Fachbereichskonferenzleitung - Streichung der Anrechnungsstunden durch Rektor

  • Unser neuer Schulleiter an einer Realschule in Niedersachsen hat auf der
    Fachbereichskonferenzleitersitzung einige Änderungen vorgenommen.


    1. Die 5 vorgeschriebenen Fachbereiche sollen um einen 6. Bereich
    erweitert werden. Dazu sollen die Fächer neu zu den Fachbereichen
    zugeordnet werden.




    2. Die den FBKL offiziell zustehenden 6 Ausgleichsstunden sollen nun
    von diesen auf andere besonders engagierte Lehrkräfte verteilt werden
    und diese nicht am Stück sondern in Zwanzigsteln (20 Std= 1.
    Ausgleichsstunde). Außerdem soll das auch erst nachträglich passieren.




    Meine Fragen nun zu 1: Können die Fachbereiche einfach neu zusammengetzt werden?




    Zu 2: Kann ein Rektor einfach bestimmen, dass die offiziellen 6
    Stunden für die FBKL anders verteilt werden? Einige FBKLer würden, wenn
    diese eine Stunde wegfallen würde, ihr Amt niederlegen (so auch ich).
    Der Rektor kann die FBKL ja auch zwangsverpflichten (was uns auch schon
    angedroht wurde). Gibt es da nicht ein rechtliches Schlupfloch?




    Über einen schnellen Rat würde ich mich sehr freuen, denn die FBKLer sind ratlos.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es so ist, wie in Hessen, ginge das (ggf) nicht so einfach, denn da bestimmt über die Verteilung des Schuldeputats (erstmal rauskriegen, aus welchem Deputat die Stunden sind) die Gesamtkonferenz. Über Schulleitungs- und Schulleiterdeputat bestimmen Schulleitung und Schulleiter. Wenn die Stunden aus dem Deputat sind, kann man nix machen.


    Das müsstet ihr zuerst klären. Dann wäre es wichtig, die Summe des Schuldeputats zu wissen (geht üblicherweise aus der Pflichtstundenverordnung oder Arbeitszeitverordnung und zugehörige Erlasse hervor) und über die Bestimmungen zur Verwendung: Schulgesetz - Rechte der Gesamtkonferenz oder ähnlihe Fundorte. Da steht auch meisten drin, ob die Gesamtkonferenz über die "Grundzüge der Unterrichts- und Aufgebanverteilung" mitbestimmt - also zum beispiel auch über neue Fachbereiche...


    Menschen zu solchen Aufgaben zwangszuverpflichten ist halt idiotisch. Dann machen sie sie nur solala. Oder gar nicht. Da müsste euer Personalrat mal mit dem Herrn über Führung reden. Das sind ja die absoluten basics.

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  • Hallo Wellness,


    zu

    Zitat

    Die den FBKL offiziell zustehenden 6 Ausgleichsstunden sollen nun von diesen auf andere besonders engagierte Lehrkräfte verteilt werden


    Dies dürfte rechtlich nicht zulässig sein. In der Anlage 1 zur Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds.ArbZVO-Schule) heißt es: Die "Lehrkräfte, die eine Fachkonferenz an einer Hauptschule, Realschule oder Haupt- und Realschule leiten, die mindestens zweizügig geführt wird," erhalten insgesamt 6 Anrechnungsstunden. Diese 6 Anrechnungsstunden sind also diesem Personenkreis zugeordnet. Nicht jede Fachkonferenzleitung muss eine Anrechnungsstunde bekommen, aber die 6 Anrechnungsstunden müssen unter den Fachkonferenzleitenden aufgeteilt werden. §12 legt fest: DIe mit den Aufgaben (hier: Der Fachkonferenzleitung) betrauten Personen erhalten die Anrechnungsstunden.


    Gruß
    Nitram

    • Offizieller Beitrag

    :aufgepasst:
    Sowas dacht ich mir!
    Dann müssen jetzt die Fachkonferenzleiter zum Rektor und sagen "guter Versuch, aber die Stunden rücken wir nicht raus". Und wenn der das trotzdem durchsetzen will, meldet es einer bei der Schulaufsicht.

  • :) Danke für eure Antworten. Ich dachte mir auch so etwas. Wenn Stunden zweckgebunden sind, also für die Leitung der Fachbereiche, kann man nicht einfach verlangen, dass diese die abgeben.
    Angenommen, der Rektor will das trotzdem durchdrücken, erst den Schulpersonalrat einschalten? Und wenn der nichts bewirken kann: direkt zur Schulaufsicht oder noch irgendwo einen Zwischenstopp einlegen?

  • Für Beamte besteht die Pflicht (und das Recht) zur Remonstration.
    Gibt der Dienstvorgesetzte eine Anweisung, an deren Rechtmäßigkeit Bedenken bestehen, müssen diese Bedenken dem Dienstvorgesetzten gegenüber geäußert werden.
    Wird die Anweisung aufrecht erhalten, muss der Beamte sich an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. -> Kein Personalrat


    Gruß
    Nitram

  • Ok, das ist doch schon mal gut. Also ich fasse zur Verständnis noch mal zusammen: Die Anrechnungsstunden für die Fachbereichskonferenzleitung sind personengebunden und können nicht anders im Fachbereich aufgeteilt werden, ist das richtig? :D

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es so ist, wie in Hessen, ginge das (ggf) nicht so einfach, denn da bestimmt über die Verteilung des Schuldeputats (erstmal rauskriegen, aus welchem Deputat die Stunden sind) die Gesamtkonferenz.


    Allerdings kann der Schulleiter / die Schulleiterin bei Uneinigkeit mit der Gesamtkonferenz die Hälfte dieser Stunden auch selbst verteilen (§ 5 (4) der Pflichtstundenverordnung).

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt, Trantor (wobei das Schuldeputat glaube ich §6 ist), aber immerhin muss es a) erstmal diskutiert werden und b) ist auf der Selbstverteilung bei Uneinigkeit zu beharren langfristig unglaublich dämliches Schulleiterhandeln und zum Glück nicht gängige Praxis. Aber für den thread hier ist das in der Tat OT... da wurde ja mittlerweile der passende Rechtstext gefunden.

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