Meldepflicht bei Strafanzeige?

  • Hallo,


    wenn ich eine Strafanzeige im privaten Leben (keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst) erhalte, muss ich das dann meinem Dienstherrn melden oder erst im Falle einer evtl. Verurteilung?


    Die Sache wird wahrscheinlich eh eingestellt, aber wer weiß...


    LG,
    feynman09

  • So lange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, besteht für dich die Unschuldsvermutung.
    Nur falls die Strafanzeige wegen einer Tätlichkeit gegen ein Mitglied der Schulgemeinde, wegen Zerstörung öffentlichen Eigentums oder einer Tat erfolgt ist, die den Ruf des Berufsbeamtentums oder des Staates schädigen könnte, sieht das anders aus.


    Also mach' dich locker...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Danke für die Links. Daraus ergibt sich dass man selbst nicht aktiv werden muss, da dies ggf. von Amts wegen erfolgt:


    Daraus ergibt sich auch, dass bei "Trunkenheit im Straßenverkehr" als schweres Vergehen eine Meldung an den Dienstherrn erfolgt. Falls dies dein "privates Vergehen" war, hast du ein Problem.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo,


    ich bin nicht betrunken gefahren, sondern habe jemanden (im Rahmen einer Auseinandersetzung) in eine Hecke geschubst. Er hatte dann eine Schramme am Bein und hat bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt.


    Vorgegangen waren einige verbale Ausgleitungen seinerseits und ein Angriff auf meinen Mann.


    Mal sehen. So was ist mir nur noch nie passiert.


    LG,
    feynman09

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