Wer kommt dafür auf, wenn ich meine Sachen an defektem Schuleigentum beschädige?

  • Hm,


    also ich habe mir gestern eine nagelneue Jeans (Wert 90 €), einmal angehabt bisher, an einem Stuhl zerrissen und dabei noch in den Hintern gestochen :(


    Und zwar war die Holzlehne eines uralten Schülerstuhles in der Mitte gesplittert und es bog sich ein scharfer dicker Holzdorn ab, was jedoch optisch nicht auf den ersten Bick zu erkennen war, vermutlich bog er sich erst durch das Draufsetzen soweit auf, schwer zu beschreiben. Ich hatte wohl auch noch Glück, dass ich mir das holzpflockdicke Dinge nicht tiefer in den Hintern gerammt habe, die Hose ist jedoch hin, da prangt jetzt ein fettes Loch.


    Warum ich da sitzen wollte/musste? Weil der Lehrerstuhl von einem Kollegen besetzt war, wir waren in Doppelbesetzung in der Klasse und wollten uns kurz besprechen. Es war einfach Pech, in einer normalen Stunde setze ich mich nie hin und wenn, dann nicht auf einen Kinderstuhl. Muss ich das jetzt unter "dumm gelaufen" ablegen oder kann ich da irgendwas irgendwie einer Versicherung melden? Ich bin eigentlich da nicht so hinter her, man kann sich in der Schule ja immer mal was ruinieren, indem man an einer Kante hängen bleibt, Farbe verklekst wird oder so was, aber in dem Fall ärgere ich mich wirklich tierisch, weil halt nagelneu und noch dazu absolut nicht absehbar gewesen :staun:


    Gruß Jenny

  • Das würde ich einfach beim Schulträger einreichen lassen (ich hatte das über das Sekretariat gemacht in einem ähnlich gelagerten Fall, gab aber erstmal große Augen, weil die meisten Lehrer ja alles immer selber zahlen). Im Endeffekt musste ich dann nur den Fall schildern und die Kontonummer, IBAN und BIC angeben und es wurde mir von der Stadt ersetzt. Ich hatte allerdings einen Beleg über den Wert des durch Mängel in der Ausstattung beschädigten Gegenstands zum Nachweis dazukopiert.

  • Persönlich würde ich das wohl unter "dumm gelaufen und runter schlucken" verbuchen ... aber grundsätzlich hat jeder Recht, der sagt, dass das eigentlich die Schule bzw. der Schulträger übernehmen sollte.

  • Persönlich würde ich das wohl unter "dumm gelaufen und runter schlucken" verbuchen

    Das kommt auch Dir hoffentlich auf den Wert der beschädigten Sache an. Trete ich auf dem Pausenhof in ein Loch und ziehe mir einen Bänderriss zu, dann wäre das ja sogar im ganz wörtlichen Sinne unter "dumm gelaufen" zu verbuchen. Trotzdem hat hier - wie im Ursprungsfall - der Schulträger die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss dafür geradestehen.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das läuft über den Kommunalen Schadensausgleich KSA. Eine Meldung /Formular gibt es üblicherweise bei der SL.

Werbung