Umschulung wann richtig? Grundschule!

  • Guten Tag,


    und zwar stehe ich im Moment vor einem großen Problem.


    Es geht um meine Tochter, die Ende August eingeschult wurde in der Grundschule im Heimatort.


    Nun hat sich für mich die glückliche Wende ergeben, daß ich in einigen Monaten einen Vollzeitjob bekomme wenn die Betreuung meiner Kinder lückenlos abgesichert ist!


    Die Einzige, die für die Betreuung in Frage kommt ist meine Mutti. Da sie aber kein Auto hat, ist es nicht möglich täglich für meine Kinder dazusein.

    Ich habe nun einen Antrag gestellt, wegen Umschulung in eine andere Schule wo es meiner Mutti mit der Betreuung problemlos möglich wäre.


    Laut Aussage der jetzigen Schulleiterin würde ich den Job ja erst in ein paar Monaten bekommen und deswegen wäre die Umschulung im Moment nicht notwendig!


    Meine Tochter würde im Moment einen Lernprozess durchmachen der nicht gestört werden darf.


    Ich solle den Antrag noch einmal stellen, in ca. 5-6 Monaten wenn ich eben mit der Arbeit anfangen würde.


    Dann hätte sie den Grund gelernt und es wäre dann!!! problemlos möglich.


    Im Moment würde eben jede Lehrerin den Stoff anders anfangen und deswegen wäre es nicht gut!


    Ich verstehe die Aussage der Schulleiterin aber bin der Meinung daß es meiner Tochter in 5-6 Monaten mit einer Umschulung noch schlechter gehen würde.
    Denn dann müsste sie sich auch!!! umgewöhnen und dann würde auch anders gelernt als in ihrer jetzigen Schule!


    Das Klassen-Team hätte sich schon zusammen gefunden und sie würde erst mal aussen vor stehen.


    Ist es wirklich besser, wenn man Kinder nach dem Leitsatz " Umso später, Umso besser" umschult?


    Das will mir einfach nicht einleuchten!


    Sie ist eine kleine, pfiffige Persönlichkeit die diese Umschulung auch möchte.


    Ich wäre um jede ehrliche Meinung dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen


    Andrea

  • Liegt die Entscheidung überhaupt bei der Schulleitung?
    Es stellt sich auch die Frage, ob sie Dir überhaupt glauben.
    Hast Du einen Arbeitsvertrag beibringen können?


    Dieser Leitfaden (BaWü) ist für das "Verständnis des Verständnisses eines Schulamtes über Schulbezirke" vielleicht ganz interessant:
    Der Schulbezirk und seine Ausnahmen
    Also absolut lebensfern finde ich die Gedankengänge nicht.


    Grüße,
    Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von oh-ein-papa ()

  • Hallo Andrea :)


    Letztes Jahr habe ich auch nach nur ein paar Wochen einen weiteren Erstklässler in die Klasse bekommen.
    Bei ihm hat die Umgewöhnung - was die Art des Lernens angeht und auch die Gewöhnung an die neue Lehrkraft - gut geklappt.
    Er hat auch innerhalb der Lerngruppe schnell Anschluss gefunden.


    Meine Erfahrungen sind also anders als die deiner Rektorin.
    Sicher melden sich aber noch mehr Stimmen dazu, dann bekommst du vielleicht etwas mehr Einblick um die Sache von allen Seiten zu beleuchten.


    Grüße, Sabi

  • Hallo Andrea,


    wenn für dich und deine Tochter die Umschulung jetzt organisatorisch problemlos ist, würde ich es auch jetzt machen. Du kannst das veranlassen. Die abgebende Schule kann das Kind nicht halten, wenn die neue Schule dein Kind aufnehmen will/kann. (Ich hoffe jetzt mal, dass das für alle Bundesländer gilt.) Warum sollte sie auch? Nach meinen Erfahrungen ist es besser, einen Erstklässler möglichst früh in die neue Lerngruppe zu integrieren, wenn das eh geplant ist.


    Gruß,
    Peter

  • Hallo!


    Vielen Dank für die Antworten!


    Was soll ich sagen, die Schulleiterin hat mir mehr oder minder unmissverständlich klar gemacht, daß sie einer sofortigen Umschulung nicht zustimmt.


    Aber in 5-6 Monaten sagt sie, ist das kein Problem.


    Grenzt für mich schon langsam an Erpressung.


    Sie sagte auch, das Schulamt entscheidet so wie sie entscheidet. Also bin ich absolut von ihr abhängig!
    Sagt sie Nein, dann habe ich Pech gehabt!


    Oder soll ich einfach mal bei Regionalschulamt anfragen?


    Viele Grüße Andrea!

  • Hallo Andrea,


    Und wenn du den Wohnsitz deiner Kinder auf die Adresse deiner Mutter änderst ? Das müsste doch gehen u. damit wäre auch ein anderer Schulbezirk für deine Kinder zuständig .


    LG B.

    Wer war eigentlich Friedrich List? Er saß im Gefängnis, war Staatsfeind, Flüchtling und Asylant, und ein streitbarer Mensch noch dazu. Sein Leben beendete er mit Selbstmord.

  • Hallo!


    Wir wohnen in Sachsen!


    Ummelden auf meine Mutter, ich weiß auch nicht.
    Zieht das dann nicht weitere Kreise?
    Wenn gar nichts helfen sollte, dann ziehe ich das als letzten Ausweg vielleicht in Betracht!
    Vielen Dank trotzdem!


    Viele Grüße Andrea!

  • Die Regelung in Sachsen ist so:

    Zitat

    Soweit ein Schulbezirk oder ein Einzugsbereich besteht, hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. Dies gilt nicht für Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen. Auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers soll der Schulleiter der aufnehmenden Schule bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere wenn


    1. pädagogische Gründe dafür sprechen,
    2. besondere soziale Umstände vorliegen,
    3. die Verkehrsverhältnisse es erfordern oder
    4. die Berufsausbildung wesentlich erleichtert wird,


    Ausnahmen von Satz 1 zulassen. Vor der Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht zum Besuch der Schule des Schulbezirks ist die Zustimmung des Regionalschulamtes einzuholen.


    Das steht im §25 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen
    Tja, dann würde ich mal mit dem Schulamt telefonieren...
    Gruß,
    Peter


    P.S.: Die abgebende Schule hat also keinen Einfluss, es sei denn, die Schulleiterin hat Einfluss auf's Schulamt.

  • Aber was noch alles an Verordnungen usw. existiert wissen wir noch nicht wirklich.
    Und wenn Du Dich ans Schulamt wendest, musst Du zumindest damit rechnen, dass Deine Schulleiterin befragt wird.
    Einen wasserdichten Anspruch würde ich bei einer reinen Absichtserklärung eher nicht vermuten.



    Grüße,
    Martin


    P.S.: Wenn die Schulleiterin schon weiss, dass es um die Arbeitsstelle geht, dann kann eine vorgeschobene Ummeldung zur Oma schnell nach hinten losgehen. Dann wird man Dir unterstellen, dass es primär darum geht, der jetzigen Grundschule zu entkommen.

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  • Hallo Andrea,


    Ich denke das kommt darauf an wie dringend du die Arbeit brauchst. Ich sehe das dann eher als Notwehr ;) Und es ist ja nichts verwerfliches dabei , wenn Kinder bei der Oma wohnen. :rolleyes: Natürlich gibt es auch Eltern die das machen um eine bestimmte besonders gute Schule für Kind ihr wählen zu können. Das "könnte" man dann als Schultourismus bezeichnen und heißt sicher nicht jeder gut. 8)


    LG B.


    Zitat

    Wenn die Schulleiterin schon weiss, dass es um die Arbeitsstelle geht, dann kann eine vorgeschobene Ummeldung zur Oma schnell nach hinten losgehen. Dann wird man Dir unterstellen, dass es primär darum geht, der jetzigen Grundschule zu entkommen.

    Und was wollen sie denn dann machen ? Es ist nicht verboten ! Kein Gesetz was dagegen spricht .

    Wer war eigentlich Friedrich List? Er saß im Gefängnis, war Staatsfeind, Flüchtling und Asylant, und ein streitbarer Mensch noch dazu. Sein Leben beendete er mit Selbstmord.

    Einmal editiert, zuletzt von Braunauge ()

  • Zitat

    Braunauge schrieb am 27.09.2005 18:42:
    Und was wollen sie denn dann machen ? Es ist nicht verboten ! Kein Gesetz was dagegen spricht .


    Es geht ja erstmal um die Monate bis zur Aufnahme einer Arbeit. Die bezweifeln einfach, dass der Lebensmittelpunkt der Tochter vorher wirklich bei der Oma ist - und erteilen keine Genehmigung für die Umschulung. Und dann warten sie, bis das Gegenteil glaubhaft gemacht wird. Und dann machen sie vielleicht einen Gegencheck bei den Sozialkassen...



    Grüße,
    Martin

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  • Hallo!


    Vielen Dank für die ganzen Antworten!


    Mittlerweile bin ich viel optimistischer gestimmt.


    Ja, ich brauche den Job dringend. Ich habe insgesamt 3 Kinder ( fast 7, 4 und dann meine Kleinste 5 Monate alt! ) und da ist ein Arbeitsplatz-Angebot in Sachsen wie ein Sechser im Lotto.


    Sie will halt nur nicht verstehen, daß es für meine Tochter besser wäre wenn sie sich jetzt schon ins neue Klassenteam einordnen könnte, als wenn es dann in einem halben Jahr passieren soll und sie sicherlich erst mal aussen vor steht.


    Ich werde ihr morgen den Auszug aus dem Schulgesetz zeigen bzw. darauf verweisen und dann bin ich ja mal gespannt!


    Mit dem Regionalschulamt werde ich morgen ebenfalls telefonieren, wenn wir keine Einigung in meinem Sinne erreichen sollten.


    Vielen Dank Euch Allen, Ihr seid Gold wert.


    Liebe Grüße Andrea!

  • Hallo, Andrea, ich bin auch der Meinung, dass es unter pädagogischen Gründen günstiger ist, die Umschulung jetzt zu machen.


    Die Rektorin mag pädagogische Gründe vorschieben, aber andere, organisatorische, haben. Vielleicht möchte sie dein Kind noch in der nächsten Statistik dabei haben, weil sie sonst eine Klasse zusammen legen muss ? Aber danach würde ich sie lieber nicht fragen.


    Du könntest aber schon mal bei der aufnehmenden Schule vorfühlen, wie sie das sehen, und fragen, mit welchen Methoden und Büchern dort unterrichtet wird.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Zitat

    Bablin schrieb am 27.09.2005 23:21:
    Die Rektorin mag pädagogische Gründe vorschieben, aber andere, organisatorische, haben. Vielleicht möchte sie dein Kind noch in der nächsten Statistik dabei haben, weil sie sonst eine Klasse zusammen legen muss ? Aber danach würde ich sie lieber nicht fragen.


    Diese Gedanken hatte ich auch und schließe mich da Bablin an.
    Und wenn es so sein sollte, ist das eigentlich nicht gemein von der Rektorin, denn Klassenzusammenlegungen sollten wirklich verhindert werden! Allerdings sollte sie dann auch anders argumentieren.
    Jedoch auch mein Rat: besser nicht drauf ansprechen. Erstmal abwarten wie sich das Gespräch entwickelt.


    Sabi

  • Hallo Bablin!


    Danke für Deine Antwort.


    Leider sieht das die jetzige Grundschule immer noch nicht ein.
    Ich habe heute beim Regionalschulamt angerufen und mich auf das Schulgesetz berufen, da wurde mir aber gesagt daß eine Einschätzung der jetzigen Schulleitung unbedingt erforderlich sei.


    Ich bekam aber auch den Tip, daß das letzte Wort eben die aufnehmende Schule hat.


    Mit der Statistik, daß wurde mir auch gesagt und das eben keine Schule so gerne Schüler weglässt. Und gestern sagt die noch zu mir, daß wäre 100% nicht der Grund. Ich könnte kochen.


    Meine Tochter hatte heute Sportfest und da wurde sie von ihrer Klassenlehrerin angesprochen, sie solle doch wenigstens solange bleiben bis sie lesen kann.
    Daraufhin sagte meine Tochter aber, es wäre mit mir besprochen und sie will den Schulwechsel auch und zwar sofort. ( Natürlich hat sie sich kindlicher ausgedrückt! )


    Darauf meinte die Lehrerin, Du hast doch schon viele Freunde gefunden.
    Dann fing meine Tochter an zu weinen ( zu Hause!! ) und sagte, daß sie ausser 2 Mädchen niemand mitspielen lässt.


    Mir sieht das alles nach totaler Manipulation aus.


    Sie sind jetzt in der Klasse 17 Kinder, ohne meine Tochter dann eben nur noch 16! Wir sind aber auch ein ganz kleines Dorf!


    Sowohl die Klassenlehrerin als auch die Schulleiterin berufen sich auf den Vorschulunterricht, nachdem jetzt individuell gelernt wird.
    D.h. sie sind der Meinung, sie haben mein Kind im Vorschulunterricht so genau kennengelernt das sie jetzt wissen, wo ihre Schwächen und Stärken liegen.


    Da lache ich micht echt kaputt. Denn der Vorschulunterricht hat Anfang Februar angefangen bis ich glaube Juni oder so.


    Meine Tochter war da genau für 4 x 3/4 Stunde in der Schule!


    Einmal war sie krank, 2mal ist es wegen irgendwelchen Festen ausgefallen, dann die Lehrerin krank, dann Ferien, dann hat es einmal im örtlichen Kindergarten stattgefunden ( da wurde mir per Telefon gesagt, sie bräuchte nicht hinkommen da sie sowieso niemanden kennt!!! ) und zweimal hat es der Kindergarten nicht geschafft durch den achso hohen Schnee die Kindergartenkinder zur Vorschule zu bringen, also Ausfall!


    Das Argument der Vorschule können die echt streichen, zumal ja noch über jedes Kind mit den dazugehörigen Eltern ein Gespräch stattfinden sollte. Bis heute nicht passiert und auch nie wieder erwähnt!


    Ich habe erst morgen einen Termin mit der Klassenlehrerin bekommen und werde das morgen endgültig klären, dann werde ich zur neuen (hoffentlich!!) Schule gehen und dort mit der Schulleiterin sprechen und dann muss darüber entschieden werden.


    Wir haben ab dem 17.10. - 28.10. Schulferien und da wäre doch der beste Zeitpunkt soetwas zu machen.
    Bis zum 16.10. in die jetzige Schule und ab dem 01.11. in die neue Schule.
    In der Ferienzeit könnten wir uns mit den neuen Klassenkameraden in Verbindung setzen und schauen wie weit die jetzt sind und entweder üben oder uns freuen das wir schon ein kleines Stück weiter sind.


    Die Schulbücher sind übrigens alle gleich, und wenn was anderes gebraucht wird ist das absolut Kein Thema!! dann wird es umgehend gekauft!


    Ich könnte mich bei einer jetzigen Umschulung viel besser um das Wohl meiner Tochter kümmern, als dann wenn ich arbeiten gehe.
    Jetzt könnte ich mich voll auf Probleme ( wenn sie denn auftreten! ) konzentrieren und helfen sie zu beseitigen, aber in 5-6 Monaten habe ich für sowas dann keine Zeit mehr bzw. nicht mehr so umfangreich!


    Uups, viel länger geworden als gedacht. Sorry!


    Vielen Dank nochmal und Grüße Andrea!

  • Hallo Andrea,


    Ich drücke dir die Daumen , das doch noch jemand Einsicht zeigt u. der Wechsel reibungslos läuft.


    Ansonsten eben Notwehr ! ;)


    martin


    "Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird" oder auch "Wer nicht wagt nicht gewinnt" Ich würde mir diese Bevormundung jedenfalls so nicht bieten lassen. Schöner ist es natürlich wenn es auf beiden Seiten mit Einsicht funktioniert.


    LG B.

    Wer war eigentlich Friedrich List? Er saß im Gefängnis, war Staatsfeind, Flüchtling und Asylant, und ein streitbarer Mensch noch dazu. Sein Leben beendete er mit Selbstmord.

  • Hallo,
    vielleicht reicht es ja, wenn du deine Tochter mit Nebenwohnsitz bei deiner Mutter anmeldest. Mit Hauptwohnsitz ummelden wäre ich vorsichtig (könnte vielleicht Kindergeld, Lohnsteuerkarte etc. negativ beeinflussen). Müsstest evtl. beim anmelden der NW nur sagen, dass deine Tochter 1 bis 2mal die Woche bei deiner Mutter schläft.
    LG
    Uffel

  • Hallo!


    Ich will allen, die mir mit Rat zur Seite gestanden haben sagen: " Meine Tochter hat die Erlaubnis zur Umschulung bekommen!".


    Ich hatte wie gesagt das Gespräch mit der Klassenlehrerin und die war richtig gut drauf und sagte, daß ist kein Problem.


    Sie möchte in den verbleibenden 2 Wochen jetzt mit ihr Lesen üben. Und ansonsten ist alles so wie es sein muss.


    Vielen lieben Dank noch einmal für alle Antworten und Denkanstösse.


    Ein schönes Wochenende wünscht Andrea!

  • Glückwunsch !


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

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