
    Ja, du hast meines Erachtens den ganz wunden Punkt getroffen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • ja, das sehe ich leider auch so.
    Ganz schlimm finde ich aber, dass du heutzutage ja nicht mal mehr in eine andere Stadt umziehen kannst, geschweigedenn (schreibt man das tatsächlich zusammen?) in ein anderes Bundesland, da jedes Gymnasium und jede Realschule inzwischen ein anderes Profil haben - z.b. Bilinguales Gymnasium.

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