Frage zu Teilzeit in Elternzeit

  • Guten Morgen und schönen Sonntag,


    Ich habe eine Frage bezüglich Teilzeitarbeitens in der Elternzeit.
    Meine Tochter ist am 09.04.2015 geboren und ich bleibe bis nächsten Sommer mit ihr zu Hause. Ab dem Schuljahr 2016/2017 starte ich dann wieder mit 18 Stunden Teilzeit in Elternzeit.
    Bedeutet das automatisch,dass ich an meine letzte Schule zurück gehe?
    Achso,es handelt sich um eine Hauptschule in NRW.


    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Steffi

  • Wenn du innerhalb eines Jahres (also am 9.4.2016) wieder aus der Elternzeit zurückkkehrst, hast du ein Anrecht auf eine alte Schule (wobei du auch den Antrag stellen kannst an eine andere Schule, die wohnortnäher ist z.B.) versetzt zu werden. Wenn du mehr als 1 Jahr in Elternzeit bleibst, hast du zumindest offiziell kein Anrecht auf eine Rückkehr an deine alte Schule. Du kannst natürlich auch wieder sagen: Versetz mich an eine andere Schule. Red doch vorher mit deinem Schulleiter / dem Personalrat, sodass du deine Chancen erhöhst. Allerdings hat der Dienstherr die Pflicht auf deine Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass du zumindest wohnortnah an einer Schule arbeiten darfst und er soll eine Rückkehr an deine Alte Schule anstreben.


    http://www.gew-nrw.de/fileadmi…_und_knapp/Elternzeit.pdf

  • Bis vor ein paar Jahren war es so bei der Bezreg Köln, daß man erstmal automatisch wieder zurück an seine alte Schule kam, außer man wollte das ausdrücklich nicht. Mittlerweile ist wohl so, daß man, wenn man länger als ein Jahr (inkl. Mutterschutz!) wegbleibt, in einen Pool kommt, der schulformübergreifend ist. Man bleibt zwar wohnortnah, aber es kann sein, daß du dann nicht mehr an der Hauptschule bleibst. Aber wie Flipper79 schon sagte, rede jetzt mit deinem Chef und frag die Handhabung bei der Bezreg nach. Lass dir alles schriftlich geben.

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