Bessere Leistung wird schlechter benotet im Zeugnis (Mathematik)

  • Zitat

    Gulla schrieb am 14.02.2006 13:05:
    Wo liegt das Problem?


    Diese Frage wird so oder anders wahrscheinlich im Gespräch vom Lehrer gestellt.
    Ich denke, das liegt in der menschlichen Natur und ist hier auch zweckdienlich.
    Hast Du darauf dann eine "gute" Antwort parat?



    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

  • Zitat

    Hier geht es nur wie sich die Mathematiknote zusammensetzt.


    Das ist eine Frage der es keinerlei Zündstoff bedarf.


    dann hier die antwort für gs, 3.klasse:


    es gibt keine fest vorgeschriebene zusammensetzung. die meisten lehrer/schulen, die ich kenne, werten etwa 50% schriftlich und 50% restleistungen. das rechenergebnis dient mir aber dann nur als ein kriterium, hinzu kommen noch weitere faktoren, wie z.b. außerschulische belastungen, sprachbarrieren, lernentwicklung, mögliche notensprünge...


    es bleibt dir also nichts anderes übrig, als den lehrer danach zu fragen.


    Enja:


    Zitat

    Da das Entstehen der mündlichen Noten sich praktisch jeder Kontrolle entzieht, gibt es Hintertürchen genug. Nur weiß man das dann.


    denk mal nicht, dass diese tricksereien / hintertürchen nur bei mündlichen noten vorkämen. auch schrifltiche leistungen sind "beweglich" ... ich könnte hier etliche beispiele anführen - selbst für mathematik.

  • Hallo,


    das reine arithmetische Festlegen einer Note kommt mir gerade sehr befremdend vor.


    Mir fehlt der individuelle Lernfortschritt und die persönlichen Bedingungen eines jeden Kindes, nicht zu vergessen die mündliche Mitarbeit und die alltäglichen Leistungen, die Arbeiten und Tests können nur ein kleiner Teil einer Note sein.


    So komme ich auf keine 3 Stellen hinter dem Komma...


    Gruß
    Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

  • Zitat

    b-tiger schrieb am 14.02.2006 14:47:
    das reine arithmetische Festlegen einer Note kommt mir gerade sehr befremdend vor.
    [...]
    So komme ich auf keine 3 Stellen hinter dem Komma...


    Völlige Zustimmung. Ich komme übrigens auch auf keine zwei Stellen hinter dem Komma und die erste Stelle hinter dem Komme ist für mich nur eine Richtung gegen "rauf" oder "runter". "Hochpräzise" Kommazahlen erzeugen immer nur Scheinobjektivität, wenn man sich nicht über das im klaren ist, was da eigentlich gemessen werden soll!


    Schüler A: 2,938
    Schüler B: 2,931


    Inwiefern ist Schüler B jetzt sieben Tausendstel Leistungseinheiten besser als Schüler A? So genau kann man ja nicht einmal die Größe von Schülern messen, und das wäre zumindest ein quantifizierbarer Wert. (Man möge diese Überlegung bitte auch einmal auf den berühmt-berüchtigten Fehlerquotienten im Sprachunterricht anwenden.)


    Für vernünftig und gut halte ich eine sprachliche Definition von Notenstufen, wie sie in NRW im §25(1) der ASchO niedergelegt ist:



    Tendenzen (plus/minus) sind eben genau das - ein Hinweis, ob die Leistung eher in Richtung "rauf" oder "runter geht".


    Nur auf diese Art und Weise kann die Leistungsbewertung den komplexen Aufgaben gerecht werden, die sowohl von didaktisch-pädagogischer Sicht aber auch von den Vorschriften (§21 (1-3) ASchO NRW) an sie herangetragen werden: sie soll den Stand des Lernprozesses dokumentieren (nota bene "Lernprozess" ist nicht nur "erlerntes Wissen"!), hat aber auch eine prognostische Dimension, da sie Grundlage für die weitere Förderung der Schüler sein soll. Dabei kommen natürlich noch pädagogische Erwägungen, die auf die individuelle Schülerpersönlichkeit abgestimmt sein müssen, hinzu. Es sehr richtig, dass eine rein arithmetische Notenbildung durch die Schulvorschriften in NRW untersagt sind.


    Um auf das Ausgangsposting zurückzukommen: ich empfehle, den Lehrer einfach direkt anzusprechen, und sich die Notengebung erklären zu lassen. Und ich empfehle, nicht sofort irgendwelche Munkeleien und Schiebereien vorauszusetzen, sondern durchaus auf die professionelle Kompetenz des Kollegen zu vertrauen. Wenn da tatsächlich etwas krumm läuft, wird sich das immer noch herausstellen.


    Wenn schon im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt, dann sollte das für uns arme Lehrer eigentlich doch auch der Fall sein... :P


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Hallo b-tiger



    Grundsätzlich stimme ich dir zu, was die pädagogische Bewertung anbelangt. Wenn jedoch auch der Einbezug der Mitarbeit (und anderen Dinge, die du ansprichst) eine "2,9" ergäbe, fände ich es ziemlich komisch, eine 2 zu geben. Egal, welche Einstellung man als Lehrperson (=Schweizer Standardbegriff für "Lehrkraft") zum Ziffernsystem hat, aber mit den mathematischen Gegebenheiten muss man sich doch irgendwie arrangieren. 2,9 = 2 ist da sehr, naja, frei.


    Aber warten wir doch ab, was ein eventuelles Gespräch zwischen der Threadstarterin und der Lehrerin ergibt.


    Beim Stöbern auf baden-württembergischen Kultusministerienseiten bin ich auf diese Dokumente gestossen, die evt. als Grundlagen interessant sein könnten:


    1) Bildungsplan für die Grundschule
    2) Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
    3) Verordnung des Kultusministeriums über die Schulbeurteilung in Grundschulen und Sonderschulen


    Viele Grüsse
    das_kaddl.

  • Zitat

    biene maja schrieb am 13.02.2006 23:49:
    Bei uns in Bayern würde es bei beiden Schnitten eindeutig die schlechtere Note geben (minus gibt's bei uns nicht). Noten werden bei uns rechnerisch ausgerechnet, und ab x,5 oder x,6 gibt's die schlechtere Note (bei den knappen kann man zwar schon mal schauen und vielleicht ein Auge zudrücken, aber spätestens bei x,7 ist es eindeutig).


    Ist das wirklich so? Ist das irgendwo festgelegt? Wo kann ich das nachlesen?


    Ich muss ehrlich sagen, ich tue mich auch schwer damit, die Notengebung "rein rechnerisch " zu sehen.
    Da fehlt mir auch der individuelle Lernzuwachs, die mündliche Mitarbeit, das Einbringen in den Unterricht (z.b. Material mitbringen) etc.


    Petra

  • Bis auf die von Nele geposteten "sprachlichen Definitionen von Notenstufen" findet sich tatsächlich zumindest in den bayerischen und baden-württembergischen Verordnungen und Gesetzen (Bayern: Schulordnung für die Volksschulen in Bayern/Volksschulordnung (VSO) und Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), BaWü: siehe mein voriges Posting) keine Festlegung, welche Auf- und Abrundungen vorzunehmen sind.


    Es würde mich jetzt interessieren, ob sich das "mathematische Verfahren" einfach so eingeschlichen hat im Laufe der Jahrzehnte, oder ob nicht doch irgendwo ein Amtsblattauszug zu finden ist, der irgendetwas genauer festschreibt.


    Viele Grüsse
    das_kaddl.

  • Zitat

    Es würde mich jetzt interessieren, ob sich das "mathematische Verfahren" einfach so eingeschlichen hat im Laufe der Jahrzehnte, oder ob nicht doch irgendwo ein Amtsblattauszug zu finden ist, der irgendetwas genauer festschreibt.


    Mich auch. Für Bayern/Gymnasium gilt: Der Fachlehrer macht aufgrund der errechneten und gewichteten Noten einen Notenvorschlag (gewichtet wird in den meisten Fächern schriftlich/mündlich im Verhältnis 2/1, nach MODUS 21 jetzt auch in den Sprachen 1/1 möglich).


    Die Klassenkonferenz entscheidet auf der Basis dieses Vorschlags, welche Note gegeben wird. Will der Lehrer bei 2,5 die bessere Note geben, kann er überstimmt werden, ebenso, wenn er die schlechtere Note gibt. Bei 2,2 und 2,7 wird sicher nicht nachgefragt, bei 2,4 und 2,6 hängt das Nachfragen/Abstimmen/Diskutieren von der Schule ab. Das sind aber nur Hausregeln, die helfen sollen, die Klassenkonferenzen kurz zu halten.


    Offiziell weiß ich von keinen anderen Vorschriften, schon gar nicht von Angaben, ab wann eine Note diskutiert/abgestimmt werden muss und ab wann nicht. Der Ministerialbeauftragte macht den Schulleitungen gegenüber aber sicher deutlich, wie er das am liebsten hätte.


    Würde mich aber auch interessieren, ob es da verbindliche Regeln gibt, also iregnd etwas, an das ich mich halten müsste.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Hallo


    Eure hilfreichen Meinungen habe ich gelesen, ist ja prima .


    Leider habe ich den Gesprächstermin erst in einer Woche.


    Werde euch aber diesbezüglich der Noten, wie sie gerechnet oder sich zusammensetzen auf jeden Fall in kenntnis setzen.


    Ich bin selber schon sehr über das Gespräch gespannt.


    Außerdem habe ich nichts gegen die Lehrkraft im gegenteil , ich respektiere und schätze die Arbeit von ihr mit den Kindern.


    Lieben Gruß an euch alle


    Gulla :)

    =Gott vergib ihnen denn sie wissen nicht was sie tun=
    Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Verantwortung!!

  • Zitat

    Will der Lehrer bei 2,5 die bessere Note geben, kann er überstimmt werden, ebenso, wenn er die schlechtere Note gibt. Bei 2,2 und 2,7 wird sicher nicht nachgefragt, bei 2,4 und 2,6 hängt das Nachfragen/Abstimmen/Diskutieren von der Schule ab. Das sind aber nur Hausregeln, die helfen sollen, die Klassenkonferenzen kurz zu halten.


    Ich schätze mal, so ungefähr meinte ich es auch ;) . Bloß wird bei uns nicht abgestimmt. Kann aber sein, dass man gefragt wird, und dann sollte man bei diesen Kippelnoten schon begründen können.


    Zitat

    Da fehlt mir auch der individuelle Lernzuwachs, die mündliche Mitarbeit, das Einbringen in den Unterricht (z.b. Material mitbringen) etc.


    Sorry, hab natürlich übersehen gehabt, dass Gulla wohl nur von schriftlichen Noten schrieb. War ja schon spät...
    Mündliche Noten bzw. Noten der sonstigen Mitarbeit werden natürlich mit eingerechnet, aber zu wie viel Prozent die dann zählen, muss man sich halt festlegen und dann natürlich auch dran halten. Dann wird anhand der schriftlichen und mündlichen Noten genau ausgerechnet, auf was der Schüler steht (auf 1 oder 2 Stellen nach dem Komma). Daraus ergibt sich dann die Note (Abweichungen siehe oben).
    So hab ich es gelernt (im Seminar und bei meiner Betreuungslehrerin). Ob es tatsächlich irgendwo steht und festgesetzt ist, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.


    Liebe Grüße,
    biene maja

  • Die Suchfunktion "Notenverordnung" ist hilfreich. Alias und ich habe hier bereits m.E. alles Wesentliche für B-W dazu geschrieben. Interessant u.a. dieser thread:
    http://www.lehrerforen.de/oldf…06&search=Notenverordnung


    Ich denke es ist unsinnig, andere Fälle zu diskutieren, wenn wir nicht die Erwägungen des Lehrers kennen. Bei Noten zwischen ",4" und ",6" erfolgt bei zahlreichen Kollegen und mir immer noch einmal das "pädagogische Drüberschauen". Im Extremfall könnte ich mir auch Situationen denken, in denen bei anderen Kommazahlen auch auf- statt abgerundet wird und vice versa. Eine Verordnung zum Auf- und Abrunden gibt es in B-W nicht, sie würde ja die pädagogische Gesamtbetrachtung der Schülerleistungen unterlaufen. Nur in den Prüfungsordnungen ist das Runden genau geregelt.


    Zu Neles Scheinobjektivität möchte ich bemerken, dass bei Klassenarbeiten mit Punktevergabe es durchaus zu drei bis vier gültigen Stellen kommen kann. Wenn ich in einer Klassenarbeit 30 Punkte mit halben zu vergeben habe, habe ich 2 1/2 gültige Stellen. Wenn ich nun impliziere, ich könne auf diese Stellen Punkte vergeben, muss ich die Noten auch auf zwei Stellen hinter dem Komma ausrechnen und dann runden. Ansonsten führe ich m.E. meine Punktevergabe ad absurdum.


    edit: In B-W fällt die Notengebung allein in die pädagogische Verantwortung des Lehrers. Klassenkonferenzen haben hier nichts mitzuentscheiden, können natürlich aber Empfehlungen geben. Ein Szenarium wie in Bayern ist also nicht möglich.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

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