Alternative Arbeiten bei Beschäftigungsverbot

  • Und ich ärgere mich über Tips der Art, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit sei. Ganz ohne Zitat.


    Auch wenn du mich hier nicht zitierst, beziehst du dich hier vermutlich auf mich.


    Meine Aussage war "Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung". Das ist was völlig anderes als "Schwangerschaft ist keine Krankheit".

  • Die Frage ist doch nicht, worin du persönlich ein Problem siehst, oder wie du das Beschäftigungsverbot definierst. Im Beschäftigungsverbot steht drin, was die Betreffende tun darf oder nicht tun darf. Wenn der Arzt schreibt, dass die Schwangere keinen Schülerkontakt haben darf, dann kann der SL sie natürlich auch nicht in der Schule umherirren lassen. Auch der Personalrat kann sich dazu nicht äußern.
    Wenn der Arzt das nicht genau ausformuliert hat, sollte die TE das mit ihm abklären, damit das genauer definiert wird.

    Die Frage ist doch, ist das BV vom Arzt?
    Für mich klingt das eher nach einem von AG, weil er damit nur das MuSchG erfüllen kann. Und da sollte er noch mal dringend überprüfen, sprich im Durchgehen der Gefährdungsbeurteilung, ob er das nun wirklich erfüllt.
    Das muss der AG bzw. Vorgesetze aber selber machen, wobei bei uns z.B. die Gefährdungsbeurteilung auch die Schwangerer, der Personalrat und die Frauenvertretung gegenzeichnen müssen, wenn die also da Probleme sehen, dann kann jeder dieser Personen daran etwas ändern, also auch der Personalrat.

  • In meinem BV stand rein gar nichts zu den Gründen, warum dies ausgestellt wurde, noch was genau mir untersagt werden sollte. Für meinen Arzt bedeutete es tatsächlich, dass ich - wie bei einer Krankschreibung - ab sofort nicht mehr arbeiten solle und genauso hat es auch mein Chef aufgefasst. Nicht umsomst heisst es ja auch "Beschäftigungs"verbot. Genausogut könnte der Arzt auch eine Krankmeldung ausstellen, aber aus irgendwelchen versicherungstechnischen Gründen gibt es das BV (wurde mir damals vom Frauenarzt erklärte, aber das ist schon so lange her, dass ich die genauen Gründe nicht mehr kenne)


    Für mich ist es reine Schikane von deinem Chef, dass er das BV scheinbar nicht anerkennen will.

  • In meinem BV stand rein gar nichts zu den Gründen, warum dies ausgestellt wurde, noch was genau mir untersagt werden sollte. Für meinen Arzt bedeutete es tatsächlich, dass ich - wie bei einer Krankschreibung - ab sofort nicht mehr arbeiten solle und genauso hat es auch mein Chef aufgefasst. Nicht umsomst heisst es ja auch "Beschäftigungs"verbot. Genausogut könnte der Arzt auch eine Krankmeldung ausstellen, aber aus irgendwelchen versicherungstechnischen Gründen gibt es das BV (wurde mir damals vom Frauenarzt erklärte, aber das ist schon so lange her, dass ich die genauen Gründe nicht mehr kenne)


    Für mich ist es reine Schikane von deinem Chef, dass er das BV scheinbar nicht anerkennen will.

    Wieso, der Chef erkennt es doch an, sie darf keinen Kinderkontakt haben, muss aber trotzdem logischer Weise, für ihr Geld arbeiten.


    Und nein, das ist nicht wie eine AU. Es hängt schon damit zusammen, wer dafür bezahlt.
    Und es gibt eben einfach unterschiedliche BVs, die erkennt man in der Regel auch am Paragraphen, der genannt ist.


    Es gibt eines nach §3 des MuSchG, dann darfst du nichts machen, wenn keine Einschränkung dabei steht oder es gibt eines nach §4 MuSchG, dann darfst du nur die Sachen nicht machen, die davon betroffen sind (besondere Rutschgefahr z.B. besondere Temperaturen, Gefahr an Krankheiten zu erkranken usw.).


    Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommt, dass man bei einem BV immer zu Hause bleiben darf, nehmen wir z.B. die Krankenschwester, die keine Nachtdienste mehr machen darf, sie hat in dem Sinne auch ein BV und muss trotzdem die restliche Zeit weiter arbeiten, wenn nicht mehr dazu kommt, die Lehrerin, die nach 20 Uhr nicht mehr arbeiten darf, darf ja trotzdem vormittags unterrichten usw.

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