Schulleitergutachten NACH dem Ref ??

  • Hallo liebe Leute,


    ich bin nun seit Ende Okotober letzten Jahres fertig mit dem Ref und seit Anfang November in Vertretung an einem Gymnasium tätig. Interessieren würde mich nun folgendes: Wie ist die allgemeine Vorgehensweise bei Bewerbungen auf feste Stellen / Vertretungsstellen in Bezug auf evtl. vorhandene Schulleitergutachten? Wird allgemein bei Bewerbungen stillschweigend ein Schulleitergutachten verlangt, sofern man länger als ein halbes Jahr an einer Schule als Vertretung gearbeitet hat? Im Moment bin ich lediglich im Besitz EINES solchen literarischen Meisterwerks (nämlich das aus meinem Ref). Das ist eigentlicht ganz gut (Gesamtnote: 1,5) und ich würde es auch gerne bei nur einem Gutachten belassen, nur will ich eben nicht in irgendein Fettnäpfchen treten. Ach ja, ich unterrichte momentan im schönen NRW (sofern das hierbei überhaupt irgend eine Relevanz hat ;) Hat irgendjemand von Euch Erfahrungen zu dieser Thematik?


    Vielen Dank für Eure Tipps!

  • Du musst für ein Bewerbungsverfahren nicht aus eigener Initiative ein Schulleitergutachten einholen. Du bewirbst dich ganz normal über das Listenverfahren oder die schulscharfe Bewerbung, indem du dich bei der Landesplattform einloggst bzw. gleichzeitig schon mal deine Fühler mit Initiativbewerbungen und Kontakten zu Schulen ausstreckst, die ausschreiben. Die Webadresse erhältst du in deinem Studienseminar, bei dem schulscharfen Verfahren reichst du die Unterlagen ein, die du schon mit deinem Examen erhalten hast.


    Falls du eine feste Stelle erhältst und Beamter zur Lebenszeit wirst, wird ein weiteres Schulleitergutachten im Rahmen des Verfahrens zur Verbeamtung auf Lebenszeit angefertigt. Da musst du aber nicht von dir aus aktiv werden, das geschieht automatisch. Ob es in der Probezeit beim Angestelltenverhältnis auch so ist, weiß ich nicht.


    Nele

  • auch bei angestellten wird eine beurteilung geschrieben.
    du hast innerhal der ersten 6 monate 2 revisionen.. dann gibt es eine dienstliche burteilung und wenn die positiv ausfällt, dann ist deine robezeit vorbei und du bist "fest" angestellt..
    da mein sl damals, als ich noch angestellt war, es geschafft hat sage und schreibe nach den 6 monaten noch 10!! monate zu brauchen, um die dienstliche beurteilung zu schreiben erhielt ich mein offizielles schreben von der bezreg nach ca. 18 monaten.. ihre probezeit ist vorbei... und das wo man als angestellter nur 6 monate hat...

  • Da hättest du natürlich klagen können. Aber da es, wenn auch verspätet, geschehen ist, ist es jetzt egal.


    nele

  • Sieht es denn nicht komisch aus, wenn man dem Bewerbungsschreiben an die Schule (auf schulscharfe Stellen) keine Beurteilung/Arbeitszeugnisse von Vertretungsstellen mitschickt?


    Ich hab von meiner letzten Vertretungsstelle auch noch kein Arbeitszeugnis bekommen und ich wüsste auch gerne, ob es sich "lohnt" da nachzuhaken oder ob das hinterher bei Bewerbungen auf Planstellen sowieso keine Rolle spielt. Denn ehrlich, was soll der Schuleiter der Vertretungsschule da schon groß reinschreiben. Der hat mich ja nie im Unterrich gesehen in meiner ganzen Zeit dort!

  • Ich war auch ein halbes Jahr Vertretungslehrer und habe dafür kein Gutachten vom Schulleiter eingeholt und keine Schule, an der ich mich beworben habe, hat sich danach erkundigt. Ich finde es auch etwas schwierig für die Schule ein solches Gutachten anzufertigen für einen so kurzen Zeitraum. In meiner Bewerbung habe ich diese Vertretungszeit mit in den Lebenslauf eingebracht. Allein das macht doch schon einen positiven Eindruck, dass man sich darum bemüht hat und entsprechend Erfahrung vorweisen kann. Im Zweifel ruft die Schulleitung in der Schule an und fragt dort direkt nach, inwieweit man sich als Vertretungslehrer bewährt hat.

  • Also ich hab bisher 2 Vertretungsstellen hinter mir und habe bei beiden ein ausführliches Gutachten von der Schulleitung bekommen obwohl ich jeweils nur 1 Schulhalbjahr dort war. Bei der ersten Schule hatte ich vorsichtig angefragt (hab an einer KGS in allen Schulzweigen und auch fachfremd unterrichtet und wollte das gerne bestätigt haben). Bei der zweiten Schule habe ich das am letzten Tag von allein in die Hand gedrückt bekommen.


    Ich hatte das erste Gutachten bei den Vorstellungsgesprächen für die zweite Vertretungsstelle (mehrere Gespräche an einem Tag) dabei und da waren alle Schulleiter recht interessiert daran, aber ich glaube nicht, dass sie es aktiv eingefordert hätten, wenn ich es nicht dabei gelegt hätte. Gleiches dürfte für feste Stellen gelten... Es kann nicht schaden, eine gute Beurteilung bei einer schulscharfen Bewerbung dazuzulegen, aber ich glaube besonders wichtig ist es nicht.

  • Ich hatte 7 Vertretungsstellen und habe mir eher Bescheinigungen ausstellen lassen, was ich an der jeweiligen Schule unterrichtet und sonst noch gemacht habe. Es standen auch noch ein paar nette Sätze darunter. Die meisten Schulleiter wussten auch nicht wie so etwas auszusehen hat, ich auch nicht. Nur bei der letzten Vertretungsstelle habe ich ein Gutachten bekommen, da hat sich auch der Schulleiter meinen Unterricht angescut. Vorher ist das nie vorgekommen.
    Ich glaube das Die Bescheinigungen schon gut ankommen, viele SL waren auch begeistert von den Erfahrungen, die ich gesammelt habe. Trotzdem hat es lange gedauert bis ich eine feste Stelle bekommen habe. Die Stelle habe ich bekommen, weil nur 9 Bewerber da waren und wegen dem Fach Textlgestaltung. Eine Kollegin mit diesem Fach wurde kurze Zeit später pensioniert.


    LG M.

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