Relevanz der Bachelornote für die Endnote

  • Moin!
    Ich studiere zur Zeit den ZFB (Gym/Ges) nach dem LABG 2009 und habe eine Frage, die mir an meiner Uni (Münster) keine der eigentlich dafür zuständigen Institutionen beantworten konnte: Welche Relevanz hat die Bachelornote in besagtem Studiengang für die Bildung der Endnote (in NRW)? Stimmt es wirklich, dass sie lediglich bei der Bewerbung auf einen Masterplatz zum Zuge kommt, oder wird sie irgendwie mit in die Endnote eingerechnet (was meiner Ansicht nach nur logisch wäre, sind schließlich 3 Jahre die man investiert, im Master z.B. nur 2). Ich weiß, dass es hier schon Beiträge zu diesem Thema gibt, allerdings sind sie entweder veraltet oder erhalten keine definitiven Aussagen (soweit ich das sehe). Von Kommilitonen habe ich auch nur sehr viel Verschiedenes gehört.
    Falls jemand diesbzgl. Bescheid weiß, wäre ein Link o.ä. sehr hilfreich.
    Liebe Grüße,
    Feuer

  • Garantieren kann ich nix, aber mit ziemlicher Sicherheit wird die Bachelor-Note keinen Einfluss auf die Master-Note haben. Mit dem BA hast du einen Abschluss erworben und dich damit für ein Master-Studium qualifiziert. Tatsächlich ist beim Lehrer-Studium der Übergang ja eigentlich unmerklich, aber theoretisch beginnst du mit dem Master von vorne.


    Zum Trost: Früher war es in dieser Hinsicht noch schlimmer. Im Magister-Studium, und ich denke auch im Lehramt, gab es einige Abschlussprüfungen, die allein über die Note entschieden haben. In meinem Fall zwei Klausuren, zwei mündliche Prüfungen und die Magisterarbeit. Also fünf Prüfungsteile. Die Noten der ganzen Semester davor waren egal, man musste halt nur bestehen, um die nötigen Scheine zu erwerben.


    Wenn das Studium bis dahin nicht so toll war, kann das natürlich auch Möglichkeiten eröffnen ;)

  • Ich habe keine Ahnung was der ZFB ist, aber ich kann dir sagen wie es bei mir war: Die Bachelornote hatte keinerlei Einfluss auf die Masternote. Allerdings muss man sich den Master of Education noch als 1. Staatsexamen anerkennen lassen, und dort spielt dann die Bachelornote (bzw. es spielen einige Noten aus dem Bachelor, nicht die Gesamtnote) wieder mit rein. Ich nehme an welche Noten aus dem Bachelor für das Staatsexamen relevant sind wird sich von Uni zu Uni unterscheiden, schließlich sind die Studiengänge ja unterschiedlich aufgebaut (also ein Modul, das ich absolviert habe, muss es in Münster nicht geben, sodass du die Modulnote dann logischerweise auch nicht erlangen kannst; das gilt noch mehr für einzelne Veranstaltungen).

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Verlink mal die für dich zutreffende Master-Prüfungsordnung.
    In der von mir gefundenen (bei der ich nicht sicher bin, ob sie die für dich richtige ist) steht ziemlich klar drin, welche Prüfungsleistungen zählen. Was nicht drin steht, geht auch nicht ein.


    Zu

    Zitat

    ... (was meiner Ansicht nach nur logisch wäre, sind schließlich 3 Jahre die man investiert, im Master ...


    Du kannst den Bachelor auch einfach als Zulassungsvoraussetzung sehen.
    Du musstest Abitur machen, um Studieren zu dürfen. Darin hast du 12/13 Jahre investiert. Trotzdem geht deine Abinote nicht in die Bachelornote ein.


    Gruß
    Nitram

  • Feuer ich bin an der gleichen Uni im selben Studiengang und hatte diese Frage vor einiger Zeit hier auch schon mal gestellt, aber das hast Du ja wahrscheinlich auch schon gelesen. Leider wusste damals niemand etwas dazu und auch ich bin bis heute nicht schlauer, obwohl ich noch versucht habe mich weiter zu informieren.


    Auf Nachfrage im Prüfungsamt kam eine ausweichende Antwort, also absolutes Unwissen. Gerüchteweise habe ich gehört das die Bachelornote keine Relevanz hat, erst die Masternote, aber ob das stimmt? Zumindest als Zugang zum Master, wie andere hier schon geschrieben haben, ist sie relevant. Aber auch da -gerüchteweise- soll die Uni angeblich darauf achten das all ihre Schäfchen möglichst zum MEd zugelassen werden...


    Ich werde bei nächster Gelegenheit noch mal die Studienberatung für den MEd im ZfL fragen, weil ich als zweitstudentin wahrscheinlich andere Voraussetzungen habe und mich eh beraten lassen wollte, in der Hoffnung das die es wissen. Da es ja noch niemanden gibt der nach dem LABG 2009 abgeschlossen hat (die sind ja erst dieses WS mit dem MEd nach LABG 2009 angefangen) gibt es auch keine exemplarischen Beispiele. Total ärgerlich, ich wüsste ja gerne wieviel von dem was ich jetzt mache sich bereits auf meine späteren Einstellungschancen (Ordnungsgruppe nach dem Ref) auswirkt...

  • Moin!
    Zunächst einmal danke ich euch allen für die schnellen Antworten. Leider habe ich immer noch keine Gewissheit, da mir die von Midnatsol beschriebene Einrechnung der Bachelornote in das 1. Staatsexamen schon von anderen Kommilitonen berichtet wurde. Andere wiederum vertraten die Ansicht von Th0r5ten und Nitram: Die Bachelornote sei später vollkommen irrelevant.


    @ Nitram: Den Bachelor lediglich als Zugangsvoraussetzung für den Master zu sehen ist sicherlich eine legitime Betrachtungsweise. Dem würde ich allderdings entgegenhalten, dass ich mich mit der Wahl der Schwerpunkte im Bachelor ja schon auf das Ziel "Lehramt" fixiert habe. Deshalb ist es im Vergleich zum Abi denke ich nochmal etwas anderes. Außerdem denke ich, dass es den Grad der "Objektivität" der Bewertung einer Person erhöht, wenn möglichst viele Noten einbezogen werden (da es Faktoren wie subjektive Bewertung, schlechten Tag gehabt, etc., relativiert); daher sollte der Bachelor m.M. nach zuminest in irgendeiner Form in die Note mit einfließen. Dementsprechend kann ich bei dem von Th0r5ten beschriebenen System auch nur mit dem Kopf schütteln....
    Hier mal der Link zur Studienordnung: http://www.uni-muenster.de/imp…_ges_labg2009_2014_09.pdf
    Falls es so wie von Midnatsol beschrieben sein sollte, hilft die Info über die Zusammensetzung der Masternote allerdings auch nicht weiter....


    @ Conleys: Ich werde auch bald nochmal im ZFL vorbeischauen und nachfragen. Dass diese Frage weder das ZFL noch das Prüfungsamt beantworten können finde ich übrigens richtig "krass". Genau für solche Fragen gibt es diese Einrichtungen doch. Auf die Frage, wer mir das denn sagen könne erntete ich auch nur betroffenes Schweigen. -.-

  • Ich habe nicht die Ansicht vertreten, die Bachelornote sei später vollkommen irrelevant!
    Mit meiner Aussage "Du kannst den Bachelor auch einfach als Zulassungsvoraussetzung sehen. ..." wollte ich lediglich deinem "... was meiner Ansicht nach logisch wäre..." entgegentreten.


    Ob die Note nun eingeht oder nicht, ist eine Frage der Prüfungsvorschrift(en). Argumente wie "... dem würde ich allerdings entgegenhalten ..." helfen hier nicht weiter (und ihre Formulierung bring dich einer Lösung deines Problems nicht näher). Beim erstellen der POs mag über Sinn und Unsinn verschieder Verfahren diskutiert worden sein. Als Ergebnis der Diskussion ist eine PO entstanden. Diese enthält nicht mehr den Verlauf der Diskussion, sondern nur noch das Ergebnis.


    In deinem Ausgangsthread sprichts du von einer Endnote. In der verlinkten PO finde sich die Begriffe "Modulnote" und "Gesamtnote". Meint dein Begriff "Endnote" diese? Hast du noch einen Link zu der in §2 (2) erwähnten Rahmenordnung? (Auch wenn du diesen hast, kann ich mir diese allerdings frühestens in 4 Tagen ansehen).


    Gruß
    Nitram

  • Ich glaube, es geht wirklich um die Frage, was vom Bachelor mit in die Endnote nach dem Ref einfließt, also wie er die Ordnungsgruppe beinflusst. Das ist ja für uns zukünftige Lehrer ausschlaggebend.


    Allerdings ist der 2Fach Bachelor nicht ausschließlich mit dem Ziel Lehramt zu studieren, anders als der Bachelor (HRGe) oder Primarstufe. Der 2FB kann auch Zugangsvoraussetzung für einen Master of Arts oder Science sein, dann fällt der verpflichtende Teil in den Bildungswissenschaften raus und es können "Allgemeine Studien" absolviert werden.


    Ich habe Prüfungsordnung und Rahmenordnung rauf und runter gelesen, aber die geht halt nur bis zum Master und sagt tatsächlich nichts über die Notenzusammensetzung aus.


    Meine Erfahrung aus meinem Bachelor of Arts und dem MBA den ich bereits habe ist, dass jeder Studiengang für sich beurteilt wird, mein Bachelor hatte keinerlei Einfluss auf meinen Master in der Notengebung.


    Die Frage die sich dann aber wieder stellt ist auch, wie zählt der Master rein in die Endnote nach dem Ref? Und wieso zählt beim bisherigen Modellversuch die Bachelornote sehr wohl für die Gesamtnote?


    Alles ziemlich merkwürdig und ich wüsste wirklich mal gerne wer da kompetent weiterhelfen kann. Aber ich werde auf jeden Fall weiter nachaken...

  • Moin!
    Entschuldige Nitram, natürlich hast du Recht und das nicht behauptet. Habe mich im Eifer des Gefechts vertan.
    Mit "Gesamtnote" ist in der PO die Masternote gemeint (wenn ich das richtig verstehe). Mir geht es allerdings mit "Endnote" um die Note, mit der ich mich später als Lehrer bewerbe. Woraus setzt diese sich zusammen?
    Die Suche nach einer Rahmenordnung war leider erfolglos; auf der Uniseite sind lediglich veraltete Rahmenordnungen zu finden und Google hat mir auch nicht weitergeholfen.
    Gruß,
    Feuer

  • Du bewirbst dich mit deiner Ordnungsgruppe, die setzt sich in NRW so zusammen: [(1. StaatsEx + 2 StaatsEx) : 2]*10, also z.B. [(1,2+2,0) :2]*10=16, also Ordnungsgruppe 16. Stellen werden dann bis zu einer gewissen Ordnungsgruppe ausgeschrieben, also alle Bewerber bis zu dieser Ordnungsgruppe eingeladen. Bei Einladungen bis Ordnunbsgruppe 20 wärst du mit obiger "Note" also dabei, bei Einladungen bis Ordnungsgruppe 15 nicht.


    Auch wenn das für deinen Studiengang in Münster anders aussehen kann kannst du bei Interesse zur Orientierung mal hier gucken: das ist die Anleitung, wie meine Staatsexamensnote sich aus meinen Studienleistungen (Bachelor und Master) errechnet. Vllt. sieht es bei euch ja ähnlich aus. Dass da keiner Bescheid weiß ist aber schon ein starkes Stück!
    Übrigens läuft die Anerkennung des M.Ed. als 1. Staatsexamen über das Landesprüfungsamt, tendentiell müssten die dir also helfen können. Von Münster würde ich mir momentan aber nicht allzu viel erwarten - ich muss da gerade meine Anerkennung durchführen lassen, aber die kriegen es nicht auf die Kette, weil eigentlich seit Januar ein neues System hätte etabliert werden sollen, aber noch läuft da garnichts und ich sitze hier mit zappelnden Füßen weil ich den Beginn des Refs und die Einreichfrist des Staatsexamens bei der Bezirksregierung näherkommen sehe ;)

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Moin nochmal, Midnatsol!
    Danke für deine ausführliche Antwort, allerdings bezieht sich die von dir verlinkte Seite (auf der ich bei meiner mittlerweile schier endlosen Suche auch schon war :( ) auf den Stand von 2007; für mich ist allerdings das LABG 2009 ausschlaggebend und dazu finde ich einfach NICHTS. Der Tipp mit dem Landesprüfungsamt ist gut, werde direkt eine Mail hinschreiben und darauf hoffen, dass man wenigstens dort etwas weiß.... Mittlerweile bin ich echt am verzweifeln.... :D. Drücke dir die Daumen, dass es mit deiner Anerkennung rasch funktioniert!
    Grüße,
    Feuer

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